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YouTube zieht sich von Amazon-Geräten zurück

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2017.

  1. FilmFan

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    Das ist kein Hausrecht, und wer sagt, daß Amazon gegen die AGB verstoßen hat? Die Unterschiede habe ich oben versucht, Dir darzustellen.

    Oder auch nicht: Browser-Auswahl: EU-Kartellwächter untersuchen auch Windows 8 - SPIEGEL ONLINE - Netzwelt


    Wir sind uns einig, daß weder das Verhalten von Amazon noch von Google gut ist, aber trotzdem sind beides unterschiedliche Sachverhalte. Und aus Verbrauchersicht ist das Verhalten von Google definitiv schlechter. Und mit dem Urteil gegen Premiere/Sky gibt es da auch ein Präzedenzfall, der eher zugunsten von Amazon spricht.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Natürlich ist da gar nichts und mitnichten dürfen die damit machen, was sie wollen. Aber letztendlich entscheiden müßten das mal wieder die Gerichte.

    P. S.: Daß sie eben nicht machen dürfen, was sie wollen, sah man ja auch am GEMA-Streit.
     
  3. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Google sagte doch selbst, dass die Integration des Echo Show gegen die eigenen Regeln waren. Außerdem ist kein Unternehmen dazu verpflichtet, eine API für das eigene Angebot anzubieten. Macht Amazon mit Prime Video ja auch nicht. Zudem hat Amazon über Jahre ebenfalls den Microsoft Silverlight-Player genutzt, der mit einigen Browsern und Betriebssystemen nicht kompatibel war.

    Microsoft wurde auch nicht dafür bestraft, dass sie ihre Webseiten nicht anderen Browsern nicht zugänglich machten, sondern weil sie ihren Browser auf dem Betriebssystem vorinstallierten. Übrigens blockiert Apple bei jeder Produktvorstellung den eigenen Livestream für fast alle Browser außer Safari. Auch nicht illegal, nur eben schlechter Stil. Und Google hat von all den Beispielen meiner Meinung nach die besten Argumente, warum sie sich so verhalten.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Dazu zitiere ich mich mal selbst:

    Ja, aber wenn man es macht, dann darf man einzelne "Hersteller" nicht gezielt ausschließen.

    Da verhält es sich dann doch etwas anders, da das ein geschlossenes System ist - siehe Sky: Sie müssen zwar ein CI-Modul anbieten, aber sie müssen nicht auf Geräten ohne CI-Schacht empfangbar sein.

    Abgesehen davon hat Amazon Video nicht so eine marktbeherrschende Stellung wie YouTube.

    Und haben sie z. B. PCs von IBM gezielt ausgeschlossen?

    Wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Der GEMA-Streit ist doch genau das selbe, nur in blau. Google/YouTube durfte nicht einfach Inhalte zeigen, die lizenzpflichtig sind, ohne dafür zu zahlen.

    YouTube ist kein Gemeingut, sondern eine Software eines Privatunternehmens. Und natürlich dürfen die bestimmen, wer ihre Software nutzt und wer nicht. Amazon darf nicht einfach nach Belieben Software-Apps in ihren App-Store stellen, ohne mit dem Anbieter der App einen Vertrag darüber abzuschließen. Und umgekehrt. Amazon kann ja auch Apps von ihren Geräten verbannen.

    Internetbrowser sind ja nur allgemeine Zugangssogtware zum Internet. Aber auch hier kann YouTube den Zugang via bestimmten Browser verweigern, wie das Apple-Beispiel oben bestätigt. Die Apple-Veranstaltungen sind nur mit dem Safari-Browser live zu verfolgen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2017
  6. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Ja, ich gehe auch davon aus, dass der wahre Grund ein anderer war, aber es ändert nichts daran, dass es auch eine Verletzung der Bedingungen gab. Zudem unterliegt Google bei den APIs keinen Kontraktionszwang und kann daher sehr wohl einzelne Anbieter ausschließen. Wie gesagt, anders herum hätte auch Amazon nicht einfach einzelne Händler ausschließen dürfen, obwohl sie rein gar nichts illegales verkaufen und nicht gegen die AGB verstoßen. Auch hier besteht dennoch kein Kontraktionszwang.

    Sky ist dann noch eine ganz andere Sache, da Fernsehsender ganz anderer staatlichen Regulierung unterstehen. Dafür haben die Privatsender eben auch Privilegien erhalten, zum Beispiel Plätze in den Kabelnetzen.

    Amazon Prime Video ist von den Mitgliederzahlen her in Deutschland noch größer als Netflix. Ansonsten sollte man Netflix auch nicht unterschätzen. Auf jeden Fall ist der Vorsprung von YouTube vor Prime Video gar nicht so groß, die drei zusammen gehören zu den beliebtesten Streaming-Anbieter in den USA und sicher auch in Deutschland.

    Sie haben unter anderem Linux, Android und iOS damit ausgeschlossen. Sky übrigens auch. Und das völlig legal. Zudem ist es nicht das erste Mal, dass Google ein einzelnes Unternehmen wegen unfairer Praktiken von seinen APIs aussperrt. So hat Google schon vor sieben Jahren Facebook den Zugriff auf die GMail-Kontakte verwehrt, weil Facebook auf der anderen Seite Google keine Möglichkeit gab, die Facebook-Kontakte nach GMail zu exportieren. Nach Yahoo auf der anderen Seite aber wohl. Habe es gerade noch mal getestet. Der Zugang von GMail zu Facebook ist auch sieben Jahre danach immer noch gesperrt, Facebook nutzt aber dafür den Umweg über die Exportfunktion, bei der man die eigenen Kontakte als .csv-Datei herunterladen und dann bei Facebook hochladen kann.

    In beiden Fällen hat Google nur reagiert und gleiches mit gleichem abgegolten. Und ich kann das nachvollziehen, so zu reagieren auf Akteure wie Amazon, die unfair spielen, indem sie gerne offene APIs nutzen, aber selbst sich nicht an diese Regel halten. Amazon ist somit in etwa wie ein Bekannter, der wohl gerne bei einem zum Feiern und Trinken vorbeikommt, aber wenn man jemanden zum Umzug helfen braucht, hat dieser nie Zeit. So basiert auch der Silk-Browser von Amazon auf Googles Chromium, der Fire TV und die Fire Tablets auf Android. Gleichzeitig aber sabotierten sie lange Zeit Android, weil sie die Prime Video-App lieber über den eigenen Appstore anbieten wollten. Ein ziemlich mieser "Freund".
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2017
  7. Arkadia 2008

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  8. FilmFan

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    Für mich sind beide Unternehmen weder wie Bekannte noch Freunde, es sind mehr Mittel zum Zweck. ;)
     
  9. Le Chiffre

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    Vor allem ist der GEMA_Streit sehr komplex gewesen. Die GEMA steht dabei sogar unter Kontrahierungszwang, so lange die vorgesehenen Gebühren bezahlt werden. In dem speziellen Fall wollte YouTube ein besseres Gebührenmodell und wollte daher die GEMA unter Druck setzten, indem sie die Musikvideos in Deutschland gesperrt haben.

    Jetzt kommt es aber: Anbieter wie MyVideo, Clipfish und Co., die während der Zeit immer noch Musikvideos zeigten, hatten sich ebenfalls noch nicht über die Beträge mit der GEMA geeinigt. Anders als YouTube zahlten sie aber vorläufig die Gebühren auf ein Schlichtungskonto ein, bis ein endgültiger Vertrag ausgehandelt wurde. Diese Anbieter profitierten also davon, dass YouTube so hart verhandelte und am Ende einen besseren Preis bekam, von dem auch sie profitierten, während sie sich aus dem öffentlichen Streit schön ohne Einschränkungen heraushalten konnten.
     
    horud gefällt das.
  10. FilmFan

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    Ja, jetzt übernehmen die Russen den Markt. :D