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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Sehe ich genauso. Grundsätzlich das Ehegattensplitting an den Bezugszeitraum vom Kindergeld gekoppelt und gut ist es.

    Wobei man aber auch Fälle berücksichtigen muss, wenn nur einer im Haushalt verdient und der Partner nach jahrzehntelangem Kindererziehen keinen Job mehr bekommt. Da muss man zumindest bei geringen und mittleren Einkommen einen Ausgleich schaffen.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Wer hü sagt, muss aber auch hott sagen. Wenn keine Steuervorteile durch die Ehe, dann auch keine Unterhaltszahlungen an den Partner bei einer Scheidung.
     
  3. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Eben, Einheitspolitik wie zu SED-Zeiten. die einzige Oppositionspartei im neuen Bundestag wird die AfD sein.
    Bundestagssitzungen fast überflüssig, da alles bereits zuvor schon beschlossen wurde. Die Ähnlichkeit mit der Volkskammer wird nicht zu übersehen sein.
     
    FilmFan gefällt das.
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Einverstanden. Letztlich auch begründbar. Der berufstätige Partner ist ggü dem nicht berufstätigen Partner zum Unterhalt verpflichtet. Praktisch fließt da natürlich kein Geld, aber er kommt ja für Miete, Lebensmittel etc. Diese fiktiven Unterhaltszahlungen zur Sicherung des Existenzmininums kann man ja bei der Steuer berücksichtigen. Da versteuert der Chefarzt dann 488.000 statt 500.000, kaum spürbar. Aber der kleine Mann dann 28.000 statt 40.000, deutliche Entlastung.
     
  5. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Falscher Ansatz. Die Unterhaltszahlungen sind ja nicht durch die Ehe begründet. Wenn die frisch geschiedene Chefarzt-Exgattin aus freien Stücken nicht berufstätig sein mag, hat sie anders als früher heute keinen Unterhaltsanspruch mehr. Sondern der besteht nur dann, wenn sie wegen Betreuung gemeinsamer Kinder nicht berufstätig werden kann. Und für den Fall hat der frisch geschiedene Chefarzt natürlich als Kindesunterhaltzahler weiter vollen Anspruch auf das Familiensplitting.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Und wenn der frisch geschiedene Chefärztin-Exgatte berufstätig sein mag aber keinen Job findet, dann auch?
     
  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Auch dann nicht. Das Zeitalter von einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin ist inzwischen vorbei. Insoweit hat man das Unterhaltsrecht schon gründlich entrümpelt. Die kinderlose Krankenschwester, die nach der Chefarzt-Hochzeit den Beruf aus freien Stücken schmeißt und deshalb 10 Ehe-Jahre und 1 Trennungs-Jahr später als Quasi-Langzeitarbeitslose keinen Job oberhalb Putzfrauniveau mehr findet, geht nach der Scheidung in aller Regel leer aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2017
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ganz so rigoros wie du es schreibst, ist es dann aber doch nicht.

    Jeder Ehepartner ist nach der Scheidung zunächst einmal verpflichtet, sich seinen Unterhalt selbst zu verschaffen. Derjenige Ehepartner, der nach der Scheidung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, hat einen Unterhaltsanspruch. Das Gesetz formuliert dazu bestimmte Unterhaltstatbestände, aus denen sich nachehelicher Unterhalt und der Unterhaltsanspruch ergibt ergibt.
    [...]

    Der geschiedene Ehepartner braucht nicht jede Art von Tätigkeit zu übernehmen.
    Nachehelicher Unterhalt
     
  9. zyz

    zyz Talk-König

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    Aha. Wie ist nochmal die Steuerersparnis bei einem Ehepaar mit Steuerklasse 4/4? Du hast offenbar null Ahnung, dass eine Ehe weit mehr gesellschaftliche und rechtliche Vorteile hat, als die schnöde Steuer. Schön auch wieder, dass du das allen Schwulen und Lesben unterstellst...
     
  10. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Die 4/4-Paare werden der Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting kaum im Wege stehen wollen. Ebenso wenig die 3/5-Paare mit Kindern. Es geht um die kinderlosen 3/5 Paare. Warum sollte der Staat diese weiter subventionieren?

    Und ja. Ich unterstelle das als Motivation für die Forderung nach der Ehe für alle. Ansonsten wäre die Ehe für alle ja nicht notwendig, weil mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft ja bereits eine rechtliche Anerkennung der Beziehung erfolgt ist. Außer auf dem Finanzamt halt.

    Und die größten Verlierer so eines Familiensplittings wären logischerweise die jetzigen Profiteure der Homo-Ehe. Denn allen bahnbrechenden wissenschaftlichen Beweisen der Genderforschung zum Trotz diskriminiert die Biologie diese Paare auch weiterhin durch das Erfordernis zusätzlicher Unbequemlichkeiten bei der Fortpflanzung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2017