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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Und den darf jetzt jeder nach Belieben festlegen.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Warum wundert es mich nicht, dass die dumme, herabwürdigende und respektlose Äußerung eines AfD Politkers oder seines Praktikanten mehr Empörung hervorruft, als die rassistische Äußerung von Noah Becker?
     
  3. Wuslon

    Wuslon Guest

    Die da wäre?
     
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    naja, Noah Becker ist kein Politiker, keine wichtige Person, und seine Eltern sind jetzt auch eher nicht als Intellektuelle bekannt. Der Jäger hingegen sitzt sogar im Bundestag. Insofern kann ich das schon nachvollziehen!
     
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Die Aussage von Noah Becker und von Jens Meier waren beide schwachsinn. Die von Noah Becker kann man aufgrund seiner Jugend und seines Huntergrundes entschuldigen, aber die Äußerung von Herrn Meier in seiner Funktion als MdB ist als wesentlicher schlimmer zu bewerten. Seine Aussage ist natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt und nicht jutiziabel, aber von einem MdB muss man einen gewissen Grad an Moral und Anstand erwarten.
    Solche Subjekte wie Meier, von Storch, Höcke usw. sind ein Paradebeispiel weswegen die AfD schlicht unwählbar ist.
     
    +los und Gast 209331 gefällt das.
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Sehr interessant.

    Wer bestimmt denn bei Salafisten und Linken, was Hetze ist und was ein Terroraufruf? So ein Müll muss natürlich weg, egal ob die Störchin gegen Muslime hetzt oder die Salafisten gegen Bewohner des Abendlandes. Wenn Twitter Beihilfe zu Straftaten begeht, müssen sie das unverzüglich beenden.

    An dieser Rechtslage hat sich durch Heiko Maas Gesetz auch nix geändert, offensichtlich rechtswidrige Beiträge mussten schon immer entfernt werden. Das Gesetz soll nur die Geschwindigkeit verbessern. Ich halte die konkrete Umsetzung im Gesetz auch eher für schwierig, aber wie gesagt, die Verpflichtung zum Entfernen solcher Beiträge war schon immer da. Und diskutable Löschungen gab es schon immer, auch ohne das Gesetz.

    Siehe hier:

    Facebook sperrt Sonneborn wegen "Titanic"-Posting - DWDL.de

    Twitter & Facebook zensieren doch sowieso Meinungen und dürfen das auch, weil sie bestimmen, was erscheinen darf. Freunde weiblicher Brüste werden ja auch regelmäßig bildmäßig unterdrückt.

    Die Meinungsfreiheit ist nicht gefährdet, wenn Twitter oder Facebook rechten, linken oder salafistischen Müll nicht weiter verbreitet.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wer darf denn entscheiden, was rechts, links, salafistisch oder Müll bzw. was davon justiziabel ist?
    Das ist doch das Problem. Selbstverständlich ist damit die Meinungsfreiheit gefährdet.
     
    FilmFan und rabbe gefällt das.
  8. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Wie ändern sich doch die Zeiten: früher gab es mal einen Bundespräsidenten, der durfte noch sagen "Liebe Neger!"
    Heutzutage wird jede rassismusverdächtige Äußerung die Gerichte bemühen, obwohl die meisten Urteile zugunsten der Meinungsfreiheit ausgehen.
    Nazi-Schlampe darf man sagen; Neger-Schlampe wäre Rassismus pur.
     
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dafür gibt es die Amadeu Antonio Stiftung und deren Vorsitzende Anetta Kahane.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das Strafgesetz entscheidet dies und die Bürger müssen sich so verhalten, dass sie es nicht verletzten. Auch die, die kein juristisches Staatsexamen haben. Und das die Grenzziehung, was strafbar ist, bei einigen Fällen schwierig ist, heißt nicht dass es keine gibt. Dies entschuldigt aber kein strafbares Handeln

    Das Gesetz setzt voraus, dass man sich selbst zu informieren hat, ob das, was man tut rechtswidrig ist oder nicht. Und selbst wenn zwei Gerichtsinstanzen mein Handeln für nicht rechtswidrig halten und erst der BGH mich verurteilt, muss ich in den Knast.

    Nach dem Gesetz macht sich jemand, der vorsätzlich vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat, der Beihilfe strafbar. Insofern hat sich schon immer jemand, der in seiner Druckerei einen Mordaufruf an @Schnellfuß für die Bürgeriniative "Endlich Schnellfußfreies Internet" gedruckt hat, strafbar gemacht. Der Druckereibesitzer konnte sich da auch nicht rausreden, dass er das ja nicht entscheiden darf und das die Meinungsfreiheit gefährdet ist. Warum soll für Twitter und Facebook etwas anderes gelten. Wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst strafbar machen, müssen sie eben löschen. Und ja, im Zweifel löscht man lieber ein Posting zuviel. Und im Zweifel hält Frau Storch einfach mal die Klappe, statt die Grenzen des Strafrechts, ob es nur eine ziemlich widerliche Meinungsäußerung oder schon eine strafbare Volksverhetzung ist, mit Genuss auszutesten. Soooo schwierig ist aber nun auch nicht, offensichtlich rechtswidrige Beiträge zu erkennen. Funktioniert in den meisten Foren mit vernünftigen Moderatoren ganz gut.