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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Es ist ein offenes Geheimnis, dass Richter, Staatsanwälte, Polizisten sowie Zeugen von kriminellen Clans bedroht und eingeschüchtert werden. Das erklärt auch die unglaublich milden Urteilen gegen dieses Verbrecherpack. Und solange die Clans dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden und aus Angst vor Rache nicht mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden, wird dieses Krebsgeschwür noch viel größer werden und Deutschlands Justiz immer mehr der Lächerlichkeit preisgegeben.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ist das so?
     
  3. Wambologe

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    Der EuGH hat sich in dem Fall des syrischen Antragsstellers und der afghanischen Schwestern nicht dem Urteil der Generalstaatsanwältin angeschlossen. Es ist schon das zweite Mal, dass er beim Asyl-Thema dem Gutachten des Generalstaatsanwaltes widersprochen hatte..

    Zentrale Aussage: "Ein Mitgliedstaat, der beschlossen hat, einem Drittstaatsangehörigen, der kein Visum besitzt und nicht vom Visumzwang befreit ist, aus humanitären Gründen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten, kann daher nicht seiner Zuständigkeit enthoben werden."

    Dem Stimme ich zu, hätte jedoch erwartet, dass Österreich und Slowenien dadurch zuständig bleiben könnten, weil es hierbei ebenfalls um "Kommt her, wir bringen euch weiter"-Staaten handelt... nach dem rechtlich etwas unsauber formulierten Motto "Wer Asylsuchende aktiv reinlässt und bereits an den Grenzen begrüßt, verzichtet darauf, dass einer der Vorgängerstaat prüft".

    Dem ist nicht ganz so. Zuständiger Staat bleibt der erste Staat, der jemanden einreisen ließ, weshalb Österreich und Slowenien nach Kroatien abschieben dürfen, wenn sie den Fall nicht selbst bearbeiten wollen. Der EuGH definiert die Einreise grundsätzlich als illegal mit dem Hinweis, dass jede andere die Dublin-Verordnung aushebeln würde. Sprich: Wer abweichend von Dublin die Zuständig übernehmen will, kann das nur, indem er auf eine Abschiebung ins zuständige Land aktiv verzichtet. Das bloße Reinlassen reicht (rechtsverbindlich) wohl nicht aus.

    Auch deswegen hätte ich im Übrigen erwartet, dass Österreich und Slowenien zuständig werden, da so jedes durchwinkende (und damit Dublin untergrabende) Land damit rechnen muss, selbst zuständig zu werden.. und nicht nur jetzt das erste Land. Das wäre ein besserer Schutz für das Dublin-Abkommen gewesen.

    Aber das ist nur theoretischer Natur. Wie bereits im Juni erwähnt, dass das Thema eigentlich ziemlich uninteressant ist, nicht nur weil ohnehin nicht mehr im großen Stil durchgewunken wird. Wäre eine Zuständigkeit von Österreich und Slowenien bejaht worden, hätten sie spätestens jetzt nicht mehr Beamte an den Grenzen aufgestellt, um die Durchfahrt möglichst schnell zu gestalten, sondern Beamte, die das durchreisen verhindern. Im Endeffekt ist das Ergebnis das Gleiche, eben jenes, das wir bereits jetzt ohnehin haben.

    Interessant ist in erster Linie an dem Urteil nur, dass Dublin nun auch offiziell bei Massenzuwanderung gilt: "Ferner stellt der Gerichtshof unter Bezugnahme auf die durch die Dublin-III-Verordnung geschaffenen Mechanismen, auf die Richtlinie 2001/553 und auf Art. 78 Abs. 3 AEUV fest, dass nicht ausschlaggebend ist, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist."

    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170086de.pdf
     
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  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ja. Das hat zumindest ein Amtsrichter in einer Diskussionsrunde gesagt.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    oder doch nicht bestätigt?

     
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Ist es etwa ein Naturgesetz, dass ein 55jähriger mit 35 Beitragsjahren nur exakt den gleichen Anspruch auf staatliche Leistungen haben darf wie ein nicht mal halb so alter Schulversager?

    Nein, ist es nicht. "Naturgesetz" qua des sog. Existenzminimums ist lediglich, dass beide den gleichen Mindestanspruch haben müssen, nämlich auf das Existenzminimum.

    Wo aber wäre jetzt das Problem, das komplette ALG 1/2-System so umzubauen, dass die Anzahl der Beitragsjahre einen maßgeblichen Einfluss auf die Leistungshöhe über das Existenzmininum hinaus hat? Dass also beide in einem ersten Schritt jeweils das Existenzminimum bekommen, derzeit ca 400 Euro + Wohnkosten. Aber dass derjenige mit 35 Beitragsjahren nochmal zusätzlich (Beispiel!) 10 Euro für jedes der 35 Beitragsjahre bekommt? Also im Beispielfall dann eben 750 Euro plus Wohnkosten.

    Womit wir weiter gedacht nach 45 Beitragsjahren und damit für Altersrentner bei einer Mindestrente von 850 Euro plus Wohnkosten wären. Nicht wie heute bloß lausige 650 Euro bzw. die nicht minder lausigen 800 Euro, die der Buchhändler aus Würselen neulich als "mehr Gerechtigkeit" verkaufen wollte. Und wovon die Miete dann noch runtergeht.

    Und womit wir ganz zu Ende gedacht, dann die komplette Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Sozialhilfe in eine einheitliche Bürgerversicherung überführt hätten. Die da bedeutet, dass jeder der schuldlos erwerbslos ist, sei es durch Alter, durch Krankheit, durch Kindererziehung oder durch unverschuldete Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Leistungen hat, die mindestens seine Existenz sichern, aber darüber hinaus auch wieder seinen Beitragsverlauf in jeder Lebenslage angemessen berücksichtigt. Sprich: Arbeit soll sich wieder lohnen.

    Aber egal, darum ging es Dir scheinbar ja gar nicht, mal die Sache konsequent zu Ende zu denken. Du wolltest sicherlich einfach nur mal stänkern ... "nicht raffen" ... "Egomane" ... weil Du ein Problem mit Dir missliebigen Meinungen hast, nicht wahr?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2017
    hui Wäller und NurderS04 gefällt das.
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Kannst Du mal beim Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Polizei nachfragen, die das Gesetz auch alle in dieser Form ablehnen. :D

    Anders als der Autor halten die das Gesetz für kaum tauglich.
     
  8. +los

    +los Senior Member

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    Wenn ich das richtig verstehe, hat der EuGH beschlossen, dass jeder Depp (oder Bundeskanzler) zwar eine Einladung ausprechen darf, es aber illegal ist, diese anzunehmen. Dublin kann also nicht einfach von einem Bundeskanzler ausgehebelt werden (y).
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Na, also so vereinfacht haben sie es nicht gesagt.

    Ich habe verstanden:
    Deutschland kann aus humanitären Gründen das Recht die Grenzen öffnen, aber Dublin gilt prinzipiell weiter.
    Auch in einer angespannten Lage.
    Letzteres ist ein Schlag gegen Ungarn und Co.
    Allerdings können wir keine Flüchtlingen mehr nach Ungarn, Kroatien und Co zurückschicken, weil dies als verjährt gilt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2017
  10. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Oh Muddi, das wird noch bös enden, was für ein Wasserfall auf die Mühlen der Rechten
    Gutachter: Ungarn und Slowakei sollen Flüchtlinge aufnehmen - WELT
    Selbiges dürfte übrigens für Italien gelten, das gibt noch ordentlich Zunder falls die Italiener einfach so EU Visa für die Neuankömmlinge ausstellen.