1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.805
    Zustimmungen:
    7.547
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Anzeige
    Sobald du eine Anschlussdose in der Wohnung hast, kannst du sie benutzen. Das Geld für den Kabelanschluss bekommt der Kabelanbieter. Ob du ihn benutzt interessiert nicht.
    Wenn du dein Wasser im Supermarkt erwirbst, musst du trotzdem für die Bereitstellung des Wasseranschlusses zahlen. Auch für die Wartung eines Aufzugs musst du zahlen, selbst wenn du im Erdgeschoss wohnst.
     
    Volterra gefällt das.
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Januar 2005
    Beiträge:
    3.757
    Zustimmungen:
    1.100
    Punkte für Erfolge:
    163
    Die Rechtsprechung ist schon richtig.

    Der Vermieter sieht natürlich kein Geld davon, aber er kann damit werben. Er profitiert schon indirekt von einem Kabelanschluss. Trotzdem ist deine Auffassung etwas einseitig. Erstens sind alle Mieter von Kabelgebühren als Nebenkosten betroffen. Weiterdenkende Vermieter werden es vermeiden, dass die Kaltmiete über die Höchstgrenze der Angemessenheit oder Wohngeldgesetzes steigt, es sei denn, sie können es sich leisten.

    Viele ältere Gebäude mit Mietwohnungen werden gern saniert, die Kosten der Modernisierung werden zum Teil auf Mieter umgelegt (ist ja vom Gesetzgeber so gewollt), also steigen die Mieten. Wohnen in solchen Wohnungen Leistungsempfänger, so finanziert der Staat indirekt solche Modernisierungsmaßnahmen auch. Aber sie (die Vermieter) wissen ganz genau, wie weit sie gehen können.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.351
    Zustimmungen:
    31.331
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Aber nur wenn Du einen Kabelvertrag hast, entweder über die Nebenkosten oder direkt beim Kabelanbieter. Bei letzterem muss man nicht den Kabelanschluss bezahlen, bekommt dann aber auch kein Signal.
     
  4. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.805
    Zustimmungen:
    7.547
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Hat er ja über die Nebenkosten. Sonst hätte er ja gar nicht darüber geschrieben.
     
  5. moznov

    moznov Guest

    Es ging ja nicht darum, das ich nicht dafür zahlen will, obwohl ich den Anschluss nicht nutze, sondern wer die Kohle dafür bekommt..
    Das ich dennoch für die Bereitstellung zahlen muss, ist mir schon klar..
    Warum der jetzige Kabelanbieter die Kohle bekommt, (und nicht der Hauseigentümer / Vermieter ),erschliesst sich mir zwar nicht, weil der beim Neubau dieses Hauses nichts mit der Erschliessung und Bereitstellung zu tun hatte, aber gut, kann mir ja auch wurst sein, die Kohle ist halt weg..:(
    P.S. Deine Wasser- und Aufzugs- Beispiele sind albern und überflüssig, ich bin ja nicht vollbescheuert..;)
     
  6. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.805
    Zustimmungen:
    7.547
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Es gibt einen Einzelnutzervertrag oder einen Mehrnutzervertrag.

    Du hast eine Anschlussdose in der Wohnung und hast keinen Einzelnutzervertrag abgeschlossen, also handelt es sich bei die um einen Mehrnutzervertrag, den dein Vermieter abgeschlossen hat. Die Gebühren richten sich dabei nach Anzahl der Wohneinheiten. Je mehr, desto billiger wird es. Da kann dann aber verständlicherweise kein einzelner Mieter abspringen.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    Die Heizungskosten muss ein Harts4 Empfänger nicht zahlen.
     
  8. whitman

    whitman Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Mai 2003
    Beiträge:
    9.397
    Zustimmungen:
    309
    Punkte für Erfolge:
    93
    Es ist die Frage wie oft man fährt und wohin man fährt. Um beim Beispiel Münchener Umland zu bleiben, da kostet die Monatskarte 25,40 €. (München Stadt liegt mit 29,60 € und kleineren Aktionsradius (nur Stadt) drüber).
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Nö, schon deshalb nicht da ein Kabelanschluss nicht zwingend notwendig ist um die Programme der ÖRR zu empfangen. DAS allein sollte der Maßstab sein und nicht etwa die Privaten, oder HD+, oder zusätzliche Musiksender oder gar Pay-TV. Mit so einer Rechtsprechung öffnet man Tür und Tor für Monopolstellungen einzelner Dienstleister auf der einen Seite und auf der anderen Seite trägt so eine veraltete und überholte Rechtsprechung keine Rechnung, denn die Übertragungswege haben sich geändert, der Medienkonsum ist ein anderer geworden.

    Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, denn er bietet ja dem Kabelbetreiber überhaupt die Basis dafür, Geld mit Kabelfernsehen zu verdienen. Ein Kabelanbieter, der Leitungen in Privateigentum über Zivilverträge mit Dritte legen will ist so ziemlich die absurdeste rechtliche Situation. Also muss man ja Kabel in erster Linie dem Vermieter schmackhaft machen. Keine Ahnung wie das im Einzelnen läuft (sicherlich Betriebsgeheimnis) aber die werden schon ihre Wege haben wie beide und immer profitieren. Nimmt man auch noch den Zwang zu Kabel und dem gleichzeitigen Verbot von Sat -sollte jedem klar sein dass es hier um Interessenkonflikte geht, zumal Kabelfernsehen eher in den Städten mit Mehrfamilienhäusern anzutreffen ist als auf dem Lande wo Vermieter und Kabelbetreiber drauf zahlen müßten.
     
    Medienmogul gefällt das.
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.815
    Zustimmungen:
    5.407
    Punkte für Erfolge:
    273
    Weil der Kabelanschluss zur Wohnung dazugehört. Der Vermieter muss eine Fernsehempfangsmöglichkeit ermöglichen, das geht für ihn oft am einfachsten, wenn er ein Rundum-Sorglospaket mit einem Kabelnetzbetreiber schließt. Bei mir übernimmt Vodafone zB auch die Netzebene 4, sie müssen sich also auch darum kümmern, wenn die Hausverkabelung hakt und nicht nur die Signalstärke am Übergabepunkt garantieren. Bei Satellit und Terrestrik muss sich der Vermieter darum selbst kümmern.

    Unabhängig davon, dass ich es besser finden würde, wenn eine Satellitenschüssel montiert wäre, ist die Gemeinschaftsnutzung viel billiger, ich glaube bei mir unter 10 Euro in den Nebenkosten. Einzelnutzerverträger kosten oft 18/20 Euro.