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Unitymedia darf Kunden-Router für Hotspots nutzen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Februar 2018.

  1. hellboy 12

    hellboy 12 Silber Member

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    Wlan abschalten? :eek:
    Dann geht hier ja gar nix mehr...:barefoot:
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Das Community-WLAN ist ohnehin komplett eigenständig, so das da keine Angriffe auf Geräte im Privaten WLAN möglich sind.
     
  3. mass

    mass Board Ikone

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    Ich sagte aber auch das es noch andere Aspekte gibt, die unnötige
    Elektrosmog Belastung, nicht jeder weiß wie man das Abstellen kann mit dem Zwangs Router geht es vielleicht nicht , zumindest darf man noch widersprechen.

    Naja wenn das an meiner Adresse mal überhand nehmen sollte mit den Wlan Netzen weiß ich auch wie ich das komplett unterbinden kann :D,
    weil die senden auch in meine Wohnung rein stören , mein Wlan wenn ich es brauche einschalte und alles voll ist mit diesen Wlan aus der Nachbarschaft dadurch mein Wlan langsam wird .
    Die Wlan Hotspot Nutzung ist teuer und nicht für Alle da nur wer Extra bezahlt hat , bei uns kostet ein Tag Nutzung mehr als eine Daten UMTS/LTE Tages Flat ,
    So was finden Richter dann auch noch Richtig,
    Finanzielle Interessen Großer Unternehmen haben Vorrang vor Bürgerinteressen im Namen des Volkes ,
    da frag ich mich doch wie weit es hier schon ist mit unserem Rechtsstaat ?
    Weiter Klagen ist auf jeden fall besser sollte man sich so nicht gefallen lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2018
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Die meisten Leute lassen ihr WLAN schon durchgehend aktiv weil es sonst zu umständlich wäre.

    Und die WLAN Hotspots haben schon auch ihre Vorteile. Am allergrössen ist der Vorteil dort wo es über Mobilfunk nur GSM/EDGE Versorgung gibt, weil dort via Mobilfunk keine brauchbare Internetnutzung möglich ist. Abgesehen gibt es bei den WLAN Hotspots in der Regel keine Volumenbegrenzung.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das Urteil betrifft ausschliesslich die Router, die Unitymedia zur Verfügung stellt. Diese Router werdn nur geliehen und verbleiben damit im Eigentum von Unitymedia.
    Damit handelt es sich nicht um Kunden-Router, sonderen Unitymedia-Routern.
    Davon mal abgesehen kann der Kunde der aktivierten HotSpot-Funktion jederzeit widersprechen.

    Bei Kunden-Router, also Router, die der Kunde selbst gekauft hat und damit im Eigentum des Kunden sind, sind davon nicht betroffen. Hier hat Unitymedia weder die Möglichkeit noch das Recht ein zweites Signal zu aktivieren ...
     
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  6. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

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    Ich habe mir meine eigene Fritzbox gekauft und angeschlossen. Damit kann ich machen, was ich will, mit mehr Features als die von UM. Anfangs hat mir UM mal wieder Tagelang Steine in den Weg gestellt. Die halten die Leute für blöd.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Worauf bezieht sich diese Aussage? Ich kann von hier schreiben, dass früh morgens und spät ab/nach Mitternacht, die Anzahl der WLAN Netze geringer sind, als bspw. nachmittags oder abends.

    Und was ist daran "umständlich", einmalig am Router die Betriebszeiten des WLAN einzurichten?
    Wenn ich schlafe, muss das WLAN nicht an sein.
    Außerdem nutze ich vorzugsweise Netzwerkkabel. Ist viel zuverlässiger als alles WLAN, samt DLAN zusammen!
    Alle im Wohnzimmer befindlichen Geräte sind mittels Switch angebunden. Der Switch geht natürlich mittels schaltbarer Steckdosenleiste "off", wenn ich zu Bett gehe.
    WLAN ist nur für die Laptops und für das Tablet, wenn das Tablett mal in Betrieb gehen sollte.
    Wenn ich schlafe, geht bei uns kein Internet mehr. Außer, dass es an der Fritte weiter anliegt. Selbst die DECT Telefone sind dann off. Nur ein per TAE Dose angeschlossenes Telefon geht dann noch für Notfälle.

    Aber manches verstehe ich trotzdem nicht so recht.
    Generation "Smartphone" will doch am liebsten an jeder Stelle ihr Schmierdingens funktionsfähig, kostengünstig und immer in Bereitschaft haben. Sollen und müssen jene halt auch ihr eigenes WLAN bereit stellen. Nur nehmen, nix geben, funktioniert halt nicht.

    Dass das bei mir anders aussieht, der Smartphones ablehnt, versteht sich von selbst.
     
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  8. UltimaT!V

    UltimaT!V Talk-König

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    Ein komischer Richter. Und was würde dieser sagen, wenn UM bei ihm das so machen würde und er statt dem UM-Router seinen selbst gekauften freie Router verwendet? UM damit kein Eigentumsrecht mehr auf den Zugriff der Hardware hat? Zugriff gilt doch nur, wenn die Hardware von UM verkauft und vom Kunden verwendet wird. Wenn dieser aber einen eigenen Router nutzt, erlischt doch rechtlich gesehen das Zugriffsrecht von UM, wenn der Kunde dem nicht explizit zustimmt.

    Ob UM das dann sogar vorsätzlich umgeht, weil es damit den Kunden zwingen will, seine eigene Hardware zu nutzen, um genau solche Hotspots zu installieren, sollte der Richter dringend mitberücksichtigen!

    Also ich hoffe, dass da noch nicht "der Hammer gefallen" ist.
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @UltimaT!V, nun mache doch hier kein Fass auf, über ungelegte Eier.
    Eigene Router betrifft es doch gar nicht. Nur von UM verliehene Router! Da sie UM gehören.
     
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  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Du hast keine Zugangsdaten bekommen nach dem Du diese angefordert hast? (betrifft ja nur Telefon, Internet geht auch so)