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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Wambologe

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    Nein, es besteht die Möglichkeit, die Verantwortung für das Asylverfahren zu übernehmen, es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Selbst wenn die Personen an der Grenze persönlich begrüßt und abgeholt werden, besteht dazu noch keine Pflicht. Man muss die Verantwortung aktiv übernehmen oder eben nicht aktiv werden und Fristen zur Abschiebung verstreichen lassen (die wurden heute auch vom EuGH bestätigt und konkretisiert, beginnen bereits beim formlosen Antrag).


    Passend dazu auch der Artikel aus der Dublin-Verordnung.. da wird dann durchaus klar, warum der EuGH aus dem persönlichen Begrüßen und Abholen noch keine Übernahme der Verantwortung sieht: Ein Verfahren dazu ist konkret definiert.
     
  2. +los

    +los Senior Member

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    War ein misslungener Versuch von mir, das Ganze vereinfacht in einem Satz darzustellen :). Das ist aber bei Gesetzen und Richtersprüchen nicht so einfach, bis unmöglich...
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  4. BartHD

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  5. offenbach

    offenbach Silber Member

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  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Das ist mal wieder "Qualitätsjournalismus" erster Kajüte.

    Weil die Dublin III-Bestimmung nach der ein anderer Staat sich für das Asylverfahren zuständig erklären kann, keine Persilscheinregelung für eine unbestimmte Anzahl unbekannter Personen ist, sondern nur die vorherige Einzelfallprüfung eines konkret bekannten Antragsstellers betrifft. Merkels Rechtsbruch bleibt damit weiterhin unstreitig, weil in keinem der 1,5 Millionen Fälle seit 2015 solch eine vorherige Einzelfallprüfung vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde.

    Und weil zweitens Dublin III den einzelnen Staaten zwar die Option an die Hand gibt. Diese Option im Falle Deutschlands aber aufgrund von Art. 16a Abs. 2 GG nicht gezogen werden darf. Womit Merkels Rechtsbruch ebenfalls unstreitig weiter im Raum steht, selbst für die drei handverlesenen Antragsteller die wirklich eine Einzelfallprüfung durchlaufen haben sollten.
     
  7. krissy

    krissy Wasserfall

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    So sieht's aus. Merkel hat unserem Land unermeßlichen Schaden zugefügt und hatte keinerlei Berechtigung, eine solch weitreichende Entscheidung zu treffen, wie Staatsrechtler längst festgestellt haben. Daß sie sich noch im Amt befindet, ist der Super-GAU schlechthin.
     
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  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ihr interpretiert da wieder etwas rein, was so nicht gesagt wurde. ;)
     
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  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    "Gefühlt" hat sie aber alle Gesetze gebrochen. :D
     
  10. offenbach

    offenbach Silber Member

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