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Raubkopien im Web: Behörden schalten Download-Portal ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. November 2017.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Das ist dein Problem, nicht meins. :D

    Du lügst doch nicht etwa? :)

    Aber du hast es grundsätzlich schon richtig erfasst, die Unternehmen müssen ihren Schaden nicht nachweisen, trotzdem folgen die Gerichte der 100%-Regelung.
    Wo gibt es sowas sonst noch?
     
    Gorcon gefällt das.
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Jedes von dir getauschte Medium bedeutet einen Schaden für das Unternehmen in Höhe des aufgerufenen Verkaufspreises.
    Daran gibt es nichts zu rütteln.
     
    FilmFan und Wolfman563 gefällt das.
  3. Troll

    Troll Senior Member

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    Nein, du vergisst das man neben dem Strafprozess auch den Zivilprozess hat, da wo man den Schadensersatzanspruchs verhandelt.
    Du hast Recht das Leistungserschleichung ist ein Straftatbestand und das man dafür verurteil wird, aber eine Verurteilung ersetzt nicht den Anspruch auf Schadensersatzt, er macht den Weg dahin sogar leichter, da im Strafprozess erwiesen wurde das eben Leistung erschlichen wurde, wie oft und in welchen Maßen steht dann dank Strafprozess auch schon fest.
    Nebenbei ist Leistungserschleichung ein Antragsdelikt, das heißt der Leistungs Geprellte kann darauf verzichten wenn er will und sich außergerichtlich einigen. Was auch sehr häufig passiert. Um bei der Film und Musikbranche zu bleiben sieht das dann so aus. Anwaltsschreiben mit Schadensersatz Summe die zu zahlen ist, inclusive einer Willens-/Unterlassung-Erklärung zu weiteren Erschleichung von Leistung.
     
  4. Troll

    Troll Senior Member

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    Im gewissen Sinne hast du Recht und andererseits wiederum nicht. Ich habe das Medium verkauft/getauscht wie auch immer, jedoch gehört mir das Medium, nicht die Rechte am Inhalt selber, die bleiben unberührt beim Rechteinhaber, sind aber mit dem Medium verknüpft und somit für Handel/Tauschbar oder was auch immer, was bedeutet ich darf von diesem Medium keine Kopie machen und diese verkaufen weiterschenken oder was auch immer und das Original behalten. Das deutsche Recht sieht bis zu sieben Privatkopie vor, jedoch nur für den eigenen Gebrauch. Wird das Original Medium verkauft verschenkt oder was auch immer, so werden die verblieben Kopien zu illegalen Material in meinem Besitzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2017
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Den habe ich nicht vergessen, nur eben säuberlich getrennt.
     
  6. Troll

    Troll Senior Member

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    Warum sollte ich bei etwas Lügen was jedem BW Studenten als erstes beigebracht wird.

    Natürlich müssen sie den Schaden nachweisen, sonst könnten sie keinen Anspruch geltend machen. Beim Konsumenten ist es einfacher, da man da das download Volumen einfacher nachweisen kann IP des Rechner<-> illegale Datei, Anzahl der Vorgänge.
    Bei Portalen ist es etwas komplizierter da nimmt man den allgemeinen Zugriff auf das Portal, welches gespeichert auf dem Server liegt, da geht man dann von jedem Zugriff aus das es ein illegaler Download erfolgt, wenn man faul ist oder man beauftragt entsprechende Unternehmen oder die Staatsanwaltschaft prüft es selber, die den Links auf den Seiten folgen zu den entsprechenden Servern und erhält so Zugriff auf diese Spezielle Datei und wie oft sie runtergeladen wurde.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    In welchem nicht?

    Mit dem Tausch/Verleih wird dem Unternehmen ein Schaden zugefügt.
    Ob der Tausch/Verleih nach dem Gesetz legal ist, spielt dabei nur insofern eine Rolle, dass das Unternehmen diesen bei dir nicht erfolgreich einklagen kann. :)
     
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  8. Troll

    Troll Senior Member

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    Dann darf ich das so verstehen das du den Vorgang begriffen hast oder kennst, aber fein säuberlich abtrennst damit es in deine Argumentation passt? Die dann aber nur eine Halbwahrheit enthält.
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Der wird mit 100% angegeben und kurioserweise von Gerichten auch so akzeptiert.
    Obwohl, und davon gehst ja auch du aus, dieser mindestens teilweise von den Kunden ausgeglichen wird/wurde.

    Ein Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe wird also nicht gefordert und muss deshalb nicht nachgewiesen werden.
     
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  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Welche Halbwahrheit?