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Mittelmeerroute so stark frequentiert wie nie

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 28. Juni 2016.

Status des Themas:
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  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    So dünn ist das Brett gar nicht. Die 85% aus der "Welt" und die 56% aus der "Zeit"- das sind die Befragten aus den 8%. Das ist Statistik.
     
  2. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Du solltest dich bei Mathe lieber etwas zurückhalten...........:whistle::D
     
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  3. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Setzen, sechs!
     
  4. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Sei mal grosszügig.............eine glatte 5 reicht!:LOL::LOL:
     
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  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ganz im Gegenteil. :D
     
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  6. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Und Selbstachtung bei Dir offenbar gleich null. Das ist bittere Realität!
     
  7. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Jetzt ganz ehrlich.....ich finde diese Seite geschmacklos.......
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Über Geschmack...
     
  9. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Allerdings..........wollte gerade auf deinen ursprünglichen Post antworten.:cool::D
     
  10. Wambologe

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    Bislang ist das kein Urteil, sondern nur ein Gutachten. Und die Richter am EuGH entscheiden den Fall nochmals selbst... deren Einschätzung kann sich zwar mit der Einschätzung der Generalanwälte decken, muss es aber nicht. Tat es z.B. bei den humanitären Visa vor einigen Wochen Null. Das ist insofern interessant, weil sich die Generalanwältin in diesem Fall genau auf die "abgeschmetterte" Auslegung eines anderen Generalanwalts bezieht. (Gleichwohl halte ich den Teil für nicht so relevant, dass er die Gesamtauswirkungen relevant beeinflussen würde).

    Ansonsten herrschen schlechte Zeiten erstmal für Personen, die verkürzte, nicht vollständig und manchmal auch (zum Teil auch hier) falsche Artikel lesen anstatt die offiziellen Dokumente. Die Gruppe ist nämlich nochmal deutlich schlimmer als Hobbyjuristen und Pseudoasylrechtsexperten. Hättest du dich mit dem Fall beschäftigt (oder wärst zumindest ein Pseudoasylrechtsexperte), hättest du vermutlich den Artikel nicht verlinkt.

    Grund 1: Das ganze hat in der Praxis heute ohnehin keine Relevanz mehr.

    Der Fall des syrischen Asylsuchers stammt von Anfang 2016 als Asylsucher auf dem Balkan von öffentlichen Stellen von einer Landesgrenze zur nächsten Gebracht wurde. Die Serben haben ihn an die Grenze zu Kroatien gebracht, wo ihn offizielle Beamte von Kroatien empfangen statt zurückgewiesen haben. Sie haben nicht geprüft, ob die Einreise illegal war, sondern haben ihn weiter nach Slowenien gebracht. Das klassische Massen-Durchwinken. Auch die Slowenen haben wieder klassisch durchgewunken und Asylsucher in Gruppen und durch staatliche Behörden nach Österreich bringen lassen.

    Die Österreicher haben ihn aber nicht reingelassen, weshalb er dann in Slowenien seinen Antrag gestellt hat. Slowenien war dann überrumpelt und wollte es nicht auf sich sitzen lassen, dass sie das letzte Glied in der Reihe waren und haben dann gesagt: Hey, du bist doch aus Kroatien gekommen, geh mal wieder da zurück.

    Die beiden Afghanen sind Schwestern. Blieben drei Monate im Iran, ca. 20 Tage in der Türkei und dann drei Tage in Griechenland. In Griechenland wurden ihre biometrischen Daten aufgenommen. Dann sind sie Ende 2015 aus der EU ausgereist, sprich Mazedonien, und weiter über Serbien, Kroatien und Slowenien nach Österreich. Auch sie wurden von den Behörden durchgewunken. Die Schwestern wollten in Kroatien einen Arzt sehen für eine Tochter, wurden stattdessen mit dem Bus nach Slowenien gebracht. In Slowenien haben die beiden von den Behörden einen Zettel mit der Aufschrift "Reiseziel DEU" bekommen, wobei bei einer der beiden Schwestern das DEU mit der Hand durchgestrichen wurde und durch AUT ersetzt worden ist. Anders als der Syrer wurden die beiden nach Österreich gelassen, weil (es war vor dem Syrer) Österreich selbst noch durchwinken wollte. Österreich behauptet, die Schwestern wollten weiter nach Schweden. Taten sie nicht, sie haben in Österreich Schutz gesucht, was Österreich dann nicht passte und verwies darauf, dass Kroatien (nach Griechenland, das wegen Mängeln im System nicht in Frage komme) das zuständige Land wäre.

    Die Schwestern sind auch der Ansicht, dass der Übertritt nicht illegal war, sondern berufen sich auf eine nicht zu 100% bestimmte Übereinkunft. Es könnte die Abmachung der Balkanländer und Österreich sein, bestimmte Nationalitäten nach Deutschland durchzuwinken.

    Spielt auch keine größere Rolle. Es handelt sich in beiden Fällen um Fälle, die real nicht mehr existieren. Es schließen sich keine Länder mehr zum Durchwinken zusammen.

    Grund 2:
    Die von dir attackierte Gruppe, die Rückweisungen an den Grenzen will, wird sicherlich hoffen, dass sich das Gericht der Generalanwältin anschließt. Denn ein identisches Urteil würde einem von dieser Gruppe kritisierten Durchwinken den Riegel vorschieben. Wenn Österreich zuständig wird, weil sie eine Familie einreisen ließ, weil sie dachte, dass die Familie weiter nach Schweden abzieht, wird Österreich die Familie im Zweifelsfall in Zukunft nicht mehr einreisen lassen, sondern an Slowenien verweisen.

    Und ich stimme absolut der Meinung zu, dass man eine Einreise nicht als illegal bezeichnen kann, wenn das betroffene Land zuvor sagt "Kommt her, wir bringen euch weiter.".

    Die Generalanwältin bringt das Problem auf, dass sich das erste Land nicht um alle kümmern kann, wenn alle plötzlich ins Land kommen. Aber diese Problematik hat auch hier noch keiner abgestritten. Wer sagt, dass sich Deutschland nicht um alle kümmern kann, würde auch zustimmen, dass sich Kroatien nicht um alle kümmern kann. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob sich darauf ein freies Wahlrecht für alle ergibt oder eher ein Überlaufprinzip, bei dem das zweite Land dann aushilft, wenn das erste nicht mehr kann. Und das dritte Land, wenn das zweite nicht mehr kann, etc. Aber das ist in erster Linie ein politisches Problem, kein Problem des EuGH. Das räumt sie im Grunde auch selbst ein.

    Aber unabhängig davon, ob die betroffenen Parteien durch das Urteil quasi eine Wahl treffen konnten oder nicht, dürfte die von dir erwähnte Gruppe mit beiden Ausgangsmöglichkeiten zufrieden sein. Ein freies Wahlrecht wird auf beiden Wegen nicht kommen und die Möglichkeit, an der Grenze abzuweisen oder in Transitzonen zu prüfen, wird auch durch die Vorschläge hier nicht genommen. Und dass jemand Asylsuchende in sein Land reinwinkt, ist von Beginn an Teil von Dublin. Kritik ist dann eine rein politische Kritik, keine rechtliche Kritik (ähnlich wie man Anhebung des Rentenalters kritisieren kann, auch wenn es kein rechtliches Verbot von Anhebungen gibt).
     
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