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Fußball Bundesliga 2017/2018

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Klaus B, 30. Mai 2017.

  1. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    ...und lese dann in den AGB, die ich ja auch bestätige u.a.
    "Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt"

    und noch besser:
    "Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann."

    Ich wage mir dazu kein Urteil und AGB halten auch nicht unbedingt einer rechtlichen Prüfung stand. Sicher auch zu beachten ist, dass man ein Dauerschuldverhältnis nicht mit einen z.b. Kaufvertrag vergleichen kann. Gewisse Anpassungen innerhalb der Laufzeit sind dort nicht ungewöhnlich und ziehen nicht grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht nach sich.
    Ein wohl schwieriges Thema und nicht nur schwarz oder weiss würde ich behaupten.
     
  2. Teoha

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    Wenn ein Versprechen über "alle Spiele" Vertragsbestandteil ist (ob das durch die Werbung usw so ist lassen wir mal dahingestellt, das können wir final nicht beurteilen), DANN sind die AGB Passagen belanglos und am Thema vorbei.
     
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  3. OliverL

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    Müssen Versprechen Vertragsbestandteil geworden sein? Reicht nicht die blosse Verleitung zum Vertragsabschluss aufgrund der Versprechen?
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Letzteres wäre dann ersteres.
     
    OliverL gefällt das.
  5. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Korrekt. Dies ist sogar gesetzlich geregelt.

    Maßgeblich ist das äußere Erscheinungsbild oder / und die Umstände des Vertrags (alle Spiele, alle Tore, alle 612 Spiele live etc). Eben Sachen die den Kunden zum Vertragsabschluss "verleitet" haben.

    Wenn denn in den AGB was ganz anderes steht oder zumindestens etwas steht was an diesem äußeren Erscheinungsbild weshalb der Vertrag geschlossen wurde erheblich rüttelt, dann wäre eine solche AGB Klausel gemäß § 305c BGB ohnehin nichtig da sie dann obwohl sie in den AGB steht bei Vertragsabschluss nicht Vertragsbestandteil wird, da es sich dann um eine überraschende Klausel handeln würde mit der der Kunde gar nicht rechnen muss.
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    Man könnte auch an "unangemessene Benachteiligung" denken (§307 BGB). Sky darf den Umfang senken (weniger Spiele zeigen), der Kunde aber nicht die Zahlung anpassen.
     
  7. Blue7

    Blue7 Lexikon

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  8. Teoha

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    Nee, da geht es ja wohl nicht um die Eurosport-Buli-Spiele, sondern "nur" um die Samstagskonferenz. Was anderes kann Sky der Telekom auch kaum verkaufen.
     
  9. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    Sagte ja auch nicht Eurosport. Das Paket Sky Sport kompakt klingt dennoch nach was neuem. Glaube kaum, dass ein Fremder Anbieter einfach so den Paketnamen Sky Sport einfach so für seine eigenen nennen darf.
    Eventuell auch via Sat bald buchbar
     
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  10. Black-Scorpion

    Black-Scorpion Silber Member

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    Sony UHD KD49XD7005 mit SkyQ
    Sony AV STR-DH550
    Grundig FullHD 42VLE8520BL mit TC CI+ Modul
    Sky komplett mit SkyQ Full und ZK
    Der Kunde kann gerne anpassen. Die weniger Spiele kosten nämlich erheblich mehr wie vorher. Also einfach mal z.B. 2€ mehr zahlen.

    Nicht immer nur in eine Richtung denken. Der Wunsch kann auch in die andere Richtung gehen.