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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich habe eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben - und das Ergebnis war eindeutig.
    Über 96 Prozent der muslimischen Frauen trugen die Vollverschleierung demnach nicht freiwillig, sondern wurden von Familienmitgliedern dazu genötigt.
     
  2. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Europäische Frauen haben Regenschirme nachdem man teuer beim Friseur seine Zeit verbracht hat, warum sollte Frau sich dann mit nem Stofffetzen verhüllen...
    Und wieso tragen eigentlich nur Frauen Kopftücher zur Bedeckung und als Zeichen einer Religionsangehörigkeit?
     
  3. straller

    straller Platin Member

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    An der Situation der Frau in ihrer Familie würde sich durch ein Burkaverbot rein gar nichts ändern, ggf. würde sie gar nicht mehr auf die Straße gelassen.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ein Burkaverbot auch diejenigen treffen würde, die es freiwillig tragen.
     
  4. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    ja, ja, die Umfragen. Man weiß, wie das funktioniert. Wenn das noch eine von dir erstellte Umfrage ist, dann kann das Ergebnis nur so aussehen. Wundert mich, dass es nicht bei 110% liegt.
     
  5. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Er hat sich weit aus dem Fenster gelehnt. Und das weis er.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dann müsste der muslimische Mann die täglichen Besorgungen und Einkäufe erledigen und daran glaube ich nicht.

    Damit muss eine Minderheit umgehen können.
     
  7. straller

    straller Platin Member

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    Beim Einkaufen halte ich eine Identifizierung übrigens für erforderlich, da hier der Ladenbesitzer ein berechtigtes Interesse daran hat zu sehen, wer bei ihm einkauft: Ladendiebstahl, gefälschte Geldscheine, Zahlung mit EC-Karten oder Kreditkarten, die dem Käufer nicht gehören.
     
  8. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Der gleiche Grund, der es Dir verbietet, ohne jede Hose in einem Park spazieren zu gehen.
     
    FilmFan gefällt das.
  9. straller

    straller Platin Member

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    Falsch, § 183 StGB wäre dann nicht einschlägig.
     
  10. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Das ist ein Doppelfehler!

    Ersten darf Mann mit einem Rock oder Lendenschurz durch den Park laufen und zweitens gilt in Deutschland das Vermummungsverbot gemäß § 17a Versammlungsgesetz.

    Mit einer Tüte über dem Kopf im Park spazieren zu gehen oder im Supermarkt einzukaufen ist eben nicht verboten. Umgekehrt wäre es aber verboten, wenn eine Muslima mit Vollverschleierung bzw. Niqab zu einer öffentlichen Versammlung geht, um daran teilzunehmen. Wäre es nicht verboten dann könnten die ganzen Gewaltdemonstranten einfach statt Strickmaske zu einer Niqab greifen, um das Vedrmummungsverbot auszuhebeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2017