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Warum ist Angela Merkel so beliebt?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Dirk68, 2. August 2012.

  1. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Da gibt es aber Übereinstimmungen an den Außenpositionen. Mehr wie drei Sätze überfordern den Intellekt. :D
     
  2. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    - Ich halte eine Obergrenze nicht per se für puren Populismus
    - Die GFK kennt kein Recht auf Asyl
    - Die EU-Grundrechtecharta kennt kein Recht auf Asyl
    - Aus dem subsidären Schutz kann keine Nicht-Begrenzug abgeleitet werden
    - Garantie gibt es im Grunde nur für Nicht-Refoulement, das aber auch keine Aufnahmepflicht begründet
    - Die österreichischen Gutachten sind interessant*

    Dumm nur, dass die Warnung zu spät kommt und man sie erst sieht, wenn man mit dem Lesen aufgegeben hat. Oder den Text tatsächlich gelesen hat. Im letzteren Fall kann man aber die obigen Punkte erklären. Wer antwortet möge daher den vorherigen Text zitieren.

    (* allerdings noch mehr Text!)
     
    +los und Redfield gefällt das.
  3. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Apropos Intellekt: Richtig ist natürlich "Mehr als drei Sätze". :p
     
    grmbl gefällt das.
  4. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Woher leitest du in der Formulierung den Zwang zum Komparativ ab? Ich sehe da den Positiv durchaus als verwendbar an. ;)
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    grmbl gefällt das.
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Nein. Abschieben nach Österreich. Da gibt es weder Todesstrafe noch Folter.

    Das Recht sieht das selbst für den grundgesetzlich geschützten politischen Verfolgten als Automatismus vor. Sogar ohne vorherige gerichtliche Überprüfung. Da muss das für den nur in irgendwelchen nachrangigen Gesetzen erwähnten sonstigen Zuwanderungswilligen erst Recht gelten. Es kann nicht sein, dass in den gesetzlich nur nachrangigen Fällen die Einreise via Österreich nicht zum automatischen Abschiebegrund gereicht oder dass die anschließende gerichtliche Überprüfung zum (jahrelangen) Abschiebeverbot mutiert.

    Denn das ist simple Logik, dass der nur in den nachrangigen Gesetzen erwähnte sonstige Zuwanderungswillige am Ende nicht besser gestellt sein darf als der im Grundgesetz explizit bedachte politisch Verfolgte. Dafür braucht man nicht erst hunderte Seiten an Gesetzestexten und Verwaltungsanweisungen zu studieren.

    Und damit ist dann auch die Obergrenze astrein definiert. Sie liegt dort, wo die zuständigen Organe, also nicht Frau Merkel im ihr bereits vertrauten Alleingang, das bestimmen. Direkt aus dem Verfolgerstaat oder einem unsicheren Drittstaat einreisende politisch Verfolgte werden dabei nicht auf die Obergrenze angerechnet. So einfach wäre das. Frau Merkel müsste nur wollen. Will sie aber aus irgendeinem uns unbekannten Grunde nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2017
  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Ein paar Regeln der Rechtschreibung besser auswendig gelernt zu haben als andere, hat nichts damit zu tun, auch Einsichten und Erkenntnisse besser als jene zu erlangen. :)
     
    +los gefällt das.
  8. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Das ist Dialekt in Schriftform!:)
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wie versprochen habe ich mir das angeschaut. Da steht keineswegs, dass ich jemanden, der in Griechenland die EU betreten hat nach Österreich zurückführen kann. Das ist Deine Interpretation.

    Ich will wirklich nicht behaupten, dass ich da der totale Experte bin, das deckt sich aber nicht mit dem, was ich bisher gelesen habe. Rückführung in den EU-Staat, der die erste Einreise zugelassen hat. Also Griechenland, wenn Ersteinreise nach Griechenland. Das ist aber derzeit laut EuGH nicht möglich. Also muss sich Deutschland um die Personen kümmern, wenn sie hier sind. Wenn sie nach Frankreich weiterreisen, ist Deutschland raus. Aber eine Rückführung nach Österreich ist nicht möglich.

    Flüchtlingsbürokratie: In Europa angekommen - und dann? - SPIEGEL ONLINE - Politik

    Das macht auch Sinn, weil im Schengenraum die innerstaatlichen Grenzen ja gar nicht überwacht werden. Nur weil jemand durch ein Land durchreist, wird das Land nicht zuständig. Ich lass mich gerne eines Besseren mit einer klaren Quelle belehren, in dem von Dir zitierten Urteil steht das aber so nicht drin.
     
  10. Wambologe

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    Nö, das ist deine Interpretation meines Satzes. Ich schrieb, dass Deutschland den Fall nicht prüfen muss. Und das sagt der EuGH ganz unmissverständlich. Was nicht geht – und das ist eine Selbstverständlichkeit – ist, einfach prinzipiell gar nichts zu tun. Wenn Deutschland nicht prüfen will, muss natürlich ein Ersatzland bestimmt werden.

    In dem Fall, in dem sich der EuGH geäußert hat, ist Österreich sicherlich nicht zuständig, wenn die betroffene Person von Griechenland nach Deutschland geflogen ist. Aber meine Aussage war eine allgemeine. Es ist keine – wie von dir behauptet – „Pech gehabt“-Situation, wenn man nicht nach Griechenland überstellen kann. Und das steht gleich zweimal in dem Text:

    „in einer solchen Situation [hat] die Unmöglichkeit der Überstellung eines Asylbewerbers an den ursprünglich als zuständig bestimmten Mitgliedstaat als solche nicht zur Folge, dass der den zuständigen Mitgliedstaat bestimmende Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Asylantrag auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung selbst zu prüfen.“

    Und wird auch so von anderen wiedergegeben: EuGH zum Asylantrag: Die Suche nach der Zuständigkeit („Deutschland kann, muss aber nicht“)

    Von mir aus kannst du gerne andere Berichte von Spiegel lesen. Dass es in der Realität eher nicht vorkommt, dass Deutschland den Antrag dann nicht annimmt, schließt keineswegs aus, dass Deutschland damit nicht automatisch zuständig sein muss. Es schließt natürlich auch nicht aus, dass im Einzelfall Deutschland zuständig wird.

    Insofern wäre es sehr freundlich, wenn du meine tatsächlichen Aussagen kommentieren würdest, nicht Aussagen, die du mir zuschreibst.
     
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