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BGH: Zeitschrift "ARD Buffet" ist rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Januar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bundesgerichtshof hält das vom Burda-Verlag herausgegebene Magazin "ARD Buffet" für rechtswidrig. Es verlängere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Print-Bereich.

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  2. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Wer's glaubt, wird selig. Der Bauer-Verlag ist doch nur sauer, weil der SWR die Lizenz an die Konkurrenz gegeben hat.
    Daher weht also der Wind.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ähm, ja und? Es ist doch legitim und auch üblich, daß ein Unternehmen seine Geschäftsbereiche schützen möchte, vor allem wenn die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln arbeitet.
     
  4. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Was denn für unlautere Mittel?
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aber dann HD Plus vorwerfen, daß sie mit den ÖR-Sendern werben. ;)
     
  6. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Der Burda-Verlag zahlt an den SWR Lizenzgebühren. HD+ zahlt an die öffentlich-rechtlichen Sender, mit denen geworben wird, nichts. Das ist ein deutlicher Unterschied.

    Die Klage des Bauer-Verlags ist eine Posse. Angenommen, der NDR würde eine Lizenz für eine begleitende Zeitschrift einer seiner Sendungen vergeben - würde der Bauer-Verlag, der ja vor Ort ist, in einem solchen Fall tatsächlich von vornherein ablehnen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht in den Print-Bereich auszuweiten?

    Und was ist mit dem 3sat- oder arte-Magazin? Diese Zeitschriften werden ja wohl kaum von den Sendern selbst gedruckt werden.
     
    hvf66, Winterkönig und Gorcon gefällt das.
  7. timecop

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    Jepp, was gab bzw. gibt es da nicht alles, auch bei den Privaten an Magazinen "GZSZ" "Galileo" "Grip".....;)