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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. +los

    +los Senior Member

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    Da blieb einem nichts Anderes übrig, als Herr Neger zu sagen ;)

    Ernst Neger – Wikipedia

    Kommt sicher mal Jemand auf die Idee, dass sein Grabstein in Mainz angepasst werden muss.


    [​IMG]
     
    madmax25 gefällt das.
  2. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Kannst ja mal die nächste Polizistin so bezeichnen und dann sagen, es war ja nur Satire... ;)
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Wenn mich jemand fragen würde, wie ich einen dunkelhäutigen Menschen beschreiben würde, dann würde ich einfach sagen, es ist ein dunkelhäutiger Mensch.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Welches "staatliche Organ" soll das denn sein? Die Facebooktwitterlöschbehörde mit 100.000 Mitarbeitern? Auf welcher Basis wird da ermittelt? Muss dafür jedes Mal ein richterlicher Beschluss eingeholt werden um den Post " @Redfield stinkt" zu löschen?

    Und was für Menschen sind da dann beschäftigt? Das würde den sozialen Netzwerken so passen, wenn sie ihre eigene Aufgabe, keine strafbaren Inhalte weiterzuverbreiten und damit selbst Straftaten zu begehen (eindeutig eine Beihilfehandlung) an den Staat auf dessen Kosten outsourcen würden.

    Selbst so ein Forum wie Digitalfernsehen bräuchte dann keine Moderatoren oder Adminstratoren mehr, sondern könnte sich einen von dieser Megabehörde holen um die ganzen Blockwartmeldungen hier abzuarbeiten.

    Das ist alles unglaublich albern. Wer rechtswidrige Inhalte verbreitet muss diese nach Kenntniserlangung darüber natürlich stoppen. Wenn Facebook Rekrutierungswerbung für den IS wissentlich weiterverbreitet müssen die Verantwortlichen strafrechtlich belangt werden und können sich nicht darauf zurückziehen, dass die Megabehörde ja noch prüft.

    Auch sonst im Leben kann ich nicht immer eine Behörde anrufen, die dafür verantwortlich ist, dass ich nichts Illegales tue, auch wenn die Rechtslage schwierig ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das müssen Konzerne wie Facebook schon selbst organisieren.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und wer entscheidet, was rechtswidrig ist?

    Der entzürnte User, welcher mit einer ihm nicht genehmen Meinung konfrontiert wird?

    Soziale Netzwerke können und dürfen doch nicht darüber entscheiden, welcher Inhalt strafbar ist.
    In Outsourcen des Rechtsstaates an private Unternehmen sehe ich ein Problem.
     
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  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ich sehe Dein Problem nicht. Ob die Störchin ein gerade noch nicht genug volksverhetzenden Kommentar verbreitet oder einen eindeutig volksverhetzenden, ist doch völlig egal. Es ist relativ einfach etwas zu kritisieren, ohne auch nur in die Nähe einer Volksverhetzung zu kommen. Dieses Grenzen austesten, wie es auch Böhmermann macht, ist nicht nötig.

    Da, wie gesagt, die Weiterverbreitung von strafbaren Handlungen selbstverständlich eine Beihilfehandlung der Plattform darstellt, muss eine Plattform darauf achten, dass keine offensichtlich rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden. Und ja, natürlich im Zweifelsfalle eher löschen. Ein Recht auf Verbreitung von Müll über Facebook gibt es nicht und die Meinungsfreiheit ist auch nicht gefährdet. Frau Storch kann ihre zweifelhaften Ergüsse ja weiterhin über die Homepage der AfD verbreiten. Zensiert ist da garnix.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das ist mir schon klar, du beschränkst dich ja auch nur auf Inhalte von AfD-rechts.

    Ansonsten sollte doch weiterhin in dubio pro reo gelten.
     
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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wie oft noch? Das Gesetz! Und an das musst Du Dich auch halten, wenn Du es nicht verstehst oder verstehen willst. Also lass es im Zweifel besser sein.

    Wenn Dich ein Bekannter fragt, ob Du ein paar Tabletten für ihn von Hamburg nach München im Auto mitnimmst musst Du auch ganz alleine entscheiden, ob Du damit zum Drogenkurier wirst oder ob das erlaubt ist, weil es nur Aspirin ist. Deshalb lass es im Zweifel besser sein, auch wenn dann jemand Kopfschmerzen hat.

    Das Gleiche gilt für Facebook. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2018
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wir können auch gerne wieder über die Mitgliederwerbung des IS reden? Soll ich mein Posting umformulieren oder kriegst Du das als jemand, der sogar weiß, dass Blinde nicht sehen können, von alleine hin.

    Mit in dubio pro reo kannst Du Dich nicht rausreden, wenn Du aktive fördernde Handlungen für Strafaten nachweisbar begehst. Wenn Du die IS-Seite mit der Werbung für terroristische Handlungen nach Information darüber nicht abschaltest, gehörst Du in den Knast, weil es keinen "dubio" gibt. Der Sachverhalt ist ja zweifelsfrei, ob es die Rechtslage ist, spielt überhaupt keine Rolle. Da Du Werbung für Terroristen kennst, machst Du Dich strafbar, indem Du sie selbst nach Hinweis darauf weiter aktiv förderst. Ob es tatsächlich eine strafbare Handlung ist, stellt dann der Richter fest, Dir hilft das aber bei Beurteilung Deiner Beihilfehandlung nicht weiter. Das nennt sich "Verbotsirrtum", wenn Du die Strafbarkeit Deiner Handlung nicht erkennst, dieser Irrtum ist für das Begehen einer strafbaren Handlung aber erstmal irrelevant. Eventuell wirst Du nicht bestraft, wenn der Irrtum nicht zu vermeiden war. Bei offensichtlichen Fällen kommst Du aus der Nummer aber niemals raus, deshalb musst Du die eben selbst erkennen und notfalls jemand fragen, der sich damit auskennt (Juristen). Und wie gesagt: Unabhängig von der Möglichkeit, nicht bestraft zu werden, hast Du eine Straftat begangen. Und das heißt: Ja, Facebook und Twitter muss im Zweifel ein fragwürdiges Posting mehr als eins weniger löschen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob es strafbar ist.

    § 17 StGB - Einzelnorm
    Verbotsirrtum – Wikipedia
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2018
  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Sarkasmus:
    Becker junior könnte ja jetzt eine Traumatisierung geltend machen und Maier auch noch auf Schmerzensgeld verklagen, damit Papi Boris davon seine Schulden begleichen kann :D

    Irgendwie muss ich gerade an den "Halbdackel" denken - der gilt bei uns im Ländle als schlimmste Beleidigung, weil es bei dem so Titulierten nicht mal zu einem ganzen Dackel gereicht hat ;).