1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Raubkopien im Web: Behörden schalten Download-Portal ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. November 2017.

  1. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Interessante Sichtweise. Lade doch mal das Medium bei YouTube hoch. Kannst du doch machen, wenn du die Verwertungsrechte in Besitz hast.
     
  2. Troll

    Troll Senior Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    190
    Punkte für Erfolge:
    53
    Du scheinst es nicht zu kapieren. Wenn jemand ein Medium kauft, Eine DVD dann hat er mit den Kauf nicht nur das Eigentumsrecht der DVD erworben er kann damit machen was er will, solange er das Copyright nicht verletzt. Es entsteht dem Hersteller oder wie auch immer kein weiterer Schaden weil er mit der Kaufsumme abgegolten wurde.
    Du willst dir nur dein illegal schön reden, schade das es nicht klappt.
     
    grmbl gefällt das.
  3. Troll

    Troll Senior Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    190
    Punkte für Erfolge:
    53
    Ich habe die Verwertungsrechte an dem Medium, damit kann ich machen was ich will, verleihen, tauschen, verkaufen, verbrennen wenn ich will. Jedoch ein Hochladen bei Youtube widerspricht dem Urheberrecht, welches ein Kopieren und veräusserungen der Kopien verbietet ohne einverständnis des Urheber.
    Indem ich mein Medium verleihe, tausche oder Verkaufe verletzte ich kein Urheberrecht, da dieses unberührt bleibt.
    Man Unterscheidet mal endlich das Inhalt und Medium 2 verschiedene Dinge sind. Inhalt Urheberrecht, Medium Eigentumsrecht.
     
  4. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    Träum weiter :D
     
  5. Troll

    Troll Senior Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    190
    Punkte für Erfolge:
    53
    Dann mal los warum Träume ich den? Weil ich deinen Traum zum platzen bringe?
     
    grmbl gefällt das.
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nein, da helfen auch deine Unterstellungen nichts.

    Ob du Verwertungsrechte besitzt, oder auch nicht, helfen der Bilanz des Unternehmens nichts. Lediglich relevant für straf- bzw. zivilrechtliche Verfolgung im Fall des Falles.
    Um die ging es aber nie.

    Von deinem Kumpel sieht das Unternehmen in beiden Fällen kein Geld = Schaden.
    Einzig der war das Thema. :)
     
    FilmFan und Wolfman563 gefällt das.
  7. Troll

    Troll Senior Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    190
    Punkte für Erfolge:
    53
    Und du kapierst es nicht das kein Schaden ensteht weil ich dieses schauen mit dem Kaufpreis abgedeckt habe, damit kann ich oder einem Freund geliehen, im privaten Kreis wohlgemerkt, den Inhalt so oft abspielen wie ich will. Das abspielen ist abgegolten.
     
    grmbl gefällt das.
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Juhu. :D
    Wo ist dann bitteschön der Unterschied in der Unternehmensbilanz (hier Schaden genannt), wenn dein Kumpel sich nicht die von dir gekaufte DVD bei dir leiht, sondern sich den Film illegal im Netz anguckt?

    Gern auch als Rechenexempel.
     
    BFC, FilmFan und Wolfman563 gefällt das.
  9. Troll

    Troll Senior Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    190
    Punkte für Erfolge:
    53
    Juhu, jetzt kommen wir langsam auf den Punkt.
    Wo liegt der Unterschied? Darin das ich für das abspielen/nutzung des Mediums bezahlt habe.
    Wer hat für den Film illegal aus dem Netz bezahlt?

    Gern auch als Rechenexempel.
     
    grmbl gefällt das.
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Du, aber dein Kumpel nicht. In beiden Fällen.

    Jetzt rechne mal vor. :)