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Bundestag beschießt WLAN-Gesetz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juni 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und es gab nicht mal eine Terrorwarnung! :ROFLMAO:
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Bundestag beschießt WLAN-Gesetz

    Mit der Dampfplauderkanone? :D
     
    jfbraves gefällt das.
  4. Wenn man bloß die Heißluftemission im Bundestag in Energie umwandeln könnte...
     
    Sky Beobachter gefällt das.
  5. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    Ist das Gesetz ab sofort gültig?!?
     
  6. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    Bei allem Klamauk: Das wird gemacht! Die Abluft des Plenarsaals geht in der Kuppel durch eine Wärmerückgewinnungsanlage.
     
  7. madmax25

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    Diese Emission ist die Ursache des Treibhauseffekts! :LOL:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
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  8. LizenzZumLöten

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    Kein Bundesgesetz ist gültig, bevor es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet/veröffentlicht worden ist. -> siehe:

    Art. 82 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


    (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
    (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
     
  9. Kai F. Lahmann

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    Und wenn die Frist abläuft, bevor der Bundespräsident unterzeichnet? Gilt das dann rückwirkend, oder greift dann die 14-Tage-Regel?

    …und was anderes: Wasn das für eine rotzfreche Telekom-Werbung hier, die sich über den gesamten Inhalt legt und die man nichtmal wegklicken kann? Werbung statt Inhalt, oder wie?
     
  10. LizenzZumLöten

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    Jedes Parlamentsgesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, sie werden erst nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet; die Fälle das Bundespräsidenten seit 1949 Gesetze nicht unterschrieben haben kann man noch mit den Fingern beider Hände zählen. --> Bundespräsidenten: Das achte Nein - SPIEGEL ONLINE - Politik