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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. watis

    watis Silber Member

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    Das die Union Widerstand leistet, finde ich gar nicht schlecht!
    Denke, wie viele andere , das mit dem Heiraten ist ja noch i.O., aber mit der Gleichstellung bei der Adoption habe ich so meine Probleme...........Welcher Junge, wäre schon gerne, von zwei Männer adoptiert worden?
     
  2. Wambologe

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    Und um das ein bisschen anzufüttern:

    1959 hat das Bundesverfassungsgericht einer seiner ersten Kommentare zur grundgesetzlichen Definiton von Ehe abgegeben:
    "Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zur grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen."

    Unter anderem 1978 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht diese Definition:
    "Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, daß die Zeugungsfähigkeit des Mannes oder die Gebärfähigkeit der Frau nicht Voraussetzung für eine Eheschließung ist. Die Ehe ist nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 GG) die Vereinigung von Mann und Frau zur grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 [66]). Die Gestaltung dieser Gemeinschaft entsprechend ihren Vorstellungen ist Aufgabe der Ehepartner. Es mag sein, daß in der Bevölkerung die Eheschließung eines männlichen Transsexuellen mit einem Mann aus der unterschwelligen Vorstellung heraus abgelehnt wird, dies sei sittlich zu mißbilligen. Rational nicht zu begründende Auffassungen können dem Abschluß einer Ehe aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerfGE 36, 146 [163]). Hinzu kommt, daß nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der männliche Transsexuelle keine homosexuellen Beziehungen wünscht, sondern die Verbindung mit einem heterosexuellen Partner sucht und nach einer erfolgreichen genitalverändernden Operation auch in der Lage ist, mit einem männlichen Partner geschlechtlich normal zu verkehren."

    Und von diesen Kommentaren gibt es einige. Darunter 1993, als ein gleichgeschlechtliches Paar darauf klagte, eine Ehe eingehen zu dürfen. In Bezug nehmend auf das Urteil von 1978:
    "Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört."

    Die Kläger haben zwar Punkte angebracht, nach denen ihrer Ansicht sich das Eheverständnis geändert hat, aber die haben das Bundesverfassungsgericht kalt gelassen.
    "Insbesondere sind hinreichende Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses in dem Sinne, daß der Geschlechtsverschiedenheit keine prägende Bedeutung mehr zukäme, nicht erkennbar. Die Ehe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG war von vornherein durch den Grundsatz der Gleichberechtigung der Partner geprägt; deshalb können aus der einfachrechtlich nur schrittweise verwirklichten Gleichberechtigung Folgerungen für einen Wandel des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses nicht gezogen werden. Für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses in dem von den Beschwerdeführern behaupteten Sinne spricht auch nicht, daß die Eingehung einer Ehe nicht von der Fortpflanzungsfähigkeit der Partner abhängig ist und daß die Zahl der kinderlosen Ehen zugenommen hat, während eine wachsende Zahl von Kindern außerhalb einer Ehe geboren wird"

    Sprung ein paar Jahrzehnte nach vorne ins Jahr 2013, als das Ehegattensplitting bei Lebenspartnerschaften diskutiert worden ist. Da wurde die erwähnte Definition erneut genannt:
    "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 <345>) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz."

    "Das Grundgesetz selbst enthält keine Definition der Ehe, sondern setzt sie als besondere Form menschlichen Zusammenlebens voraus. Die Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Schutzes bedarf insoweit einer rechtlichen Regelung, die ausgestaltet und abgrenzt, welche Lebensgemeinschaft als Ehe den Schutz der Verfassung genießt. Der Gesetzgeber hat dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, Form und Inhalt der Ehe zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 [70]; 36, 146 [162]; 81, 1 [6 f.]). Das Grundgesetz gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht (vgl. BVerfGE 31, 58 [82 f.]). Allerdings muss der Gesetzgeber bei der Ausformung der Ehe die wesentlichen Strukturprinzipien beachten, die sich aus der Anknüpfung des Art. 6 Abs. 1 GG an die vorgefundene Lebensform in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des verbürgten Grundrechts und anderen Verfassungsnormen ergeben (vgl. BVerfGE 31, 58 [69]). Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 29, 166 [176]; 62, 323 [330]), in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (vgl. BVerfGE 37, 217 [249 ff.]; 103, 89 [101]) und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können (vgl. BVerfGE 39, 169 [183]; 48, 327 [338]; 66, 84 [94])."

    Ich würde Angesicht aller Urteile und den Detailäußerungen nicht ausschließen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz akzeptiert. In der Vergangenheit hat er klar gemacht, dass der grundgesetzliche Schutz der Ehe sich nicht auf eine Privilegierung erstreckt, sondern auf eine Förderung - oder anders ausgedrückt: Sie darf nur nicht schlechter gestellt werden, muss aber nicht besser gestellt werden und das wäre weiterhin gegeben. Er hat auch schon festgestellt, dass religiöse Definitionen von Ehe nicht für das Grundgesetz relevant ist, sondern dass dem Grundgesetz "das Bild der 'verweltlichten' bürgerlich-rechtlichen Ehe" zugrunde liegt.

    1993 hat er letztlich auch eingeräumt, dass man neue Argumente anbringen könnte, die zu einer neuen Beurteilung führen könnten. Und oftmals war es mehr eine Randbemerkung denn etwas worüber das Bundesverfassungsgericht tatsächlich hätte entscheiden müssen, insofern könnte es leichter sein, neue Argumente anzubringen als 1993. Das macht es für das Bundesverfassungsgericht leichter, heute ein anderes Urteil zu besprechen.

    Denkbar wäre - und das halte ich für wahrscheinlicher als die Frage über einen Wandel des Eheverständnisses - dass er die Ehe als Begriff für gleich- und verschiedengeschlechtliche Partnerschaften zulässt, aber nur der verschiedengeschlechtlichen Ehe Verfassungsschutz zuspricht (sprich: gleichgechlechtliche Ehen könnten in Zukunft wieder verboten werden oder anders ausgedrückt: keine Pflicht zur gleichgeschlechtlichen Ehe, aber die Möglichkeit dazu.. da ließen sich, wenn man will, schon eine Formulierung finden, mit denen sich Aussagen früherer Urteile umschiffen lassen).

    Tendenziell würde ich leicht dazu tendieren, dass das Bundesverfassunggericht eher zustimmen wird. Aber die Wahrscheinlichkeit würde ich vom Gefühl her nur mit 55% - 60% angeben. Es ist definitiv nichts, worauf ich wetten würde, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Definition auch in den letzten Jahren am Rande wiederholt hat. Entsprechend sind ja auch Rechtsexperten - unabhängig von den Parteien - geteilter Meinung.

    Eventuell haben gleichgeschlechtliche Paare auch das Glück, dass nur gedroht wird und weder ein Viertel im Bundestag noch die bayerische Landesregierung tatsächlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.

    (Ich unterstütze die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Roth durchaus, und Maas galt in Saarland auch eher als linker in der SPD.
    -> zumindest ist er rot wie eine Himbeere, wenn du den Gang in gewisse Prügelservice Etablissements mit roter Leuchtschrift bevorzugst.
    -> und Würmer in Himbeeren; ach das geht zu weit rein, auch wenn hier gerade über die Homeehe diskutiert wird....
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Das zu erwartende Spießrutenlaufen für den adoptierten Sohn zweier Schwuler an einer Schule mit 70% muslimischem Migrationshintergrund interessiert doch in der Diskussion überhaupt nicht.
     
    +los gefällt das.
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Frag doch die, die schon in schwulen Haushalten leben...
    Oder hast Du gestern Illner gesehen? Da war so ein Junge, mittlerweile 16.
    Der hatte einen interllektuellen Reifegrad in seinem Alter, der schon erstaunlich war.

    ab ca. 40te Minute zu sehen...
    Ich denke, das die allermeisten Kinder, die sonst in einem Heim groß geworden wären,
    in einem liebevollem Zuhause aufgewachsen sind und darüber froh sind oder eben wären.
    Dieses Beispiel oben in der Sendung tritt sogar in die CDU ein, trotz der Befürwortung "Ehe für Alle". Sollte allen Konservativen zu denken geben. ;)


    Ich finde übrigens den Begriff "...für Alle" völlig mißlungen.
    Es handelt sich um die Ehe für Gleichgechtliche. Nicht mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Es handelt sich eben nicht um die Ehe für Gleichgeschlechtliche. Denn die gibt es ja schon. Heißt bloß nur Twix und nicht Raider. Sondern genau deswegen geht es ja um die Ehe für Alle.

    Bleibt zu hoffen, dass diese im Schweinsgalopp durchs Dorf getriebene Gesetzesänderung wenigstens frei von handwerklichen Fehlern gelingt. Ich sehe der Klage des bereits in einer Lebenspartnerschaft mit Anton vermählten Berti schon mit Interesse entgegen, der als auch nach der heutigen (erwarteten) Gesetzesänderung weiterhin nicht ehelich verheiratete Person dann mit Conny die Ehe eingehen will. Und sich darauf beruft, dass nach dem Gesetz ja nur zwei gleichzeitige Ehen verboten sind.
     
  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Und wenn Mutti Eier hätte, dann würde sie die SPD-Minister wegen Bruch des Koalitionsvertrages noch heute entlassen. Denn ob die GroKo nun formell noch bis zum Wahltag weiterbesteht oder nicht, hat wegen Sommerpause des Bundestages bis zum Wahltag praktisch eh keine Auswirkungen. Aber da sie die SPD nach der Wahl eh wieder brauchen wird, zieht sie logischerweise den Schwanz ein, bevor es ihr da noch einer übel nimmt, wegen der 3 fehlenden Monate seine sonst üppigen Pensionsansprüche verloren zu haben.
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Keine Ahnung wo du lebst, aber hier in meinem Umfeld verhalten sich 16 jährige ähnlich, wo das jetzt "erstaunlich" sein soll, ergibt sich mir nicht so ganz.

    Ich finde es ehrlich gesagt auch eine Zumutung, einem Kind welches keinen Möglichkeit hat eine eigene Entscheidung zu treffen, einem schwulen Paar zur Adoption angeboten wird. Die Natur hat es nun mal so vorgesehen, dass ein Kind durch eine Frau zur Welt gebracht wird. Ehrlich gesagt will ich mir nicht mal vorstellen wie es wäre, von 2 Vätern aufgezogen worden zu sein. Die Verbindung die ein Kind mit der Mutter hat, ist durch zwei Väter niemals zu ersetzen. Ich bin zudem auch dafür, dass ein "Baby" nicht so früh getauft werden soll, meiner Meinung nach sollte jeder Mensch mit etwa 12 Jahren eine eigene Entscheidung treffen, welcher Religion er angehören möchte.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Nein die gibts eben nicht. Sonder die eingetragene Partenerschaft.
    Was würde sich ändern?
    Ehe für alle: Das würde sich mit dem Gesetz für homosexuelle Paare ändern
    Und was häufig auch nicht bedacht wird:
    Die Ehe genießt den Schutz des Grundgesetzes.
    Die Partnerschaft ist vom Bundestag abhängig und kann theoretisch auch wieder
    per Beschluss rückgänging gemacht werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Das sind jetzt aber einzig und allein deine Befindlichkeiten aus Deinen Vorurteilen heraus, die wie gesagt in der Praxis nicht begründet sind außer an homophoben und feindlichen Einstellungen der Gesellschaft. Aber die gibts auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, Stichwort Rassismus. Dagegen muß man sich offensiv wehren.

    Das Beispiel oben bei Illner ist nicht der Durchschnitt im Reifegrad, ich kenne auch etliche Jugendliche die deutlich unreifer sind in dem Alter.
    Schon die die Frau Beverfoerde war deutlich unreifer.
    Hat sie doch Ihren Standpunkt das die Ehe in der bisherigen Form zu schützen sei, nicht mal sachlich und begründet untermauern können... Nicht mit einem Satz!
    Der Junge das Gegenteil schon!

    Will sagen, weder die Erziehung noch die gleichgechlechtliche Familie scheint ihm geschadet zu haben.
    Ob der Junge überhaubt je eine heterosexuelle Familie bekommen hätte, sei dahin gestellt auf Grund seiner Hautfarbe.
    Denn die Jugendämter entscheiden oft so bei schwierigen Fällen.
    Dann sind Schwule oft "gut genug".
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017