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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Oo

    Also wenn ich ab morgen ein halbes Jahr Plane sagen wir mal einen hochrangigen Politiker zu töten und das auch mache dann komm ich mit Bewährung davon weil es das erste mal war?

    Haben Islamisten die vergewaltigt, gefoltert und gemordet haben eine zweite Chance verdient? Ich sage nein und das gilt ebenso für den "Biodeutschen" der selbiges tut. Unabhängig von der Herkunft.
     
  2. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    @Ulti und @Redfield
    was habe ich geschrieben?
    @Utli natürlich sollen diese Unterschiede gemacht werden.
    Die Hinrichtung des 15jährigen Mädchens war kaltblütiger Mord und hat zwingend die Todestrafe zur Folge zu haben.
     
    KL1900 gefällt das.
  3. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Ich hab dich schon verstanden. :) Mir geht´s halt darum wer dann festlegt wie die Bewertung erfolgt. Maas?
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich gebe grundsätzlich nie einen Hinweis darauf, ob ein Beitrag von mir ironisch gemeint war. :)
     
  5. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Verdammt! :D ;)
     
  6. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Ein Schwächeanfall mit derartigen Folgen wird in der Rechtssprechung auch nicht als Mord bewertet.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Mord wird nach dem Gesetz zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Das ist der Grund warum das Gesetz geändert werden soll. Eigentlich weiß das auch jeder, es traut sich nur keiner ran, weil das ein großartiges, polemisches Stammtischthema ist.

    In der Tat nicht einfach, deshalb ist das Nazistrafrecht ja bisher nicht geändert worden. Die Expertenkommission hat Vorschläge gemacht, das muss halt noch ausdiskutiert werden. Insbesondere das Mordmerkmal "Heimtücke" ist eine ziemliche Katastrophe. Das sollte parteiübegreifend diskutiert werden. Das Schlimmste ist es aber, es bei den jetzigen Tatbeständen zu belassen und es beim Gesinnungsstrafrecht zu belassen.

    Für das Gesetz der Bundestag, im konkreten Fall die Gerichte. So wie es die Gewaltenteilung vorsieht.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Und das finde ich auch gut so.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Was ist denn für Dich alles Mord? Das ist doch die zentrale Frage. Dass es weiterhin lebenslange Freiheitsstrafen für bestimmte Tötungdelikte geben soll, stellt niemand in Frage, auch nicht Heiko Maas. Aber für welche?

    Kommt es allein auf die Gesinnung des Täters oder auf die Tatausführung an, so wie bisher vorgesehen? Ist eine Frau, die von ihrem Mann jahrelang misshandelt wurde und ihren Mann mit dem Messer umbringt anders zu bestrafen, als wenn sie ihren Mann mit Gift umbringt oder ihm auflauert.

    Vielleicht mal drüber nachdenken, was das bedeutet (siehe Artikel unten)

    Mord-Paragraf im Strafgesetz: Niedrige Beweggründe sollten kein Maßstab mehr sein
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Zum Beispiel, Menschen aus Habgier zu töten.
    Zum Beispiel, Menschen zu töten, weil sie Zeuge einer Straftat wurden.
    Zum Beispiel, Menschen wegen ihrer politischen Gesinnung zu töten.
    Zum Beispiel, Menschen wegen ihres Glaubens zu töten.
    Zum Beispiel, Menschen aufgrund ihrer Ethnie zu töten.
    Zum Beispiel, den Ehepartner zu töten um frei für einen anderen Partner zu sein.
    Das sind jetzt nur ein paar Beispiele aus dem Stegreif.