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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das Gesetz heißt ja auch Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken.

    Du siehst doch, dass Facebook & Twitter ihre schon immer bestehenden Pflichten nun Ernst nehmen, weil jetzt ein finanzielles Druckmittel besteht. Warum erfolgt sonst das Geschrei? Es scheint sich doch etwas verbesssert zu haben, die Konzerne haben ein System aufgesetzt, um sich zukünftig an die immer schon bestehenden Pflichten zu halten.

    Für eine Bußgeldforderung braucht es nur einen Behördenbescheid, der dann angegriffen werden kann, aber nicht muss. Erst bei Einspruch geht es zum Gericht. Und das auch nicht in jedem Einzelfall, wie Du es gerne hättest.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2018
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Und das Hausrecht umfasst denklogisch auch die Beseitigung von strafbaren Äußerungen (dazu ist man auch verpflichtet, wenn es nicht in den Nutzungsbedingungen steht).
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Korrekt.
     
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Wie ich schon sagte, wenn dich jemand übel beleidigt, dann kanst Du Anzeige erstatten. Was Du aber nicht erwarten kannst, ist, dass in einem demokratischen Rechtsstaat Privatpersonen darüber entscheiden, was prinzipiell gesagt werden darf und was nicht. Entsprechend wird dieses Gesetz auch kassiert werden! Sei es nun vom BVerfG oder vom EuGH. Und was hier im Forum geschieht, da hat dann der unsägliche Volterra endlich mal seinen berechtigten Auftritt: Das juckt niemanden da draußen! :)
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Meinst Du? Auch diesen Forum ist kein Intranet. ;)
    Oft melden sich die User hier freiwillig gegenseitig selbst... ;)
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Falsch. Du kannst erwarten, dass die strafbare Beleidigung nicht durch ein soziales Netzwerk dauerhaft weiterverbreitet wird. Die dafür Vernantwortlichen bei Facebook machen sich nämlich dann selbst strafbar. Deshalb sind sie auch verpflichtet, diese Unterstützungshandlung unverzüglich zu beenden, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Ganz ohne NetzDG.

    Möglicherweise wegen zu kurzer Prüfungsfristen oder anderen formellen Dingen, nicht aber aus dem Grund, den Du angibst. Die grundsätzliche Prüf- und Löschpflicht der sozialen Netzwerke stellt niemand rechtlich in Frage. Wie gesagt, es geht um eine Beihilfe zu einer Straftat.

    § 27 StGB - Einzelnorm
     
  7. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Willst Du es noch fünfmal posten? Viel Spaß!

    Hast Du auch inhaltlich was zu sagen? Warum fordert die AfD eine für sie korrekte Verwendung des Begriffs Nazi, für (Halb-)Neger aber nicht? Oder ist das die Antwort auf eine These, die von einem nicht auf dem äußert rechten Pfad der Tugend Befindlichem vertreten wird? Du bist ja ein ganz Schlauer.
     
  9. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Spätestens dann haben wir nordkoreanische Zustände!
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Druckmittel ist der richtige Ausdruck, Erpressung der treffendere.

    Falls ich mal im Parkverbot parke, ein Passant mich darauf aufmerksam mach und ich trotzdem nicht wegfahre, bezahle ich 20€ Bußgeld
    + 50 Millionen € wegen des Feststellens durch den besorgten Bürger. :D
     
    FilmFan gefällt das.