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keine Aufnahmen mehr abspielbar-nach zusenden der Sterbeurkunde meiner Mutter

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von MATTHIAS 1000, 11. Februar 2018.

  1. MATTHIAS 1000

    MATTHIAS 1000 Silber Member

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    läuft der Vertrag noch weiter auf Ihren Namen über einen Jahr und ich muß jetzt hungern wegen diesen Vertrag.Ich kann nicht mehr.SKY bringt mich ans Hungertuch nach über 10 jährigen dabeisein auch bereits beim Vörgänger PREMIERE:Wo bleibt die Kulanz?
     
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

    Mein Beileid.

    Als mein Vater ins Heim gezogen ist, wurde der Vertrag nach Zusendung einer Kopie des Heimvertrages zum nächsten 1. problemlos aufgehoben. Kurze Zeit starb er auch.

    Eventuell per Einschreiben noch mal zuschicken? Mit einen Moderator vom Sky-Forum Kontakt aufnehmen. Selbstverständlich unter Beifügung der der Sterbeurkunde.
    Wenn dies alles nicht hilft, Kontakt zu einer kostenlosen Schuldnerberatung aufnehmen. Die würden Dich beraten und ggf. helfen, auch was Verträge betrifft. Und was offenbar Deine gesamte finanzielle Situation betrifft.

    Ich bin kein Anwalt oder Möchtegern Jurist, aber sollten Verträge nicht automatisch mit dem Tode enden?

    Auch was Fragen des Erbes betrifft. Nicht dass Du nur Schulden erbst?

    Allerdings, dies sollte auch angemerkt werden dürfen. Die Überschrift mit der Aufnahme hat mit dem Vertrag nichts zu tun und ist irreführend. Wenn keine Aufnahmen, von Sky-Sendern, nicht mehr abspielbar sind, könnte das auch auf eine Vertragsaufhebung hindeuten? Gehen die anderen Sky-Sender noch? Hast Du überhaupt schon von Sky Antwort bekommen, auf die Zusendung der Urkunde?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Februar 2018
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    …versuche es mal hier, bei der GL Carsten Schmidt…
    bei einer Mail an die G.L. hat man etwas mehr Erfolg, diese landen bei einem Serviceteam, das mit größeren Kompetenzen als die normalen Servicemitarbeiter ausgestattet ist, und werden auch schneller beantwortet…

    Sinnvoll ist es bei einer Mail an die GL carsten.schmidt@sky.de die normale Sky Mailadresse mit anzuschreiben service@sky.de, denn dann bekommt man eine automatische Eingangsbestätigung.
     
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  4. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Matthias, mein Beileid!!!

    Was dies:

    betrifft, Erben erben meist die Vertragsverpflichtungen des Verstorbenen. Deshalb können Erben ja derartige Verträge der Verstorbenen kündigen.

    Wenn nichts Wertvolles zu erben ist oder auch so immer, kann man notariell beglaubigt die Erbschaft ausschlagen. Dann wird der Nächste in der Erbfolge automatisvh Erbe von Vermögen oder Schulden und Verträgen. Die Erbfolge geht da ziemlich weit mehrere Generationen zurück und erst wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausgeschlagen haben, bleibt der Staat auf dem Erbe sitzen!!!
     
  5. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ohne M1000 nahe treten zu wollen, wäre es mit Sicherheit besser sich zu beraten lassen, was Erbe, etc. betrifft. Im Internet steht da auch viel Unsinn oder Halbwahrheiten. Und glaube ich mir, aktuell weiß ich wovon ich spreche. Diesbezüglich habe ich und meine Frau derzeit auch Probleme an der Backe. Ob Schulden, Vermögen, Verträge, etc. wir wissen es nicht. Wir dürfen jedenfalls erst mal die Bestattung zahlen, obwohl über 20 Jahre kein Kontakt zu der Verstorbenen bestanden hat.

    Um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen. Wenn man die Beiträge von ihm zu PC, etc. kennt, kann es für ihn nur vom Vorteil sein sich von Experten beraten zu lassen. Es könnte auch sein, der Vertrag wurde schon von Sky aufgehoben, siehe die Anmerkung zu den nicht funktionierenden Aufnahmen. Von daher wären mehr Informationen von ihm von Vorteil.

    Und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Sky einen Vertrag bei Tode nicht aufhebt. Wie gesagt bei Umzug ins Altenheim von meinen Vater, hatte ich innerhalb einer Woche die Vertragsaufhebung.
     
  6. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Der Vertrag meiner Mutter wurde nach Zusendung der Sterbeurkunde ohne Probleme aufgehoben. So wird das auch jetzt gehandhabt.
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Wenn kein Interesse am Erbe besteht, weil manes nicht überblickt und auch sonst nichts mit der Verstorbenen mehr verbindet, zum Anwalt gehen, der auch Notar ist, und sich über die Ausschlagung des Erbes beraten lassen. Mit notariell beglaubigte Ausschlagung des Erbes muss man dann auch nicht die Bestattungskosten übernehmen. Da muss sich dann die Gemeinde der Verstorbenen um den nächsten in der Erbfolge kümmern.
     
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  8. ronnster

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    Da reicht ein wenig belesen und zwei Nächte in sich gehen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein positives Erbe gibt. Ansonsten, oder wenn man es nicht ermitteln kann, geht man zum Amtsgericht und schlägt aus. Selbst die Situation gehabt und hinterher froh gewesen. Man hst auch 1 Monat Zeit eigene Recherchen anzustellen ob was zu holen ist, wenn man jahrelang keinen Kontakt hatte. Erbe ist leider auch immer die Schulden und Verträge zu übernehmen. Rosinen picken ist leider nicht.
     
  9. Rohrer

    Rohrer Guest

    Und dies ist definitiv falsch. Die Kosten hast Du, ob man das Erbe annimmt oder nicht. So genannte Anstandspflicht. Meine Frau ist die älteste lebende Hinterbliebene, und da ist man erst einmal fällig. Es gibt zwar unterschiedliche Gesetze in den Bundesländern, aber im Endeffekt ist es überall so.

    Warum soll man das Erbe ausschlagen, wenn wenigstens damit die Kosten der Bestattung gedeckt werden können? Wir wissen aber gar nichts, weder Kontostand, sind Lebensversicherungen vorhanden, etc. Oder gar Schulden. Und so lange das Nachlassgericht aus den Knick kommt, können wir gar nichts. Außer die Rechnung bezahlen vom Bestattungsinstitut, welche gestern ins Haus flatterte. Und ja, wir waren beim Anwalt, und er ist für uns tätig.
     
  10. Rohrer

    Rohrer Guest


    Wenn man über 20 Jahre keinen Kontakt hatte, ist es eben nicht getan mit einlesen. Du bekommst nirgends Auskunft.
    Du hast auch sechs Wochen Zeit, nach dem das Nachlassgericht einen angeschrieben hat, bzw. dort ein entsprechender Fall eröffnet wurde.
    Wir wollen gar nicht erben. Uns geht es lediglich darum die Kosten für die Bestattung wieder zu bekommen.