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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Es war ja auch eine namentliche und keine geheime Abstimmung. Da wird das Gewissen öffentlich gemacht.
    https://www.bundestag.de/blob/513868/14a2f3f235d250a8f65f0ba218b50287/20170630_1-data.pdf
     
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Auch bei den Konservativen gibt es Veränderungen. ;)
    Ich selber bin hier sicher als "strammer" Konservativer bekannt und bin ebenfalls für die gleichgeschlechtliche Ehe.

    Ich kann mir vorstellen, dass es sogar noch mehr als die 70 Abgeordneten sind, welche für die "Homeehe" sind, aber aus Gründen, welche ich hier bereits benannt habe erstmal mit Nein stimmten. Rechtlich steht dieses neue Gesetz auf sehr wackeligen Beinen und ich würde niemals für ein Gesetz stimmen, welches meiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Deswegen hoffe ich, dass das Gesetz kassiert wird und es eine Grundgesetzänderung geben wird.
    Nur so hat die gleichgeschlechtliche Ehe auch den Schutz der Verfassung und ist der klassischen Ehe von Mann-Frau gleichgestellt. Mit dem neuen Gesetz ist sie dies nicht.
     
  3. zyz

    zyz Talk-König

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    Als ob dich ernsthaft interessiert, was dir jemand erzählen würde. Ich vermute, dass bei der CDU viele aus Fraktionszwang dagegen gestimmt haben. Das ist offenbar kein Problem :)
    Peter Altmaier hat dafür gestimmt, nicht schlecht.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Wobei auf dem erstem Blick das Grundgesetz geschlechtsneutral verfasst ist...
    Dort steht nichts von Mann und Frau.

    Zitat GG:

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    Man kann zwar annehmen das in den End-Vierziger Jahren noch niemand an Gleichgeschlechtliche Ehe auch nur ansatzweise dachte, aber das ist eben eine pure Vermutung.
    ;)

    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Wir werden sehen, wie es die Richter am Bundesverfassungsgericht beurteilen werden. Wird spannend.
    Wie siehst Du eigentlich als direkt Betroffener dieses neue Gesetz? Wünscht Du Dir überhaupt eine Verankerung in der Verfassung?
    Ich selber habe hier den Luxus dies als Unbeteiligter neutral beurteilen zu können.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Direkt betroffen bin ich ja nicht, da ich nicht vorhabe mich in eine Ehekorsett zu zwängen
    und ich möchte auch keine Kinder adoptieren. (Alle Konservativen können hier also erleichtert sein - ich werde keine Kinder versauen) Ich lebe auch nicht in einer "eingetragenen Partnerschaft", sondern nur mit meinem Freund zusammen. ;)
    Aber Grundsätzlich kennt man ja meine Meinung:
    Ehe ist Ehe mit allen Rechten und Pflichten und niemand soll da bewusst wertend unterscheiden ob hetero- oder homosexuell.
    In beiden Modellen haben sich die Partner eine Verpflichtung abgeben und das ist vor dem Gesetz ohne wenn und aber gleich zu behandeln und auch nicht wertend zu unterscheiden.
    Ebenso bin ich für die Adoptionsmöglichkeit von Kinden durch beide Partner, wenn die Umgebung für das Kind stimmt.

    Ich kenne einige Paare, die jubeln jetzt und haben darauf gewartet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
    Gast 188551 gefällt das.
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist alleine deine pure Vermutung, denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2012 klipp und klar festgestellt:

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig

    Darum dreht sich ja die ganze Diskussion.
     
  8. zyz

    zyz Talk-König

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    Du darfst gerne noch weiterzitieren:

     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Na im wesentlichem sehe ich dieses Urteil doch positiv. Ungleichbehandlung ausgeschlossen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Dies bezieht sich aber nicht auf die besondere Wertstellung und Schutzfunktion der Ehe, sondern auf den Sachverhalt des beamtlichen Familienzuschlags, über den hier entschieden wurde.