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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Du bist tatsächlich ein Klon Deines Idols Donald, jedenfalls was die Wahrnehmungsverschiebung angeht. :ROFLMAO:
     
    grummelzack gefällt das.
  2. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Kennste den: "Des einen Glück ist des anderen Leid"
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich habe nachgefragt, ob das so praktiziert wird.
    Was du daraus konstruieren möchtest, bleibt natürlich ganz dir überlassen. Ist ja dein Bild, welches du hier zeichnest.

    Und da gab es auch von @straller die Antwort auf meine Frage:

    Die Neurentner werden im Rentenbescheid über die Grundsicherung informiert. Wird ein bestimmter Betrag unterschritten (hab ich jetzt nicht im Kopf), wird der Antrag dem Rentenbescheid beigefügt. Der Antrag kann auch gleich bei der Rentenversicherung abgegeben werden.


    Dafür musst du ihn jetzt aber auch als DDR-Sozialromantiker bezeichnen, kleiner Gag. :D
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ich wußte doch, dass die Kommunisten längst regieren in Deutschland. :D

    Na dann ist ja alles gut!
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2017
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Solange dich die Paranoia nicht schmerzt, klar. :D
     
  7. Der Franke

    Der Franke Member

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  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Zu meiner Zeit wurden Rentner, deren Rente unter einer bestimmten Höhe lag, zwar durch den RV-Träger durchaus über einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung informiert.
    Das Problem war, dass sich das auf Einzelpersonen bezog - bei einem Ehepaar, wo beide Rente bezogen und z.B. die des einen höher war, ergab sich zumeist kein Anspruch.
    (edit: habe den Beitrag, wo Du das erwähntest/zitiertest erst später gesehen).

    Da ich aber vermute, dass Du Dich auf die Tafeln beziehst: ich bin jetzt seit etwas über 8 Jahren raus aus der Materie und weiß nicht mehr, ob es da einen allgemein gültigen Satz von z.B. 20 % über SGB II/XII gab oder das jede Tafel für sich festlegen konnte (ich vermute eher letzteres, da die Tafeln ja von freien Trägern betrieben werden).
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Das ist der nächste Punkt, weshalb ich den Tafeln schon damals kritisch gegenüber stand (wie ich das mit dem Zusatzangebot meinte, lasse ich bewusst weg, von wegen Räuberpistolen vom Sozialamt und so :D).
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich meinte schon den Hinweis auf Grundsicherung als schriftlichen Bescheid.