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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Also eine echte Zensurbehörde? Wird ja immer Irrer...
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Gesetz gegen den Verstoß von Nutzungsbedingungen?
    Ich fürchte, du verstehst hier grundsätzlich was falsch.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Zensurbehörde?

    Denk mal an Verkehrspolizei....
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Dass der Verkehr zensiert werden darf, ist allgemeiner Konsens. Es gibt Gesetze, die Meinungen im Verkehr „zensieren“ und das ist weitestgehend anerkannt. Wenn du meinst, in der geschlossenen Ortschaft nachts um 3 100 Km/h fahren zu dürfen, wird diese sehr nachvollziehbare Meinung des besorgten Autofahrers zensiert, auch wenn du niemanden gefährdest. Der Meldebutton im DF-Forum mit direkten Draht zur Staatsanwaltschaft ist nicht allgemeiner Konsens.

    Und nochmal: wer nicht selbst löscht, wenn dich jemand darauf hinweist, begeht Beihilfe, wenn es sich um eine Straftat handelt. Ist das so schwer zu kapieren? Die Zuständigkeit der Betreiber hat nichts aber auch gar nichts mit dem NetzDG zu tun, was ja auch zB auf dieses Forum gar keine Anwendung findet. Wenn ich hier anfangen würde für den IS Zu rekrutieren, muss der Verlag natürlich löschen, wenn jemand ihn darauf hinweist. Das kann er nicht an die Staatsanwaltschaft verweisen und sich die Augen zuhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2018
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Und wenn ich als Netzbetreiber der Meinung bin es handelt sich bei dem Hinweis nicht um eine Straftat?
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nur weil ich als Betreiber eines Social Network glaube, irgendetwas ist nicht strafbar, komme ich aus der Nummer nicht raus, wenn es das ist. Wenn Du das Crystal Meth Deines Freundes für ihnzum Flohmarkt fährst, wo er es verkauft und dann sagst, dass Du nicht wusstest, dass Crystal Meth ein unerlaubtes Rauschmittel ist, bist Du trotzdem wegen Beihilfe dran. Das ist also auch sonst im Leben so. Mitgegangen, mitgefangen.

    Der sog. Verbotsirrtum schließt das Begehen einer Straftat nicht aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2018
  7. uklov

    uklov Platin Member

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    Dann hast du 7 Tage Zeit, deine Meinung gefälligst zu ändern.
     
    Fragensteller gefällt das.
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Richtig.

    Man kann das NetzDG in seiner jetzigen Ausgestaltung mit Fug und Recht gerne kritisieren (auch die 7 Tage). Mir gefällt es so auch nicht wirklich. Wenn die Kritik aber überwiegend darauf hinausläuft, dass generell die Verantwortlichkeit des Betreibers angezweifelt wird, weil er angeblich nicht zuständig sei, sich um Straftaten zu kümmern, die auf seiner Plattform begangen werden, ist das albern. Da hat man am Rechtssystem etwas ganz grundsätzliches nicht verstanden. Der Bürger ist generell aufgefordert, sich nicht an Straftaten von Dritten zu beteiligen, zB Terrorpropaganda für den IS über seine Server zu verbreiten. Wird man darauf hingewiesen, muss man das schnell beenden.

    Umso durchschaubarer ist die Aktion der Störchin. Wenn die AFD das erreichen will, was sie jetzt vorgibt, müsste die Beihilfe im Strafgesetzbuch gestrichen werden, nicht das NetzDG. Wobei diesen „Fehler“ im Moment nicht nur AfD Politiker begehen...

    Das Gesetz lässt sich sicher verbessern, Grüne und FDP haben ja angekündigt, einen Vorschlag zu machen. Das begrüße ich ausdrücklich. Die Verantwortlichkeit der Plattform generell muss aber bleiben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2018
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Und nur weil ein juristischer Laie glaubt es wäre strafbar, muss ich löschen? Es gibt doch auch Fälle, in denen die Strafbarkeit eben nicht offenbar ist. Dann doch lieber einmal zuviel als zuwenig löschen, damit man auf der sicheren Seite ist?
     
  10. atomino63

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    Von wem, vom Eigner und nach Anruf eines Anwohners der Straße? Der dürfte nicht mal einen Blumenkübel gegen die Übertretung der Geschwindigkeit aufstellen. Wobei es hier im Zweifel um konkrete Gefahren für Leib, Leben und Sachwerte ging und nicht um die Zensur von bloßem Wortlaut.

    Es ist doch unstreitig, dass gegen strafbaren Wortlaut vorgegangen werden sollte. Wer aber legt den fest? Ist Negerkuss strafbar, Neger oder erst, du Neger und reicht ein gelangweilter Sprachpolizist oder braucht es zwei, um Löschungen zu veranlassen? Mir geht der immer weiter erzwungene politisch korrekte Neusprech auf den Sack. Ein paar Hanswürste nehmen sich heraus, die Sprache und Meinungen zu zensieren und werden dabei auch noch Seitens der Politik unterstützt.

    Ich halte es für fatal, was dort durch den Druck von diesem Quark von uns Heiko derzeit passiert. Wie bei Erich, zu lesen gab es nur, was es zu lesen geben sollte. Übereifrige Kameraden an der Sprachfront, zensierten schon seinerzeit alles mögliche und auch unmögliche. Sollte sich jeder so ausdrücken dürfen, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Da weiß man wenigstens woran man ist.