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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
    Quelle: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

    Daß du mit deinem Beitrag in #158 daneben liegst.
     
  2. NedFlanders

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    Jetzt diskutieren wir im Kreis. Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe: Gegen Beiträge, die gegen die genannten Paragraphen verstoßen, konnte man auch ohne NetzDG vorgehen.
     
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  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Richtig. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schafft also keine neuen Löschpflichten. Es soll vielmehr sicher stellen, daß bereits bestehendes Recht eingehalten und durchgesetzt wird. Sagt doch schon der Name des Gesetz. Warum also dieses Bohei?
     
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Hör' doch einfach auf dich dumm zu stellen. Ist doch unwürdig.
     
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  5. NedFlanders

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    Weil es genau das nicht tut. Es schafft vielmehr Rechtsunsicherheit mit dem erwünschten Nebeneffekt, daß vieles gelöscht wird, was gar nicht rechtswidrig ist.
     
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  6. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Das trifft genau den Punkt!
     
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  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Ob der Nebeneffekt erwünscht ist, mag ich nicht entscheiden. Er wird jedoch billigend in Kauf genommen. Das ist der für mich entscheidende Fakt.

    Auf einer öffentlichen Straße ist auch nicht der Eigner für das Einhalten der StVO zuständig, sondern allein der Gesetzgeber.
     
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  8. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Aufgrund der hohen Androhungsstrafen gegen die Betreiber wird doch schon sicherheitshalber aus wirtschaftlichen Gründen wesentlich mehr gelöscht. Rechtsmittel gegen Löschungen gibt es offensichtlich überhaupt nicht.
    Die Gefahr, unliebsame Meinungen mit Hetze gleichzusetzen, ist groß.
     
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  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Vergiß es. Es ist ihm einfach unangenehm zuzugeben, dass er diese Form von Zensur prinzipiell gutheißt und es zu seiner politischen Agenda passt. Allein deswegen dieses Rumgeeier!
     
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  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Daß die europäische Kommission die Dokumente zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht im Hinblick auf die europäische Menschenrechtskonvention sowie die europ. Vorgaben im Bereich der Dienste der Informationsgesellschaft unter Verschluss hält, ist der wirkliche Kritikpunkt.

    Eine Anfrage der Wirtschaftswoche wurde mit dem Hinweis abgelehnt, daß die Veröffentlichung der Dokumente das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen Mitgliedstaat und Kommission beeinträchtigen würde.

    Dabei ist diese Kommission seit 2001 dazu verpflichtet, interne Dokumente auf Anfrage zugänglich zu machen.Zitat Wirtschaftswoche: "Damit erhärtet sich der Verdacht, daß dieses Gesetzt gegen EU-Recht verstößt.

    EU-Kommission hält Dokumente zum Facebook-Gesetz zurück

    Facebook-Gesetz: EU-Kommission hält Dokumente zurück: „Veröffentlichung würde das Klima des gegenseitigen Vertrauens beeinträchtigen“