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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Die Todesstrafe oder eine Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf Entlassung hat niemand verdient.

    Aber wenn man bedenkt das er nach dem Jugendstrafrecht maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe bekommen kann ist das dann in einem solchen Fall doch eindeutig zu wenig.
     
  2. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Das sehe ich anders. Wer vorsätzlich tötet, hat sein Leben verwirkt.
     
  3. Wuslon

    Wuslon Guest

    Erzähl das mal den Angehörigen der durch Fehlurteile hingerichteten Delinquenten, z.B. in den USA.
     
    uklov gefällt das.
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Man muss einen Mörder ja nicht gleich hinrichten. Lebenslänglich Zwangsarbeit im Steinbruch tut es auch.
     
  5. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Was erzählst du mir das, erzähl das der Jury, die das Urteil fällte "guilty"
    Im Falle des Mörders der 15jährigen gibt es also Zweifel?
     
  6. Wuslon

    Wuslon Guest

    Bis ein Gericht entscheidet, im Prinzip ja.
    Zumindest, ob es Mord war.
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Huch Strafrecht - Todesstrafe, Mord mehr differenzieren.
    Vielleicht dolcht man mich, aber in Staaten mit Todesstrafe ist die Mordrate auch höher ?

    Klar Todesstrafe ist unmenschlich - auch im Kontext das der Rache Gedanke, ein niederer Gedanke ist.
    Andererseits wer als Vater seine Tochter dadurch verloren hat, das diese von einen Kinderliebhaber missbraucht wurde, und um sein
    Tun die Beweise zu nehmen, diese getötet und verscharrt hat; wird man diesen Betroffenen zugestehen, das er dem Täter auch die Todesstrafe zugesteht, bzw. dem Täter vielleicht auch in Kurschlusshandlung mit dem Messer ein wenig bearbeiten würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2017
    grummelzack gefällt das.
  8. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Genau das ist das Problem der juristischen Konrinthenkackerei. Wer mit einem Messer loszieht, jemanden zu töten, der darf nie wieder auf freien Fuß kommen. Resozialisierung von Menschen, die wegen kleinster Bagatellen immer gleich das Messer ziehen, das ist dummes Geschwätz von Tagträumern, die zuviel Laberfächer studiert haben. Die kriegt man nie wieder auf die Spur. Nach heutigen Maßstäben wäre ja selbst Hitler nach 25 Jahren wieder draußen gewesen...
     
    madmax25, Ulti und krissy gefällt das.
  9. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Dann wired es wohl Notwehr gewesen sein.:rolleyes:
     
  10. krissy

    krissy Wasserfall

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    ja, 'ne ganz spezielle art, die durch das verhalten des opfers quasi herausgefordert wurde und somit traumatisierungstechnisch strafmildernd relevanz zu erlangen hat. oder so ähnlich. es ist nun einmal so, daß die "diallos" dieser welt praktisch nur in gewissen filmchen existieren und die rauhe wirklichkeit eine völlig andere - alles andere als erfreuliche - situation ergibt.