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Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Welceh Kündigungen sind jz eig genau unwirksam.

    Düsseldorf liegt ja in NRW und somit müssten es doch nur die Verträge mit UM sein oder?
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... auch dagegen hatte die BBC geklagt:
    (Quelle)

    Wie der Quelle zu entnehmen ist, scheiterte die BBC mit ihrem Begehren.

    In EU-Ländern hätten Klagen dagegen Erfolg, denn hier setzt eine Kabelweitersendung grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Programmveranstalters voraus ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
    Wambologe gefällt das.
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das Urteil wurde im Verfahren Kabel Deutschland gegen WDR gefällt. Vgl. auch -> Landgericht Köln, 31 O (Kart) 466/12

    Verfahrensgang: Landgericht Köln -> Oberlandesgericht Düsseldorf -> Bundesgerichtshof -> Oberlandesgericht Düsseldorf .
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Somit ist aktuelll ja nur der WDR betroffen.

    Wie sieht eig die Kartellfrage innerhalb der ARD aus, die aus selbständigen LRA besteht. Natürlich spürechen sich diese untereinander ab.
     
  5. Smolle

    Smolle Gold Member

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    Kann ich dann das freie Kabelfernsehen umsonst sehen wenn vom Rundfunkbeitrag da was hinfließt !?
    Werde das dann mal testen oder geht das überhaupt noch. Gibt es diese Dauerschaltung bei dem Kabelanschluss überhaupt noch.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Genau darauf wollte ich hinaus.

    Ok, allerdings ging es hierbei nur um Kartellrecht, nicht um die Frage ob die ÖR generell Einspeisegebühren zahlen müssen.
     
  7. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    Nein.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wie hätte denn die Alternative ausgesehen. In dem die Landesrundfunkanstalten einzeln u. unabhängig voneinander kündigen?
    Da hätte wohl die KEF nicht mitgespielt.
     
    b-zare gefällt das.
  9. deekey777

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    Dafür gibt es die Nichtzulassungsbeschwerde.
     
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  10. Gorcon

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    Dann müssten aber die Kabelanbieter bezahlen und nicht die Sender!