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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  2. straller

    straller Platin Member

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    Weil der Adressat für die Einführung des "Vermummungsverbots" nicht Leute in Ganzkörperkostümen und ostasiatische Touristen mit Atemmasken sind, sondern Muslime und Islamophobe in Österreich/Europa.

    Die Bezeichnung "Vermummungsverbot" ist gewissermaßen ein Etikettenschwindel, denn mit der allgemeinen Ausrichtung des Gesetzes, wollte man die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vermeiden.
     
    Cro Cop gefällt das.
  3. straller

    straller Platin Member

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    Das ist keine "Korinthenkackerei", sondern es zeigt den Weg auf, wie das BVerfG ein mögliches Burkaverbot prüfen wird. Ein pauschales und allgemeines Burkaverbot würde m. E. durchfallen.
     
  4. straller

    straller Platin Member

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    Was würde sich denn an der Situation dieser Frauen in ihren Familien/ gegenüber ihren Ehemännern konkret verändern? Am wahrscheinlichsten ist doch wohl, dass diese Frauen ohne Burka gar nicht mehr auf die Straße gehen dürften. Da hätte man wirklich etwas gekonnt.

    Ästhetische Gesichtspunkte sind übrigens vollkommen irrelevant.
     
  5. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Du meinst, das BVerfG kann am Ende des Tages nicht zwischen Burka und Faschingskostüm unterscheiden?
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ging es dir nicht um die Handlungsfreiheit, die ein Grundrecht darstellt?

     
  7. straller

    straller Platin Member

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    Das ist doch gar nicht der Punkt.

    Wenn sich eine Frau freiwillig vollverschleiert, ist dies durch die allgemeine Handlungsfreiheit und die Religionsfreiheit geschützt. Wird sie von ihrer Familie dazu gezwungen, ist das heute schon strafbar - das Problem ist aber diesen Zwang nachzuweisen, damit es zu einer Verurteilung kommen kann.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Es stellt sich eher die Frage, ob es das will. Denn die politische Korrektheit schlägt in diesem Land mitunter seltsame Blüten.
     
  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Der Punkt ist, ob es gegen die hiesigen Sitten verstößt, und das tut es ganz offensichtlich! Handlungs- und Religionsfreiheit haben Grenzen.
     
  10. straller

    straller Platin Member

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    Die Erwähnung der Sitten ist hier von deutlich ungeordneter Bedeutung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung. Sitten sind als Begriff viel zu unbestimmt und einem ständigen Wandel unterzogen, als dass sich damit ein Burkaverbot begründen ließe.

    Übrigens habe ich durch Google herausgefunden, dass die allg. Handlungsfreiheit ein Auffanggrundrecht ist und erst dann einschlägig wäre, wenn andere Normen nicht greifen. Sobald sich eine Frau auf die Religionsfreiheit beruft - und das kann sie hier - ist Art. 4 GG einschlägig.

    Die Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo die Identifizierung der Person erforderlich ist oder kurz gesagt, andere Rechtsgüter als wichtiger erachtet werden.

    Im Park kann eine Frau somit vollverschleiert spazieren gehen, auf Arbeit (Identifzierung durch Arbeitgeber, Kollegen, Kunden ermöglichen) oder auf ein Konzert gehen (ggf. Sicherheitsaspekte) eher nicht.