1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Anzeige
    Die ÖR machen den Privaten halt alles nach. :rolleyes:
     
  2. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Februar 2002
    Beiträge:
    8.346
    Zustimmungen:
    2.285
    Punkte für Erfolge:
    163
    Die Kabelnetzbetreiber gehören endlich gesetzlich verpflichtet, alle frei empfangbaren Programme ohne Gebühr seitens der Sender einzuspeisen. Dabei verstehe ich die nicht. Die müssten doch den Sendern eigentlich die Türen einrennen, um sie einspeisen zu dürfen. Denn das ist ihr Kerngeschäft. Einspeisen, einspeisen und nochmals einspeisen. Als Kabelnetzbetreiber würde ich kein anderes Wort kennen. Alles andere ist maximal ein kleines Zubrötchen. Wenn sie ohne Wenn und Aber alle frei empfangbaren Programme in einer exzellenten Qualität einspeisen, dann hätte jeder Kabel, an dessen Haus es liegen würde. Den Kabelnetzbetreibern würde es wesentlich besser gehen, da sie gute Gebühren für die Infrastruktur (Kabel) kassieren könnten.
     
    baerlippi, DocMabuse1 und Telefrosch gefällt das.
  3. digi-pet

    digi-pet Guest

    Ich verstehe nicht wieso das nicht gesetzlich geregelt ist ?!
    Die KG-s müssen verpflichtet sein das Programmsprektrum der ÖR auch voll abzubilden - ja .

    Aber Mitspracherecht dies auch auch auf HD beschränken zu können und Einfluss auf die Transponderzusammenstellung zu nehmen .

    Ob sie nicht auch Anspruch auf eine pauschale Transportgebühr haben da sie ja das Netz bereitstellen ?
     
  4. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

    Registriert seit:
    2. Februar 2008
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    Guten Tag zusammen,
    letztendlich ist es gleichgültig ob die Kabelnetzbetreiber die öffentlichen Programme einspeisen.
    In den Regionen wo es Kabelnetze gibt (Inselnetze) dort gibt es Antennenfernsehen DVB-T oder IP-TV der Telekomanbieter.
    Und auf dem Land gibt es Satellit.
    mfG
     
    baerlippi gefällt das.
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.122
    Zustimmungen:
    4.872
    Punkte für Erfolge:
    213
    Eine Sache ist mir bei "Must Carry" unklar. Ich dachte Must Carry gibt es nur für die Verbreitung von TV-Programmen in analoger Form. Nun schalten die beiden großen KNB die analoge TV-Verbreitung ab.

    Die Sache dürfte sicherlich in die Revision gehen. Andererseits können es sich die KNB wohl nicht leisten die TV-Programme der ÖR aus dem Kabel zu entfernen, weil dies Kündigungen von Nutzern zur Folge hätte.

    Nach meinem Rechtsverständnis müssten Einspeisegebühren dann allerdings für alle TV-Anbieter per Gesetz verboten werden, nicht nur für die ÖR sondern auch für die Privaten.
    Ob ein solches Gesetz allerdings kommen wird?....
     
  6. Mark100

    Mark100 Platin Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    2.698
    Zustimmungen:
    589
    Punkte für Erfolge:
    123
    im Vergleich zu vielen Teilen in Deutschland ist es in Österreich traumhaft vom Angebebot (das war auch schon vor 20 Jahren so). Ich habe damals in München weniger deutsche Sender im Kabel empfangen können, als zuhause in Niederösterreich. Nebenbei -die Kabelplus ist da vorbildlich - keine Grundverschlüsselung und tolles Angebot - da könnn sich Liwest & UPC eine Scheibe abschneiden. Trotz allem hab ich bei mir im Haus am Dach eine SAT Anlage (Astra/Hotbird), da ich mich ungern einen Netzbetreiber ausliefer :)
     
    Nikolausi71 gefällt das.
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.437
    Zustimmungen:
    16.061
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Es würden sich gewisse lustige Umstände ergeben, wenn die ÖR sich weiterhin weigern würden, zu zahlen, und deshalb von den KNB aus der Leitung genommen würden; was wäre dann ? Gebührenservice Zahlungen kürzen/verweigern, oder die Gebühren für den Kabelanschluss ? :whistle:
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    Ist doch nichts neues das gewisse Gesetze nicht mehr Up to Date sind.
    Wer weis wann diese ein Update bekommen. Falls die Überhaupt ein Update bekommen.

    Wenn unsere Politiker mal Zeit dafür finden.

    Wir haben auch noch Gesetze in Deutschland wo von ein Reichsministerium die Rede ist.
    Das Deutsche Reich gibt es seit 100 Jahren nicht mehr.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.122
    Zustimmungen:
    4.872
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ursachenforschung.
    Die KEF hatte die Einspeisegebühren für TV-Kabel ab 2013 in der Ausgabenliste – sowohl für ARD als auch ZDF – gestrichen u. die Landesparlamente haben das so abgesegnet.
    Der Kartellsenat kreidet also nun ARD und ZDF etwas an was diese auf Weisung der KEF u. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt haben?
    Alles klar.
    Sollten sich die ÖR der Weisung eigenmächtig widersetzen u. die Einspeisegebühren weiter zahlen obwohl das Geld dafür gar nicht freigegeben wurde?
    Mag ja sein dass die Initiative keine Einspeisegebühren mehr zahlen zu wollen von den ÖR ausgegangen ist, aber der Zeitpunkt – welcher für ARD und ZDF gemeinsam gilt – wurde letztendlich von der Politik abgesegnet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
    b-zare gefällt das.
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.031
    Zustimmungen:
    3.458
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... war ein wenig anders. Die KEF hatte nichts gestrichen, sondern die ÖR hatten keinen Bedarf für die Kabel-Verbreitung bei der KEF angemeldet ...
     
    Solmyr und E.M. gefällt das.