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Frage zum Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Grillmeister, 14. Juni 2017.

  1. Grillmeister

    Grillmeister Silber Member

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    Hallo Freunde,

    Ich hätte eine vermutlich (doofe ;)) frage und zwar geht es darum, ob ich an Amazon ein iPad zurücksenden darf, welches ich neu gekauft, jedoch seit paar Tagen in Benutzung habe?

    2 Tage nach dem Erhalt des iPad Pro 9.7 wurde das neue iPad präsentiert (10.5 iPad) und ich würde mir lieber dieses kaufen.

    Amazon bietet 30 Tage Widerrufs/Rückgaberecht, da bin ich noch locker drin, kann mir aber nicht vorstellen,dass dies für mich noch gilt.

    Wäre dankbar, wenn jemand Licht in meine Dunkelheit bringen würde!
     
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

    Dann stoße über das Rücknahmezentrum von Amazon die Rückgabe an, und gut ist. Warum soll das nicht für Dich gelten. Allerdings in Werkszustand versetzen.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Jede Ware darf getestet werden, so wie es auch beim Kauf im normalen Handel möglich wäre.
    Amazon ist diesbezüglich der kulanteste...na gut Westfalia ist da noch besser;)

    Betrifft ansonsten jede Ware, außer vielleicht benutzte Kondome, Lebensmittel - wenn in Ordnung sind, oder sonstige Hygiene Artikel.
    Manche Shops verweigern die Rückgabe von Elektro Rasierern, steht dann auch auf der Verpackung.
     
  4. Grillmeister

    Grillmeister Silber Member

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    Mich irritiert jedoch folgendes:

    Freiwillige Rückgabegarantie
    Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie fast alle Produkte innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben müssen, wie Sie ihn erhalten haben. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe ungebraucht und unbeschädigt sowie vollständig sein. Gebrauchte Artikel dürfen keine neuen Abnutzungsspuren oder Beschädigungen haben. Bitte nutzen Sie für Ihre Rückgabe unser Online-Rücksendezentrum.


    Ich kann das iPad jedoch nicht mehr in dem Neuzustand zurücksenden. Hmmmmm
     
  5. Rohrer

    Rohrer Guest

    Wie willst Du dann ein Gerät testen, z.Bsp. auf Funktionen? Standardsatz. Lümmeltüten, etc. kannst Du natürlich nicht testen! :D
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Nein, die gesetzlichen Bestimmungen sind davon unberührt. (Also 14 Tage nach FAG)
    Aber wenn der Händler freiwillig den Rückgabezeitraum erhöht,
    dann kann er über den 14 Tage dar-überliegenden Zeitraum eigene
    Bedingungen bezüglich Artikelzustand formulieren.

    Zu Weihnachten erhöhen viele Versender auch die Rückgabefrist, mit der Bedingung, das die Ware ungebraucht zu sein hat.
    Macht ja auch Sinn, denn ein Geschenk was nicht gefällt, wird ja auch nicht benutzt.
     
  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Wie teste ich im stationären Einzelhandel denn ein iPad per "ein paar Tage in Benutzung"? Würde mich jetzt mal interessieren. Fängt ja schon damit an, dass die Ladenschlussgesetze der allermeisten Bundesländer hier nicht wirklich mitspielen. "Ein paar Tage in Benutzung" dürfte trotz aller Rückgabemöglichkeiten des Fernabsatzrechts weit über jedwedes noch so ausgedehntes bloßes Testen weit hinaus gehen. Womit jegliche Rückgabe automatisch der Kulanz des Verkäufers bedürfte, nicht aber mehr unter die gesetzlichen Regeln fällt.
     
  8. Rohrer

    Rohrer Guest

    Wir reden hier von Amazon! Und das ist (noch) ein reiner Onlinehändler.
    Im stationären Handel ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
     
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Mir ist schon klar, dass man selbst gebrauchte Lümmeltüten nach einer ausgiebigen Testreihe wegen eines unbefriedigenden Ergebnisses an Amazon vermutlich problemlos zurücksenden kann. Es ging mir daher auch nur um die Sinnfrage, wie man "ein paar Tage in Benutzung", sprich eine dauerhafte Ingebrauchnahme des Artikels noch ohne Schamesröte im Gesicht als "Testen" im Sinne des Fernabsatzrechts bezeichnen möchte. Denn so eine Ingebrauchnahme geht logischerweise weit über die Testmöglichkeiten im stationären Einzelhandel hinaus. Das Fernabsatzrecht will den Verbraucher aber nur mit den Möglichkeiten des stationären Handels gleichstellen. Davon, dem Verbraucher einen 14tätigen Persilschein auszustellen, war der Gesetzgeber bei Abfassung der Vorschriften weit entfernt. Dass Unternehmen wie Amazon trotzdem alles zurücknehmen, weil das im Verkaufspreis bereits einkalkuliert ist, dass x Prozent der Ware in einem nicht mehr als Neuware verkäuflichen Zustand zurück kommt, wofür der vertragstreue Teil der Kundschaft dann draufzahlt, das steht auf einem anderen Blatt.
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    In der Regel hat kein Händler die Möglichkeit festzustellen, ob man ein Produkt entsprechend lange benutzt hat.
    Und selbst wenn, bei 90 Prozent würde die Kulanz regieren, damit der Kunde wiederkommt.

    Ausnahmen vom Rückgaberecht wären aber dem Kunden entsprechend gefertigte Geräte, z.b Geigen für Rockmusiker mit langen Haar.