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Raubkopien im Web: Behörden schalten Download-Portal ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. November 2017.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat nach StGB, aber kein Schaden.
     
    Wolfman563 und Winterkönig gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du widersprichst Dir selbst:
    Heute hat halt das Internet das Tauschen auf dem Schulhof ersetzt, ansonsten hat sich aber nichts geändert.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Und schon wieder gibt es dank der Raubmord-Kopiermafia kostenlos Werbung für die Serie. ;)
     
  4. Troll

    Troll Senior Member

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    Ich habe es in einem Beitrag erklärt oder sogar in mehreren Beiträgen. Aber hier nochmal der Wort laut

    Ernsthaft, zuviel verlangt den 2. Satz zu lesen? Also gut nochmals für dich
    Das es den Verlust durch höhere preise auszugleichen Versucht ist normal, aber dem ist Grenzen gesetzt, sonst konsumiert keiner mehr die Ware, wie ich schon schrieb wärst du bereit 60€ für ein Kinoticket zu zahlen?
    Ich deutet dieses mal für dich. Ein Unternehmen versucht den Schaden zu reduzieren in einem ihm möglichen Rahmen, das der ganze Schaden dadurch ausgeglichen werden kann dürfte kaum möglich sein. Also wurde der Schaden nur zum Teil durch die Kunden ausgeglichen. So schwer ist es doch nicht zu verstehen.

    Es bleibt also ein Schaden offen, das sollte selbst dir Einleuchten.
     
  5. Troll

    Troll Senior Member

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    Lesen ist wohl nicht deine Stärke. Ich schrieb das ich gekaufte Waren Platten/Bücher/Videos getauscht habe gegen andere gekaufte Waren. Also kein Wiederspruch. Aber wenn man den Unterscheid nicht kennt kein Wunder.
     
  6. Troll

    Troll Senior Member

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    Soso kostenlose Werbung. Sowas kann nur einer sagen der mit Vorliebe selber Konsument solcher illegalen Sachen ist.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest


    Und trotzdem folgen Gerichte der Unternehmensforderung nach vollem Schadensausgleich, ohne Nachweis der Schadenshöhe.
    Die Kunden gehen leer aus.

    Ich denke, soweit kannst du folgen. :)
     
  8. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Das macht keinen Unterschied. Jedes von dir eingetauschte Objekt ist ein Schaden für das betroffene Unternehmen. Du warst einfach nur kriminell.
     
    FilmFan gefällt das.
  9. Troll

    Troll Senior Member

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    Wirklich nicht und wieso ist dann der Schadensersatzanspruch geregelt bei Leistungserschleichung? Bleiben wir beim was ich auf die Schnelle für dich gefunden habe.
    Dieses ist ein Schadensersatz. Oder wie wäre es hiermit
     
  10. Troll

    Troll Senior Member

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    Wird mir einfach zu doof mit dir. Wenn du noch nicht mal kapierst das die Unternehmen nie offiziell zugeben das sie den Schaden auf die Kunden zum Teil umlegen und dieses meine privaten Aussagen sind und keine von Unternehmen dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen.