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SPD - Das Ende einer Volkspartei?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Fakeaccount, 13. Februar 2018.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Wer beim Asylverfahren anerkannt wird, dessen illegale Einreise kann natürlich nicht Verfolgt werden.

    Aber bei Allen, bei denen sich rausstellt, das kein Asylgrund vorliegt, sollte man die Illegale Einreise schon bestrafen. Das würde jedenfalls abschrecken.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nein, schlichte Ignoranz deinerseits.

    Schließlich kann ja nicht sein, was nicht sein darf. :D
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Aber selbstverständlich, muss sogar. Logisch, oder?
    Illegale Einreise: Hunderttausende Verfahren gegen Flüchtlinge eingestellt

    Dafür wird hier niemand strafrechtlich verfolgt.

    Gegenfrage, welche Straftaten ließen sich durch den Status "Flüchtling" denn rechtfertigen?
     
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  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ja, seit 1954 wird sie nicht mehr verfolgt bei Flüchtlingen. Da wurde in Deutschland die Flüchtlingskonvention anerkannt, die eine Verfolgung verbietet. Mit Angela Merkel hat das nix zu tun, da wurde sie gerade erst geboren. Ob Verfahren eingestellt werden entscheidet im Übrigen die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht. Die Verfahren werden auch jedesmal verfolgt, werden aber in der Regel durch Einstellung zum Abschluss gebracht.

    Dass Delikte, die im Zusammenhang mit der illegalen Einreise begangen werden häufig auch durch Einstellung beendet werden hat, endet nichts an der regulären Straffverfolgung. Wenn Du das erstemal schwarz fährst oder einen Marsriegel klaust, wird das auch eingestellt. Ändert aber nix daran, dass Beförderungserschleichung und Diebstahl strafrechtlich verfolgt wird.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Man kann die Strafbarkeit nicht vom unvorhersehbaren Ausgang eines Verwaltungsverfahrens bzw. eines Rechtsstreits abhängig machen.

    Die "illegale Einreise" ist für echt illegal Einreisende konzipiert (zB Räuberbanden), nicht für Menschen die einfach über (sowieso nicht kontrollierte) Grenzen drüberfahren und unmittelbar danach sowieso einen Asylantrag stellen, sich also dem Staat zu erkennen geben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2018
  6. atomino63

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  7. uklov

    uklov Platin Member

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    GFK Artikel 31: Flüchtlinge, die sich nicht rechtmässig im Aufnahmeland aufhalten
    1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.

    Das macht einen straflosen Grenzübertritt für Flüchtlinge ja nun schlechterdings unmöglich, außer, sie Reisen mit dem Flugzeug an. :)
     
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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Unmittelbar heißt nicht, dass kein weiteres Land dazwischen liegen darf.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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  10. Redfield

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    Wenn es egal ist, ob ein weiteres Land dazwischen liegt, dann müsste es doch heißen:

    Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren[...]

    Oder auf bezieht sich "unmittelbar"?