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Warum ist Angela Merkel so beliebt?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Dirk68, 2. August 2012.

  1. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

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    wäre in der Tat spannend zu sehen, auf wieviel Hilfe und Toleranz diese deutschen Flüchtlinge von damals heutzutage bei den selbsternannten Flüchtlingsfreunden rechnen könnten. Zumal ja deutsch, nichts selten rechts, Nazi und so. Da hyperventiliert der deutsche Gutmensch von links ja schon gerne einmal. :rolleyes:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Januar 2017
  2. Wambologe

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    Ob Art 16a Abs. 2 GG außer Kraft gesetzt wurde oder nicht, spielt in den meisten Fällen keine Rolle, weil schon Abs. 1 nicht zu tragen kommt. Art 16 im Grundgesetz bezieht sich ausschließlich politisch Verfolgte, aber nur ein äußerst kleiner Bruchteil wird als politisch Verfolgter anerkannt.

    Es gibt darüber hinaus mehr Wege nach Deutschland zu kommen als einmal durch halb Europa zu laufen. Afghanen werden z.B. manchmal eingeladen, wenn sie in Afghanistan die Bundeswehr z.B. durch Dolemtscheraktivitäten unterstützt haben. Zudem hat Deutschland schon lange vor 2015 Flüchtlinge aus Syrien über Resettlement-Programme aufgenommen, wenn sie sich im Libanon beim UNHCR registriert haben. Das betrifft dann auch besonders Personen, die auch gar nicht durch ganz Europa laufen können und Hilfe benötigen. In beiden Fällen ist es doch nicht prinzipiell falsch, wenn wir diese Personen aufnehmen. Aber jede aufgenommene Person birgt ein Risiko. Deswegen würde ich bei humanitärer Aufnahme nicht grundsätzlich von Staatsversagen sprechen, weil ich von einem Staat durchaus erwarte, eine richtige Balance zwischen Hilfe und Schutz der eigenen Bürger zu finden.

    Der zitierte Absatz speziell war durchaus recht allgemein haben. Wir haben doch grundsätzlich zwei Optionen:
    1. Wir helfen (in welchem Ausmaß und welchen Maßstäben) auch immer, müssen dann aber quasi als "natürliches Risiko" hinnehmen, dass mal etwas passieren kann. So ein bisschen vergleichbar mit normalem Tourismus. Es gibt gewalttätige Touristen, sollen wir grundsätzlich keine Touristen mehr reinlassen? Das ist eben ein Risiko, dass es immer gibt. Und wenn wir sagen "es ist Aufgabe des Staats in einem gewissen Rahmen zu helfen", "kann passieren" können wir nicht mehr zu 100% den Staat beschuldigen (sondern je nach Fall zu 5%, 20%, 90%, vielleicht auch 99%.)

    2. Wir lassen grundsätzlich keinen rein und helfen grundsätzlich nicht. Wenn gar keiner kommen darf, haben wir gar keine zusätzliche Kriminalität. Natürlich kann man von der Sichtweise aus sagen, dass es dann zu 100% die Schuld des Staates ist, wenn man doch jemanden reinlässt und etwas passiert. Es entspricht eben nicht den Gesetzen und Regelungen, die wir getroffen haben - auch weit vor September 2015.

    Die erste Option soll aber dabei gar nicht ausschließen, dass es sich in bestimmten Fällen auch um reines Staatsversagen handeln können. Den Fall Maria würde ich dazuzählen, das ist durchaus 100% Staatsversagen, weil das wohl alleine durch etwas mehr Kontrolle hätte verhindert werden können. Wenn wir mehr Leute reinlassen, als wir betreuen können, liegt der Fehler natürlich auch deutlich beim Staat, dem würde ich nicht widersprechen. (Und hab das auch in der Vergangenheit nicht).

    Es schließt auch nicht aus, dass ein einzelner Fall zu einem anderen Zeitpunkt anders beurteilt werden kann. Den ersten klauenden Flüchtling (oder ganz allgemein auch Menschen) mag man dem Staat noch nicht als Staatsversagen ankreiden, sondern als "kann passieren". Aber der fünfte Dieb an einem Tag zeugt dann schon deutlich mehr von Staatsversagen (was es beim Ladendiebstahl zumindest in Supermärkten ist, da weiß ich aus erster Hand dass im Grunde alle Verfolgungen eingestellt werden, weil der Schaden im einzelnen Fall verhältnismäßig gering ist).

    Das will ich alles definitiv nicht ausschließen. Es ging mir nur um den grundsätzlichen Unterschied von "Gruppe, denen man nach GG, EMRK, etc. nicht helfen muss" (Nordafrikaner) und "Gruppe, denen man als Weltgemeinschaft prinzipiell helfen sollte", weil es die (theoretische) Problemlösung im Fall einer Gruppe deutlich vereinfacht... gerade bei schon anwesenden Personen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2017
  3. offenbach

    offenbach Silber Member

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    Wieso? Sie hat eine Aussage von Schmidt zitiert. Von ihm selbst stammt doch die "unsägliche" Aussage. Eine andere Frage ist, ob das zu diesem Zeitpunkt angebracht war.
     
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Oh doch, es spielt sogar eine sehr große Rolle. Denn Abs. 2 ermöglicht sogar die Abschiebung binnen kürzester Zeit, nämlich sobald der Asylantrag schlichtweg aus dem Grund der Einreise aus einem sicheren Drittland (zB Österreich) abgelehnt wurde. Im Zweifel also direkt an der Grenze in einer Transitzone binnen 24 Stunden. Egal ob nach der Antragablehnung irgendein Pro-Asyl-Anwalt seinen 08/15 Standardschriftsatz im Gerichtsbriefkasten abwirft oder ob in Nordafrika ein Sack Reis umfällt. Während ein Asylbewerber nach Art. 1, der Direktflugkandidat also, erst nach Erschöpfung sämtlicher Rechtsmittel, sprich nach vielen Jahren, abgeschoben werden darf. Und genau deshalb liegt hier ein Staatsversagen de luxe vor, weil das Grundgesetz den zuständigen Behörden über den Art. 2 längst alle Mittel an die Hand gegeben hat, sämtliche durch ein Dutzend sichere Länder einzig und allein Richtung deutsches Sozialamt reisende Wirtschaftsflüchtlinge asap in die Heimat zurück zu schicken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2017
  5. Wambologe

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    Nein, du wirfst da Begrifflichkeiten durcheinander, womit du allerdings in bester Gesellschaft bist. Das passiert quer durch die Foren, Medien und Politik. Wir haben im Grunde drei, wenn du willst vier verschiedene Schutzmöglichkeiten:
    - Asyl nach dem Grundgesetz
    - Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
    - Subsidärer Schutz nach EU-Richtlinien
    - Abschiebeverbot

    Das Grundgesetz sagt Asyl gilt nur für politisch Verfolgte. Jetzt kommt einer aus Afghanistan (aus Drittstaaten) und sagt, bei uns herrscht Krieg, ich habe Angst, dass es mich wegbombt. Damit gilt er im rechtlichen Sprech zwar als Asylbewerber, aber Asyl nach de Grundgesetz kommt vor ihn ohnehin nicht in Frage, weil er kein politischer Verfolgter ist. Wenn schon Absatz 1 für ihn nicht in Frage kommt, ist Absatz 2 aus Artikel 16a völlig irrelevant. Die ganze Grundgesetz-Geschichte ist für ihn schon nach dem ersten Absatz gestorben. Es wird von Asylbewerber gesprochen, weil es im Normalfall nur ein Verfahren gibt, in dem alles, inklusive Asyl, geprüft wird.

    Mal abgenommen, man würde Edward Snowden Asyl gewähren wollen. Jetzt reist er mit dem Flugzeug nach Polen und läuft dann nach Deutschland. In dem Fall würde er in der Tat kein Asyl nach dem Grundgesetz bekommen. Würde er dagegen mit dem Flugzeug direkt nach Deutschland fliegen, würde er Asyl bekommen. Das ist mit ein Grund, warum die Anerkennungsquote nach dem Grundgesetz so niedrig ist. 0,3 Prozent im letzten Jahr.

    Allerdings ist das Grundgesetz nicht das einzige Gesetz in Deutschland. Darüber hinaus steht da nicht "Nur politisch Verfolgte genießen in Deutschland Schutz". Deswegen ist es dem Staat erlaubt, durch einfache Gesetze andere Wege zu öffnen. Das ist in erster Linie das Asylgesetz sowie (besonders beim Abschiebeverbot) das Aufenthaltsgesetz.

    Das Asylgesetz regelt die Fälle, die nicht unter Asyl politisch Verfolgte wie im Grundgesetz fallen. Rechtlich gesehen wird das schon deutlich unterschieden, auch wenn es dann in der Praxis keinen Unterschied macht. Flüchtlinge sind was anderes als Asylberechtigte. Auf dem Bescheid vom BAMF wird das in der Regel genau aufgeschlüsselt):
    “1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt.

    2. Dem Antragsteller wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.”
    Kein Asylberechtigter (16a inkl Abs. 2), aber Flüchtling (vgl. 4.3 Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling)

    Paragraph §3 im Asylgesetz, der bestimmt wann ein Ausländer Flüchtling ist enthält für sich genommen keine Drittstaatenregelung:
    AsylG - Einzelnorm
    Gleiches gilt für den Subsidären Schutz:
    AsylG - Einzelnorm

    Die Drittstaatenregelung kommt hier - und da kommen wir dann in der Tat langsam wieder zusammen - über Dublin und dessen Umsetzung ins nationale Recht zu Tragen... und das ist, worauf ich hinaus wollte. Wenn du argumentierst, musst du bei der Mehrheit der in Deutschland Schutzsuchenden (2016 also 99,7 Prozent) mit Dublin argumentieren, nicht mit dem Grundgesetz. Das wird ein bisschen schwieriger, weil Dublin keine definitive Aussage trifft. Es gibt Fristen bis wann ein Land jemanden zurücknehmen muss (was das Abschieben schwierig machen kann, wenn sich der Betroffene nur lang genug wehrt und aussitzt), zudem darf ein Land auch nach Dublin selbst von Dublin abweichen. (Eine weitere Argumentationskette wäre, dass das nationale Recht und EU-Recht natürlich jederzeit geändert werden könnte, um so eine Entlastung beizuführen).

    Das Staatsversagen ist damit nicht, §16a Abs. 2 GG nicht angewendet zu haben, sondern allenfalls, die Ausnahmeregelungen von Dublin (und entsprechenden Umsetzungen im nationalen Recht) zu großzügig angewendet zu haben. (Und wenn wir konkret über Wirtschaftsflüchtlinge sprechen: Die Kriterien für die Schutzvergabe nicht konsequent angewendet zu haben. Denn bei rein wirtschaftlichen Flüchtlingen kommt weder Grundgesetz noch GFK noch EU-Richtlinien noch nationales Recht zu tragen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem 1996er-Urteil zur Grundgesetzänderung nicht beanstandet, dass es neben dem Grundgesetz noch weitere Schutzoptionen durch einfache Gesetze gibt und hat die in diesen einfachen Gesetzen umgesetzte Drittstaatenregelung auch als verfassungsrechtlich in Ordnung bestätigt. Der Unterschied ist in der Praxis relevant, weil Anpassungen und Änderungen leichter durchzuführen sind bei einem Gesetz, das nicht 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erreichen muss.

    Im Übrigen argumentiere ich hier in dem Thread - auch schon bei Martyn - nicht gegen angestellte Forderungen oder Folgerungen, sondern erkläre die grundlegenden Bedingungen dahinter, die einen anderen Urteilsweg vorgeben.. der dann durchaus zum gleichen Ziel führen kann. Allein deshalb find ichs ein bisschen unnötig (und da bin ich aber auch sicher selbst mit schuldig), das so ausführlich zu diskutieren... wo der ursprüngliche Vermerk eigentlich mal nichts weiter war als eine Randbemerkung. Und das führt zu Diskussionen, die nicht weiter relevant sind und damit niemanden ans Ziel führen.

    Wo die Transitzonen erwähnt worden sind: Ich habe vor nem Jahr etwa mal ein Modell aufgezeigt, das ich (ggf. mit Detailänderungen) immer noch schick finde und unter anderem auf Transitzonen an den Außengrenzen aufbaut. Keine Ahnung ob das irgendwann mal hier verloren ging, müsste man mal suchen.
     
  6. Terranus

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  7. Martyn

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    Dagegen hab ich natürlich auch nichts einzuwenden.

    Denn in diesen Fällen dürfte die Zahl der Menschen überschaubar sein, und in beiden Fällen ist immerhin die Identität der Personen und ein Teil ihrer Geschichte bekannt.

    Grundsätzlich ist es kein Staatsversagen, aber wenn man Millionen Junger Männer allein wegen ihrer Nationalität nach Deutschland durchwinkt dann ist es sehr wohl ein Staatsversagen.

    Bevor ein mehrere tausend Kilometer vom Konfliktherd entfernter Staat wie Deutschland in der Pflicht steht, sind jedoch erstmal die sicheren Regionen das eigenen Landes und die Nachbarländer in der Pflicht.

    Das man für bestimmte Personengruppen, z.B. Menschen die aufgrund schwerer Verletzungen besondere medizinische Hilfe brauchen, Volksgruppen die auch auch den Nachbarländern nicht sicher sind wie z.B. Aleviten und Kurden, etc. Ausnahmen schafft und diese dann in westliche Länder wie Deutschland bringt, fände ich auch absolut in Ordnung.
     
  8. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Ja, was denn nun?

    Entweder sind die Abermillionen durch zwölf sichere Drittstaaten bis zum deutschen Sozialamt gewanderten "Schutzsuchenden" nun verfassungsrechtlich privilegierte Asylbewerber. Also ohne Obergrenze. Oder sie sind verfassungrechtlich nicht privilegierte sonstige Zuwanderer. Also mit jederzeit frei bestimmbarer Obergrenze.

    Du sagst mir, diese Menschen wären keine verfassungsrechtlich privilegierte Asylbewerber. Merkel sagt mir, es gäbe für diese Menschen keine Obergrenze. Das gleichzeitig kann aber nicht beides die Wahrheit sein. Denn diese beiden Aussagen schließen sich gegenseitig aus. Wer von euch beiden lügt mich also jetzt vorsätzlich an?

    Ist es am Ende gar kein 100%iges Staatsversagen? Sondern "bloß" ein 100%iges Merkelversagen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2017
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Wenn Du meinst...

    Die einzigen für die das keine Rolle spielt, ob das nun ein Nafri oder ein Sonstwi war, das sind die Frauen. Was für die aber eine gewichtige Rolle spielt, das ist die Vervielfachung dieses Risikos seit September 2015 durch Merkels Gäste, egal welcher Nafritionalität.
     
  10. jfbraves

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    Einige Auszüge aus "Anne Will" hab ich mir mal angesehen.
    Peter am Rande der Hysterie. Sie sollte weniger in Ihr Fratzenbuch reinschauen oder rumtwittern.
    Stoibers Alter merkt man langsam aber sicher.
    Diese Journalistin (wohl Deutsche mit türk.Wurzeln) macht wohl Unterschiede zwischen Flüchtling und Flüchtling.
    Scholz war die Ruhe selbst und blieb sachlich (das ist doch ein SPD Mann!:eek:)
    Und da war noch einer....

    Nun, nach der Sendung wird sich die Zahl der Einwohner, die sich sicher fühlen, in Gegenteil verkehren. Das, was da abging. ist glaube ich, ein Spiegelbild unserer jetztigen Verfassung. Und es wird eher schlimmer werden. Der nächste vorprogrammierte Anschlag wird das Fass zum Überlaufen bringen.
    Trotzdem, eine schöne Arbeitswoche, oder Pensionswoche, wie es beliebt.
     
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