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Werden die Rundfunkgebühren bald teurer?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. August 2017.

  1. tom_hwi

    tom_hwi Neuling

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    In der Tat, das geht komplett am Thema vorbei. Für die ÖR gibt es einen Rundfunktstaatsvertrag, der klar und deutlich regelt, was die Aufgabe der ÖR ist. Jedenfalls stehr da nicht drin, dass man sich mit den privaten Sendern messen muss und beispielsweise überteuerte Fussballrechte erwerben muss. Er hat vielmehr eine Informationspflicht bei Nachrichten und eine Bildungspflicht. Auch müssen Idendanten nicht hohe sechsstellige Beträge bekommen. Von daher sollten maximal 5 €/ Monat ausreichen, um die ÖR zu finanzieren. Werbung hat da auch nichts zu suchen, wie es schon in Spanien praktiziert wird.
     
  2. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    STeht da nicht auch was von WM-Endspielen? Meine mich zu erinnern.

    Und über Steuern finde ich noch blöder. Aber das würde hier zu weit führen.

    Ja, am besten Abschaffen oder: GÜNSTIGER! Gar nicht zahlen oder höchstens 1,99 im Monat, aber natürlich alles sehen wollen (werbefrei versteht sich) in bester HD-Auflösung. Weitere gute, preisgekrönte Eigenproduktionen usw. Quasi den Aldi im ÖR! Den suchen wir hier doch.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Falsch, das hast Du gerade erfunden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Grundversorgungsauftrag. Dazu gehören alle Bereiche, also auch Unterhaltung und Sport.
    Was verstehst Du denn unter "hohen sechsstelligen Beträgen"?

    OK, was sollen Deiner Meinung nach die Chefs von Unternehmen mit ca. 4000 Arbeitnehmern so kriegen. 40.000 Euro?

    Sagt Dein Würfel?
    Dann wird es ja noch 1,25 € teurer.
     
    whitman, LizenzZumLöten und drgonzo3 gefällt das.
  4. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

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    ...so so, dann schauen wir doch mal etwas genauer in den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

    RStV § 4 Übertragung von Großereignissen

    (1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher
    Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen
    besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu
    angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei
    empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik
    Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich,
    geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. Besteht keine Einigkeit über die
    Angemessenheit der Bedingungen, sollen die Parteien rechtzeitig vor dem Ereignis ein
    schiedsrichterliches Verfahren nach §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung vereinbaren;
    kommt die Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Verfahrens aus Gründen, die der
    Fernsehveranstalter oder der Dritte zu vertreten haben, nicht zustande, gilt die
    Übertragung nach Satz 1 als nicht zu angemessenen Bedingungen ermöglicht. Als allgemein
    zugängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der
    Haushalte tatsächlich empfangbar ist.

    (2) Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
    1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
    2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung
    sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die
    Halbfinalspiele und das Endspiel,
    3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen FußballBundes,
    4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
    5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions
    League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.
    Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis
    als Großereignis. Die Aufnahme oder Herausnahme von Ereignissen in diese Bestimmung ist
    nur durch Staatsvertrag aller Länder zulässig.

    ... somit ist schon mal geklärt was im Bereich Sport Großereignisse zum Auftrag gehört.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ja, aber nicht das, was Du zu suggerieren versuchst. ;)
     
  6. FilmFan

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    Mal wieder die typische Schwarz/Weiß-Denke von Dir. Aber ja, 40.000 Euro wären bei dem Job eher noch zuviel. Außer sich neue Senderlogos auszudenken machen die ja nicht viel - höchstens noch Geld zu versenken. Das Musterbeispiel ist da ja der MDR.
     
  7. FilmFan

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    Mitnichten, da das auch die Privaten erledigen können. Und wenn keiner möchte, dann muß auch niemand, auch nicht die ÖR.
     
  8. NFS

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    Dann sind die Privaten inzwischen raus.
     
  9. FilmFan

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    Natürlich sind sie das nicht.

    Übrigens ist selbst Sky in mehr als 2/3 aller Haushalte tatsächlich empfangbar.
     
  10. LizenzZumLöten

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    Die Empfangbarkeit in 2/3 aller Haushalte ist aber nur die halbe Miete, denn "verschlüsselt" oder erst "gegen besonderes Entgelt" sichtbar dürfen die Programme auch nicht sein und das wirft Sender wie Sky dann aus dem Rennen; nun bitte nicht mit der Argumentationskette kommen Pay-TV-Sender würden dann Sport Events, an welchen sie für teures Geld die Rechte erworben haben, frei ausstrahlen.