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Unfassbar, wie in Deutschland "Recht" gesprochen wird!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von madmax25, 12. Januar 2017.

  1. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Der Richter hat sich vermutlich gedacht, der Mord sei ein minderschwerer Fall,
    weil die alte Frau eh keine große Lebenserwartung mehr gehabt hätte.
    Einfach nur ekelhaft, wie zynisch das deutsche Recht sein kann!
    :sick::sick::sick:
     
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  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Also, jugendliche Straftäter alle 50 Jahre in den Bau oder gleich... ! Alles andere ist krank.

    Es ist doch ziemlich gut erklärt wie es kam. Der Täter hat für 2 Taten die maximal mögliche Jugendstrafe bekommen, nämlich 10 Jahre. Da er 8 schon bekommen hat, gingen nur noch 2 zusätzlich. Hätte er die andere Tat nicht begangen, hätte er hier auch härter bestraft werden können.

    Er ist jetzt 52, wenn er offensichtlich nach seinen grausamen Jugendtaten nun längst zur Rechtmäßigkeit zurückgekehrt ist, ist auch eine Bewährungsstrafe nicht unangemessen.

    Den Staat, den Du Dir wünschst, der wäre krank.
     
  3. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Nö. Dieser Staat ist krank und diese Meinung habe ich sicher nich exklusiv. Mord verjährt für mich nicht und dafür hat er gerade zu stehen. Aber in unserem Wischi-Waschi Land gilt halt in vielen Fällen Täterschutz vor Opferschutz. Unmöglich so etwas!
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wenn Mord verjähren würde, dann wäre er freigesprochen worden, weil die Tat 32 Jahre zurückliegt. Die Verjährung lag früher mal bei 30 Jahren, bis sie wegen der Naziverbrechen verlängert wurde. Er wurde verurteilt insofern "steht er dafür gerade". Wären die beiden Morde gleichzeitig begangen worden, hätte er gleich 10 Jahre Jugendstrafe bekommen. So geht das nicht anders. Es macht keinen Sinn, Jugendliche 20 Jahre wegzusperren. Davon werden sie auch nicht besser.

    Wie gesagt, in "Deinem" und dem Staat der Deiner "Freunde" möchte ich und die meisten in Deutschland nicht leben.
     
  5. modus333

    modus333 Guest

    Das deutsche Jugendstrafrecht ist so ausgelegt, dass sich ein jugendlicher Straftäter nach Verbüsung der Strafe, gesellschaftlich rehabilitieren kann. Jugendliche Straftäter sind oftmals selbst Opfer von Umständen, auf die ich hier nicht näher eingehen will. Mord ist ein Delikt, das emotional berührt und ich kann verstehen, dass es zu emotionalen Reaktionen kommt. Und als Angehöriger eines Mordopfers ist es wahrscheinlich auch schwer zu ertragen, dass ein Straftäter so "billig" davon kommt. Trotzdem möchte ich keine Strafjustitz wie in den USA, die Kinder und Jugendliche hinrichtet.
     
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  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Aber auch keine Kuschel-Justiz wie in Deutschland.
     
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  7. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Hier muss ich Fragensteller einmal recht geben.
    Das Urteil ist aus genannten Gründen korrekt.
    Mir gefällt es übrigens nicht, da ich Mord nicht durch das Jugendstrafrecht abgedeckt sehen möchte sondern grundsätzlich durch das normale Strafrecht, da meiner Meinung nach ein Mörder anders als beispielsweise ein Totschläger weiß was er tut.

    Aber nach der derzeitigen Gesetzeslage ist das Urteil wie gesagt korrekt.
     
  8. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Genau das ist das, woran es hier krankt!
    Ich dächte man könne Gesetze auch ändern, oder?
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ändern ja, aber hätte aufgrund von "alten Recht" hier auch nichts genutzt.
     
  10. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Ich stimme Dir sicher in vielem zu, aber hier leider nicht.
    Bei Mord darf es keine Unterscheidung zwischen "normalem" und Jugendstrafrecht geben.
    Es gibt ja auch keine Unterscheidung zwischen Mord und "Mord light".
    Das Opfer kann nur lebendig oder tot sein, aber nichts dazwischen.
    Doch! Genau so wäre das richtig!