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Discovery droht Sky mit Komplettrückzug zum 01.02.17

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von arte, 25. Januar 2017.

  1. sanktnapf

    sanktnapf Guest

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    Das will doch wirklich niemand. Damit schaffst du doch den Sportlichen Wettbewerb gleich ganz ab. Zentralvermarktung und das Geld wird gleich auf alle Team aufgeteilt. Nur so kann verhindert werden, dass die Unterschiede immer größer werden. Es ist doch jetzt schon stink langweilig, weil es nur noch drum geht, ob die Bayern 2:0 oder 5:0 gewinnen.
     
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  2. Wambologe

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    Kurze Antwort: Das ist ein großer Irrglaube, aber es ist in diesem Fall nicht Aufgabe des Kartellamts, die Situtation für die Zuschauer zu verbessern, indem es mehr Pay-TV-Anbieter mit identischem Angebot gibt. Das Kartellamt befasst sich hier mit einem Fall DFL / Medienanbieter. Verbesserungen für den Zuschauer müssten (in erster Linie) über Verpflichtungen für Sky geklärt werden, nicht über die DFL.

    Lange Antwort:

    Wenn du die Bundesliga als Ganzes als das entscheidende Produkt siehst, machst du schon den ersten Fehler. Eigentlich dürfte die DFL die Bundesliga als Ganzes gar nicht anbieten, denn das ist ein verbotenes Kartell in Reinform, da die Preise der Vereine schließlich gemeinsam festgelegt werden. Als originärer Rechteinhaber müssten die Vereine ihre Heimspiele selbst vermarkten... und daraus entsteht Wettbewerb. Die Vereine verkaufen ihre Fußballspiele, Angebot, Qualität und Nachfrage entscheiden dann über den Preis. Und Sender haben dann als Nachfrager die Ausweichmöglichkeit, Fußball eben vom BVB statt von den Bayern zu kaufen... so wie du im Handel als Nachfrager die Möglichkeit hast, Lachgummi statt Haribo Goldbären zu kaufen. Nur ähnliches, aber kein identisches Produkt, anderer Geschmack, etc.. aber wichtig: gleiche Produktkategorie, gleicher Markt.

    Und das bringt uns zum nächsten Denkfehler: Das Bundeskartellamt behandelt hier kein Verfahren zwischen Bewegtbildnbietern und Endkunden, sondern zwischen Lizenzgebern und Bewegtbildbietern. Der Endkundenmarkt ist nur nachgelagert*. Wenn es darum geht, den Wettbewerb zu steigern, dann zielt es in erster Linie darauf ab, in der Beziehung DFL/Lizenznehmer mehr Wettbewerb zu schaffen und weniger darum, dem Zuschauer mehr Auswahl bei seinen Pay-TV-Abos zu ermöglichen.

    Es ist nicht per se verboten, Marktbeherrschend zu sein (und würde das Bundeskartellamt die Zentralvermarktung untersagen, könnte Sky ja durchaus auch die Exklusivrechte von allen Vereinen erwerben..). Problematisch ist nur, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Da wäre als korrektiv aber - ähnlich wie früher im UK - eine Verpflichtung, Premiumpakete zu festgelegten Preisen an Dritte zu veräußern, das wohl in Frage kommende Instrument.. zumal das Kartellamt auch würdigt, dass es exklusive Rechte braucht, um darauf überhaupt ein Geschäftsmodell aufzubauen und die Rechte zu refinanzieren.

    Das soll nicht heißen, dass es in Zukunft nicht so kommen kann, dass es mehrere Anbieter geben wird, die nur über Plattformexklusivität verfügen (es wäre mit dem OTT-Paket ja bereits möglich gewesen wäre). Das ist aufgrund der zu beurteilenden Situation aber eben nicht, um die Bundesliga für den Endkunden günstiger zu machen, sondern den Wettbewerb DFL/Lizenznehmer zu stärken. (Diese Sublizenzierung oder zumindest ein Zugang zu den Plattformen ist auch etwas, dass das Kartellamt erwartet, nicht vorschreibt, mit Verweis auf Sky UK.)

    Auf diesem Markt DFL/Lizenznehmer ging es dem Bundeskartellamt konkret um zwei Wettbewerbe: Beschränkungen beim Innovationswettbewerb (konkret bessere Angebote im Internet) und dem Substitutionswettbewerbs durch Highlight-Berichterstattung entgegenzuwirken.

    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt durchaus zur Kenntnis genommen hat, dass die aktuelle Variante "Nur Paket A geht an einen zweiten Bieter" die schwächste Variante ist, aber auch die Meinung vertritt, dass der Paketzuschnitt nicht allen Geschäftsmodellinteressen gerecht werden kann. Zudem verwies es darauf, dass plattformneutrale Rechte den Geschäftsmodellen vieler Nachfrager entspricht. Da auch hier Innovation im Internet zu erwarten ist, wurde dieses Modell auch zusätzlich zum plattformexklusiven OTT-Modell akzeptiert.

    Um den Bedenken, dass ein Paket mit Teilrechten (wie das Paket A) nicht attraktiv genug ist, entgegenzutreten, wurden alle Pakete mit nicht-exklusiven Highlight-Rechten erweitert, so dass jeder Erwerber von Live-Rechten über alle Spiele berichten kann. Das Paket A ist damit attraktiver als die Highlightpakete, die bislang an Springer und künftig an Perform gehen.


    * Nachgelagert heißt natürlich nicht, dass es komplett außer Acht gelassen wird. Aber es ist eben nur nachgelagert. Konkret führt das dazu, dass lediglich eine angemessene Verbraucherbeteiligung von Nöten ist. Das sieht das Kartellamt als gegeben an, weil man über jeden Anbieter weiterhin ein ligabezogenes Produkt bekommt, das dank Highlightrechte den ganzen Spieltag abbildet. Zudem wird es in Bezug auf Lichtrechte nicht unwahrscheinlich angesehen, dass man zumindest nicht mehrere Set-Top-Boxen bzw. allgemeiner Zugangstechnologien benötigen wird. Wenn das nicht der Fall sein wird, was sich aktuell noch nicht sagen lässt, könnte das natürlich zu Änderungen bei der nächsten Vergabe führen. Aber es sei nochmals darauf hingewiesen:

    Bei der Rechtevergabe geht es um den Markt bzw. die Beziehung DFL/TV-Sender, nicht TV-Sender/Zuschauer, weshalb diese Frage immer nachgelagert und damit wichtiger sein wird.
     
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  3. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Klingt irgendwie nach Beamtenlogik. Ich hab leider schon gelesen, dass das Kartellamt das mit der Vereinseigenenen Vermarktung tatsächlich überlegt. :( Wieso lässt man die Liga nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Produkt verkaufen :rolleyes:
     
  4. Wambologe

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    Weil die Liga ihr Produkt gar nicht ohne Rechtsverstoß anbieten kann. Die DFL selbst hält keine Medienrechte an den Spielen. Das ist die ganze Krux an der Geschichte.

    Eigentümer der Rechte an Fußballspielen ist nicht die DFL, sondern die Vereine. Die haben bei ihren Heimspielen das Hausrecht, tragen das wirtschaftliche Risiko, gelten als (Mit-)Veranstalter, sind Unternehmen etc.

    Das streitet keiner ab, auch nicht die Vereine (es gibt allenfalls Stimmen, die in der DFL einen Miteigentümer sehen). Die Vereine übertragen ihre Rechte in der Praxis aber immer erst an die DFL bevor die DFL die andere verkaufen kann. Das gilt übrigens nicht nur für die Bundesliga, sondern auch für Europa und Champions League. Als das ganze noch der UEFA Pokal und der Pokal der europäischen Pokalsieger war, hatten die Vereine die Rechte bis in die 80er selbst vermarktet, erst danach hat der DFB die Rechte zentral vermarktet, inzwischen macht das die UEFA selbst.

    Dieser Umstand ermöglicht es Sky im Übrigen auch die Liverpool-Spiele zu zeigen, obwohl DAZN den Premier League-Vertrag hat. Die Vereine übertragen (in Deutschland wie auch im UK) nicht alle Rechte an den Zentralvermarkter und auch nicht alle exklusiv. Wiederholungsrechte bleiben (nach einem exklusiven Verwertungsfenster) bei den Vereinen, die diese Rechte dann für BVB TV, FCB TV oder Liverpool TV nutzen können.. und an andere Medienvertreter verkaufen können.

    Dass die Vereine die Eigentümer der Rechte sind, ist jedenfalls keine Erfindung der Neuzeit noch eine Erfindung der Kartellbehörden. Und wenn die Vereine ihre Rechte zentral von DFL, UEFAF & Co. vermarkten lasssen, ist das per Definitiion eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung.. ähnlich wie es eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung wäre, wenn Paramount, Disney, Fox etc. ihre Filme nicht mehr für sich verkaufen, sondern das an Hollywood Inc. abtreten würden oder wenn Coca Cola und Pepsi ihre Getränke künftig von einer neuen Firma Coca Pepsi machen ließe.

    Statt einer Vielzahl von Anbietern (alle Vereine) gibt es nur noch einen (im Falle der Bundesliga die DFL), ein ganz klassisches Monopol und der Zusammenschluss zu Monopolen ist nicht nur bei der DFL verboten.

    Wenn das Kartellamt der Liga jetzt Auflagen macht, dann im Grunde, damit die Liga überhaupt selbst entscheiden darf, wie sie ihr eigentlich verbotenes Produkt verkaufen will.



    Du hast vermutlich auch nicht gelesen, dass sich das Kartellamt das mit der vereinseigenen Vermarktung überlegt. Die FAZ hatte berichtet, dass das OLG Düsseldorf die Zentralvermarktung der Bundesliga in Frage gestellt habe. Da schreibt die FAZ aber Unsinn, vermutlich um die Klickzahlen zu steigern. Das OLG hat sich gar nicht damit befassen müssen, ob das Kartellamt eine Zentralvermarktung zulassen darf. Das darf es per Gesetz unter bestimmten Bestimmungen (u.a. wenn Wettbewerbsbeschränkungen etwas entgegengesetzt wird und Nachfrager angemessen beteiligt werden). Das Gericht hatte am Rande und nicht verpflichtend erklärt, dass der Wettbewerb weiter geöffnet werden sollte, u.a. auch, um den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt zu fördern. Das waren aber wie gesagt nur Randbemerkungen.

    Aber angesichts der Tatsache, dass im Grunde alle Betroffenen (Vereine, Medienunternehmen und Zuschauer) sich für Zentralvermarktung aussprechen, um ein Produkt anbieten zu können, dass die gesamte Liga abbildet. Insofern glaub ich nicht, dass sich an Zentralvermarktung unter Auflagen in Zukunft etwas wesentliches ändern wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2017
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  5. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Auf jeden Fall mal Danke für die ausführliche Erläuterung. Jetzt versteht man den Hintergrund der Entscheidung doch besser. Ich konnte mir einfach keinen Sinn hinter dieser Entscheidung erklären.
    Also nochmal Danke für deinen ausführlichen und informativen Beitrag (y)
     
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  6. Grauhaar

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    Um das mal ganz kurz zu sagen:

    Das Kartellalt wird immer gegen den Endkunden entscheiden. Billiger wird es nie. Das war von vornherein klar, als die Rechte geteilt werden mussten.

    Oder hat schon mal jemand sinkende Bahnpreise bzgl. Schienenkartell, billigeres Bier, Schokolade, Zucker etc. erhalten?

    Alles nur für "den Verbaucher bei der Stange zu halten und sagen zu können, schau, wir machen was".
     
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  9. Wambologe

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    Schokolade wurde schon vorauseilend billiger: Kartellamt ermittelt: Milka 30 Prozent billiger Hinzu kommen private SD-Sender im Kabel, die bereits im digitalen Kabelanschluss enthalten sind.

    Das Problem in den meisten Fällen ist: Das Kartellamt verhängt nach Absprachen nur Bußgelder, kann die betroffenen Parteien aber nicht dazu zwingen, Absprachen zu vergessen. Wenn sich Hersteller und Supermärkte mit den Konditionen und Preisen arrangiert haben und damit auch zufrieden sind: Warum (aus deren Sicht) ändern?

    Am besten wird das Problem doch bei der Verschlüsselung vom privaten Free-TV deutlich. Bei den SD-Sendern konnten noch Absprachen nachgewiesen werden, bei den HD-Sendern nicht mehr. Verständlich, wenn man sich einmal auf die Modalitäten geeinigt hat, braucht man da kein zweites Mal groß darüber sprechen.

    Ansonsten nochmals der Hinweis, es gibt bei den Bundesligarechten mehrere Märkte:
    Vereine/DFL <=== Lizenzmarkt ===> Medienunternehmen <=== Übertragungsmarkt ===> Zuschauer

    Direkt vom Kartell betroffen ist der Lizenzmarkt und das ist eine Angelegenheit zwischen Vereinen/DFL und den Medienunternehmen. Deshalb sind Auflagen in erster Linie für Medienunternehmen gedacht. Zuschauer und der Übertragungsmarkt dagegen nachgelagert.

    Es könnte sich in Zukunft sehr wohl etwas ändern. Wenn das Kartellamt von den gewünschten Marktauswirkungen enttäuscht ist, dürften beim nächsten Mal andere Auflagen gemacht werden, mit denen die gewünschten Ziele besser erreicht werden. Das kann z.B. ein verpflichtendes OTT-Paket sein, um die (absolut erwartbare) Option zu verhindern, dass ein Sender einfach auf das kleinste Paket verzichtet.

    Geht es nach der Monopolkommission, würden die Zuschauer bei dem Kartellverfahren im Übrigen mehr Mitsprache erhalten. Die wünscht sich nämlich z.B. Endkundenbefragungen, die bislang nicht stattfanden (da nicht direkt am Lizenzmarkt beteiligt). Allerdings hat die Monopolkommission nur beratende Funktion, auf sie hören muss man nicht (wie der Fall Edeka/Tengelmann zeigt) und ich würde mir davon auch nicht viel erwarten. Auch außerhalb Deutschlands haben Kartellbehörden, darunter auch die EU-Kommission, die angemessene Beteiligung der Verbraucher in erster Linie auf die Schaffung einer Anlaufstelle für das Produkt reduziert.
     
  10. misteranonymus

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    wer hat den nicht, der Stream hat sich ja seit der gratis Woche nicht verändert.
    Nur die Bildqualität ist trotz 50fps eine Katastrophe.

    Hat aber nichts mit dem Thema zu tun ...