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Warum ist Angela Merkel so beliebt?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Dirk68, 2. August 2012.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Hinsichtlich Asyl stimmt es doch. Und dass die Syrer den Anspruch nicht haben ist gelinde gesagt höchst umstritten.

    Syrischer Asylbewerber bekommt Recht vor Gericht - Rheinland - Nachrichten - WDR
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Syrer haben entweder Anspruch Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Subsidärer Schutz via EU.

    Beides steht nicht im Grundgesetz.

    Dort steht Asyl für politisch Verfolgte, das bekommen eben nur sehr wenige
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Und das ändert sich schlagartig, wenn die "Obergrenze" kommt (siehe oben Urteil des VG Münster). Bisher ist es den Syrern meist egal, ob sie "nur" subsidiären Schutz bekommen.

    Und es dürfte im Übrigen schwieriger sein aus der EU auszutreten als das Grundgesetz zu ändern (hier wäre ja sogar eine Abschaffung des Grundrechts möglich). Wer auf der Obergrenzenbefürworterseite weist eigentlich darauf immer explizit hin?

    Die Obergrenze ist insofern rechtspopulistischer Schwachsinn.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Es geht nicht um den subsidären Schutz. Sondern um die Anerkennung als Flüchtling. Damit ist man rechtlich praktisch einem politischen Flüchtling gleichgestellt.

    Aber: dieser Anspruch steht nicht im Grundgesetz, darum geht es.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Abschieben in die Todesstrafe oder Folter mit Obergrenze? Na, wenn Du mal nicht Probleme mit unabschaffbaren Menschenwürde kriegst. Das sind alles Nebelkerzen von AfD und CSU.
     
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  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Ok, wenn dir da jetzt nur noch die Polemik bleibt... mir geht es um das Totschlagargument, man muss jeden herein lassen und darf das in keiner Weise begrenzen, denn dann alles wäre grundgesetzwidrig. Das ist schlicht sachlich falsch.

    Dass es andere Argumente dagegen und dafür gibt ist völlig klar. Ich selbst bin nicht für eine strikte Grenze. Aber man muss sich die Mühe machen feiner zu argumentieren nicht immer mit dem Spruch " Das ist grundgesetzwidrig". SO einfach ist es eben nicht.
     
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  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das mag sein. Aber siehst Du diese feine Argumentation bei der CSU? Austritt aus der EU als Voraussetzung für die Obergrenze? Wo noch dazu fraglich ist, dass das dann trotzdem mit der Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar ist?
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Die CSU vereinfacht genauso wie die anderen auch alle. Ich verteidige die CSU nicht. Mir geht es nur um die Behauptung, das wäre immer alles grundgesetzwidrig.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wie gesagt, da Syrer wohl wenn es hart auf hart käme, sowieso nach Art. 16a asylberechtigt wären ist das schon eine sehr feine Unterscheidung, die Du da triffst. Für einen großen Bereich der Einreisenden gäbe es insofern keine Obergrenze.

    Und die Unterscheidung zwischen Asylberechtigten und Schutzsuchenden aus anderen Schutzgründen macht weder AfD noch CSU, sie fordern eine allgemeine Obergrenze auch fürs Asyl. Und die ist grundgesetzwidrig.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Nach Artikel 16a wären sie asylberechtigt ? Das glaube ich nicht, das gilt nur für politisch Vefolgte, nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Konvention. Weiterhin gilt es für niemanden, der via Drittstaat eingereist ist... von daher eben nicht grundgesetzwidrig, man kann alle die via Österreich kommen, abweisen, wenn man sich auf Artikel 16a bezieht.