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Warum ist Angela Merkel so beliebt?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Dirk68, 2. August 2012.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das Urteil des VG Münster zu dem Thema hatte ich schon reinkopiert:

    Syrischer Asylbewerber bekommt Recht vor Gericht - Rheinland - Nachrichten - WDR

    Drittstaat ist schon wieder ein anderes Thema, das steht sowieso schon drin und hat nix mit der Obergrenze zu tun. Jetzt vermischt Du Dinge. ;)

    Bisher darf man ja aber überhaupt nicht nach Griechenland zurückführen (Entscheidung des EuGH), wenn da der Ersteintritt war. Und so wie ich das verstehe, ist auch Österreich dann nicht zuständig.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Da steht nichts davon, dass er Anspruch nach 16a hat. Sondern nur, dass er vollen Flüchtlingsstatus erhält:

    Voller Flüchtlingsstatus. Das ist nicht Artikel 16a..... sondern § 3 Asylgesetz.
     
  3. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Wer hilft denen Allen eigentlich immer vor deutsche Gerichte zu ziehen und profitiert davon auf wessen Kosten um seine Rechnungen daraufhin bezahlen zu können. :rolleyes:
    Aber gut wir wollen ja niemanden anstupsen, oder etwa doch
    Nudging: Die neuen Strategien der Bundeskanzlerin - WELT

    Sobald Muddi erstmal wieder (de)platziert ist, gibts doch 100 pro über die Türkei und Griechenland sowieso neuen Familiennach- äh Zuzug.
    Bis dahin bleiben die "Umstrittenen" halt Geduldete, welche dann sicher noch demnächst eine passende Gesetzesänderung für ihr offizielles Bleiben bekommen. :LOL:
    Haltet Euch also nicht allzu lang am aktuell Kleingedruckten auf, denn niemand muss DE verlassen, zur Not hilft der Krankenstatus per "eingerissenem Zehennagel", oder die gerade schwangere Frau/Freundin aus "Aleppo".
    Die Maghreb Staatler z.B. haben ja eh fast alle keine Pässe mehr und müssen dann für die breite Akzeptanz vielleicht einfach nur Fussballprofis o.ä. werden. Wobei hier sicher viele gerne mit gutem Beispiel voran gehen.
    Kann man sich dann die Weltmeisterschaft gleich in der eigenen Liga erspielen.
    pascht scho :ninja:
     
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  4. Wambologe

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    Das Problem in der Diskussion ist meistens, dass eben alles in einen Topf geworfen wird. Für die Gesamtmenge der Schutzsuchenden kann es in der Tat mit der geltenden Rechtslage keine Obergrenze geben, weil es für eine kleine Teilgruppe (politisch Verfolgte und nicht über ein EU-Land nach Deutschland gekommen) keine Obergrenze gibt. Dazu sei auch auf das hier im Forum mehrfach diskutierte Gutachten aus Österreich verwiesen, wonach eine Obergrenze möglich ist, sofern es keine „Summe X und sonst keiner mehr, egal wer fragt“-Grenze ist und Einzelfälle erlaubt.

    Wenn man bei der „es gibt laut Grundgesetz für niemanden eine Obergrenze“-Seite genauer nachfragt, endet das daher auch in der Regel im Argument, dass jeder nach Deutschland kommen dürfe, um zumindest überprüfen zu lassen, ob sie nach Artikel 16a politisches Asyl bekommen können. Und in der Regel lassen wir auch in der Tat zunächst viele rein, um dann den Asyl- oder Schutzanspruch zu prüfen und ggf. den eigentlich zuständigen Staat auszumachen. Aber das ist kein Automatismus, wie die Realität derzeit zeigt. Es finden offiziell Grenzkontrollen statt und auch von Zurückweisungen wurde schon berichtet. Davon abgesehen entsteht aus der bloßen Einreise im Normalfall noch kein Bleiberecht (es sei denn man mogelt sich durch), insofern tangiert dieses Argument eine Diskussion um eine Obergrenze nicht mehr. In dem Punkt müsste man eben diskutieren, wie man irregulär eingereiste ohne Anspruch schnell wieder loswird.

    Eine sachlich korrekte Antwort auf deine Frage wäre, dass vermutlich keiner lügt. Ich glaube nicht, dass Merkel es so explizit gesagt hat, dass es für Flüchtlinge keine Obergrenze rein rechtlich geben kann. Sie hat das (zumindest bei den Fällen, die ich kenne) mit humanistischen Gründen begründet oder eine Obergrenze aus praktischen Gründen für unsinnig genannt. Alternativ vielleicht politisches Asyl erwähnt, aber dann verschwiegen, dass das nicht für alle gilt. Ich kenne aber keinen Fall, in dem sie sagte, dass das Grundgesetz eine Obergrenze auch für Flüchtlinge und insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge verbiete. Das waren dann eher unvollständige Analysen oder geschicktes Weglassen von zusätzlichen Fakten. (Und wenn sie es doch anders sagte, war es tatsächlich eine Lüge).

    Gerade Bürgerkriegsflüchtlinge sind relativ unbeachtet. Legt man die Genfer Flüchtlingskonvention zu Grunde, dann fallen Bürgerkriegsflüchtlinge nicht einmal unter den Begriff Flüchtlinge. Entsprechend gibt es für sie auch nur subsidären Schutz auf Basis von EU-Richtlinien. Dass sie nicht unter die GFK fallen, ist ein Umstand, auf den sogar das UNHCR hinweist (vgl. Flüchtlinge). Jahrelang hatte auch Pro Asyl diesen Umstand auf seiner Webseite beklagt, als die Zahlen an Bürgerkriegsflüchtlingen zunahm, ist der Teil allerdings verschwunden. (Was auch absolut verständlich ist… als Lobbyorganisation ist es im Grunde Pflicht, da seine Position anzupassen: Regelungen als unzureichend kritisieren wenn kaum einer kommt, Schutz für alle proklamieren, wenn viele kommen)

    Letztlich kann man es auch so sehen: Hätte es aus der Änderung des Asylgrundrechts im Jahr 1996 keine relevanten Folgen gegeben (weil grundsätzlich weiterhin erstmal jeder reindürfe und wir erst danach entscheiden können), hätte sich damals wohl auch niemand aufregen müssen.

    Ich bedauer es, anfänglich eine Nebenbemerkung angebracht zu haben, ohne die näher auszuführen (weil sie ursprünglich nicht Teil des Themas war). Aber genau das habe ich bereits ebenfalls klargestellt.
     
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  5. Wambologe

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    Du solltest – besonders als faktenliebender Mensch – durchaus anmerken, dass die Urteile vor den OVG schon nicht mehr ganz so günstig ausfallen. Jedenfalls hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig eine entsprechende Klage abgewiesen. Wenn wir uns auf OVG sticht VG nicht einigen können, müssen wir zumindest sagen, dass die Lage so einfach wie bei deinem Urteil schon nicht mehr ist.

    Asylstatus von Syrern: Richter weisen Klage ab

    Von dem OVG-Urteil abgesehen hat dein Urteil nur wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun. Wie ausgeführt steht es dem Staat durchaus frei, das Asylverfahren (das besser Schutzverfahren hieße) zu übernehmen. Damit fällt die Drittstaatenregelung, die in den einfachen Gesetzen näher dargelegt wird, schon weg.

    Die Klage aus deinem Urteil richtet sich nach einer falschen Entscheidung bei Übernahme des Verfahrens, nicht gegen eine etwaige Nicht-Übernahme des Verfahrens. Zwei Unterschiedliche Dinge. Es ist kein Urteil, das vorschreibt, dass Deutschland alle Fälle überprüfen muss. Definitiv nicht.

    Sie wären allenfalls asylberechtigt, wenn sie per Flugzeug einreisen. Das Bundesverfassungsgericht hat den 16a bereits bestätigt.

    Aus der Griechenland-Entscheidung – die nun auch schon einige Zeit zurückliegt – lässt sich deine Schlussfolgerung mit Österreich nicht wirklich ziehen. Eine Rückweisung nach Griechenland wurde verboten, weil man dort die GFK nicht umsetzen kann oder will. Es ist letztlich eine Folge des Refoulement-Verbots.. und begründet wenn du willst ein Gießkannenprinzip. Wenn der nächste Nachbarstaat überfordert ist, ist erstmal der übernächste dran.

    Das ließe sich auch aus dem Urteil rausziehen. Das Gericht hatte damals nicht gesagt, dass Deutschland nach dem Motto „Pech gehabt“ damit für das Verfahren verantwortlich ist. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass Deutschland in dem Fall das Asylverfahren durchführen muss:

    „Hingegen hat in einer solchen Situation die Unmöglichkeit der Überstellung eines Asylbewerbers an den ursprünglich als zuständig bestimmten Mitgliedstaat als solche nicht zur Folge, dass der den zuständigen Mitgliedstaat bestimmende Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Asylantrag auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung Nr. 343/2003 selbst zu prüfen.“

    CURIA - Documents (ganz am Ende)

    Aber auch das ist ein Fakt, den man gerne mal weglässt. Aber naja… Fakten halt.
     
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  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    @Wambologe

    Letzteres müsste ich mir tatsächlich mal näher anschauen. Wenn es um die Flüchtlingskonvention, den subsidiären Schutz und die EU-Grundrechtecharta geht kommt man aber auch nicht zur rechtlichen Zulässigkeit einer Obergrenze. Grundgesetz hin oder her, auch das kann nicht so ohne weiteres mit einfachem Gesetz ändern.

    Insofern ist die Forderung einer Obergrenze purer Populismus. Stimmst Du mir da wenigstens zu?
     
  7. Martyn

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    Natürlich muss man Menschen denen in ihren Heimatländern persönliche Verfolgung droht Asyl gewähren, das steht ausser Frage. Aber das wäre auch kein Problem, denn da geht es vielleicht um 20.000 Menschen wenns hoch kommt. Und das ist zahlenmässig für Deutschland kein Problem.

    Aber die gut eine Million die gekommen sind, sind doch eher aus Gründen aufgebrochen, wie das ihre Wohnung zerstört wurde, oder auch nur das wegen dem Krieg allgmein die Wirtschaft am boden liegt und die keine finanzielle Perspektive für sich sehen. Das ist aber alles kein Asylgrund. Sondern die haben einfach die Gunst der Stunde genutzt.

    Da denke ich spricht nichts dagege in ihre Heimatländer zurückzuführen. Natürlich nicht in die Katastrophengebiete von Aleppo oder Mossul, aber zum Beispiel Damaskus oder Bagdad sind durchaus überwiegend sicher.
     
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  8. Wambologe

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    Kommt drauf an, von welcher Obergrenze wir reden. Eine "200.000 Menschen und unter keinen Umständen einer mehr, egal aus welchen Grund"-Obergrenze würde ich für Populismus halten. Aber sonst ist die Forderung legitim, solange die Staatengemeinschaft im Gesamten hilft.

    Eine rechtlich legitim ausgestaltete Obergrenze kann auch positiv wirken, denn sie kann auch als Verpflichtung angesehen werden. Das ist ein bisschen das Modell Kanada. Nachdem aus geografischen Gründen nicht genügend kommen, um den Schwellwert zu erreichen, kann Kanada die Leute auch selbst holen. Die Bürger haben dabei eine Garantie, dass ein festgelegter Rahmen nicht gesprengt wird.

    Ich bin auch der Ansicht, dass eine - wie auch immer - gestaltete Obergrenze dazu beigetragen hätte, die Spaltung Europas in der Flüchtlingsfrage zu verhindern. 2015 hieß es von Ungarn immer, sie seien gegen eine Quote, weil Quote keine Beschränkung bedeute und man 10% von einer Unbekannten Größe ebenfalls eine unbekannte Größe ist. Hätte man Ungarn garantiert, eine absolute Grenze festzulegen, wäre die wahrscheinlich nicht so viel höher als 10.000 im Jahr ausgefallen. Aber es wären 10.000 gewesen anstatt wie jetzt nahezu oder gleich 0.

    Auch die CSU will letztlich etwas gutes tun mit der Obergrenze: der AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die AfD selbst verlangt nach gar keiner Obergrenze, sondern fordert die konsequente Anwendung der Regeln (Dublin ohne Ausnahme). Mit einer CSU-Obergrenze wären es am Ende des Tages wohl ebenfalls mehr als bei der AfD.. (aber natürlich weniger als ohne Obergrenze).

    Mein erwähntes Modell, das ich derzeit allerdings nicht mehr finde hier im Forum, hat Obergrenzen genommen, um Dublin sinnvoll zu überarbeiten, Außengrenzen zu schützen und europäische Solidarität zu fördern.

    Allein deshalb kann ich eine Obergrenze nicht als puren Populismus bezeichnen. Das wäre z.B. "Schotten komplett dicht".

    Auch das kann ich nicht unterschreiben. Die Genfer Flüchtlingskonvention selbst regelt nicht, dass Länder zu einer Aufnahme verpflichtet sind. Die GFK regelt an sich, wie anerkannte Flüchtlinge zu behandeln sind, nicht dass man Flüchtlinge anerkennen muss. Da herrscht weitestgehend Einklang. Ende der 70er Jahre gab es mal Bestrebungen seitens Deutschlands, das Refoulement-Gebot extensiv auszulegen und jedem die Einreise zu ermöglichen, um einen Asylantrag individuell zu prüfen (so wie es das Grundgesetz bis zu seiner Änderung in den 90ern für alle vorsah). Dieser Vorschlag setzte sich - wie auch eine Reihe anderer - bei den Vereinten Nationen nie durch. Wir vergeben Schutz nach der GFK weil wir Gesetze haben, die es zugestehen, Schutz nach den Bestimmungen der GFK zu vergeben.

    Auch die europäische Menschenrechtskonvention - bei dir nicht erwähnt, aber interessant zu erwähnen - definiert kein Recht auf Asyl. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont sehr konsequent, dass es grundsätzlich das souveräne Recht der Staaten ist, ob sie den Aufenthalt von Ausländern auf ihrem Staatsgebiet zulassen:
    Quelle: HUDOC - European Court of Human Rights (dient auch als Beleg für die GFK-Erläuterungen)

    Ganz frei sind die Staaten nicht in ihrer Handhabe, da die EMRK gewisse Vorgaben macht, darunter das Verbot von Kollektivausweisungen oder das Refoulmentverbot. Letzteres hindert aber nicht an die Zurückweisung in Staaten, in denen grundsätzlich Schutz nach der GFK vergeben wird. Das verhindert im Gesamten die Umsetzung einer Obergrenze bei manchen Personen (Flughafeneinreise), aber nicht eine generelle.

    Ähnlich sieht es mit der EU-Grundrechtecharta aus. Die erklärt in Artikel 18: "Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet." Weitestgehend gelten damit oben genannte Ausführungen. Kein garantierter Anspruch auf Asyl, aber das Recht auf Nicht-Zurückweisung in einen Staat, in dem das Leben bedroht ist, etc. Daran ändert auch der subsidäre Schutz nichts, der im Grunde eine Ergänzung der GFK-Definition um Bürgerkriegsflüchtlinge ist und kein gänzlich neues Verfahren begründet.

    Von dir ebenfalls nicht genannt, aber eigentlich auch erwähnenswert, wäre nicht der subsidäre Schutz an sich, sondern die Richtlinien, die das Asylverfahren regeln - auch außerhalb Dublins. "Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf internationalen Schutz nur dann als unzulässig betrachten, wenn [...] ein Staat, der kein Mitgliedstaat ist, als für den Antragsteller sicherer Drittstaat gemäß Artikel 38 betrachtet wird;"
    Nachzulesen in Art. 35 (2) in Richtlinie 2013/32/EU. Artikel 38 setzt zwar voraus, dass der betroffene Antragsteller zurückgenommen wird, aber wenn er erst gar nicht ins Land kommt, muss ein benachbarter sicherer Drittstaat ja gar nicht gebeten werden, eine entsprechende Person zurückzunehmen.

    Generell läuft das Asylrecht etwas salopp auf die Formel "Wenn kein anderer sicherer Staat gefunden werden wird, der für das Asylverfahren zuständig ist oder die Zuständigkeit übernimmt, gibt es automatisch ein Bleiberecht" (sofern jemand grundsätzlich vor einer echten Gefahr flieht nach GFK- oder EU-Richtlinien). Dabei ist in erster Linie verboten jemanden nur wegen der Überschreitung abzulehnen.

    In dem Zusammenhang empfehle ich die Gutachten aus Österreich, das noch einige zusätzliche Aspekte begutachtet und tiefergehend erklärt. Und weil das gerne mal unterschlagen wird: Es sind die Gutachten, nicht das Gutachten - in Zahlen: zwei Gutachten. Diese Gutachten argumentieren nicht gegen eine Obergrenze. Sondern in erster Linie für eine Obergrenze, die einige Grundrechte beachten.. prinzipielles Recht auf Asyl (oder internationalen Schutz) wird dabei nicht als Grundrecht erachtet. Wenn argumentiert wird, dann sehr häufig mit Verweis auf Refoulement-Verbot, nicht mit Asylpflicht.

    All das zusammengenommen ist ein weiterer Grund, warum eine Obergrenze nicht generell populistisch ist, sondern allenfalls in einzelnen Ausgestaltungsformen. Ich halte es aber für unsinnig, die Diskussion alleine darauf zu beschränken, ob dann "Obergrenze" noch der richtige Begriff ist oder nicht - zumal Deutschland eine Obergrenze zumindest anfangs noch relativ hart durchsetzen könnte, weil es viele andere Optionen auf Schutz innerhalb Europas gibt. Die Beurteilung richtet sich am Ende nach dem Gesamtkonstrukt... und an einem Gesamtkonstrukt kann man am besten arbeiten, wenn sich die Parteien auf sich zu bewegen. Und da hätte - siehe oben - die Obergrenze behilflich sein können. Nach all den Terroranschlägen dürfte allerdings auch das schwieriger geworden sein.. wodurch eventuell zu erörtern ist, ob ein gänzlich anderes Verfahren ggf. sinnvoller ist. Aber ich hab jetzt schon wieder viel zu viel geschrieben, weshalb das an dieser Stelle offenbleiben soll..
     
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  9. Fliewatüüt

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  10. Terranus

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    Die Dinge lassen sich halt nicht in drei Sätzen darstellen. Großes Problem unserer Politik....
     
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