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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Hallo,

    meine bessere Hälfte hat vor ca. 11 Monaten ein Haus mit Grundstück verkauft. Notariell wurde auch festgelegt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Vor ein paar Tagen kam ein Brief, dass der Käufer nicht zahlt und somit der Verkäufer zuständig wäre, diesen Betrag zu leisten.
    Grundsätzlich ist mir die rechtliche Lage klar, aber wenn der Käufer, obwohl vertraglich geregelt, einfach sagen kann, "ich zahle nicht", was passiert, wenn der Verkäufer ebenfalls ablehnt? Denn ich seh der Sache krittisch entgegen, zuerst vorauslagen und dann vom Käufer zurück holen. Was ist, wenn dieser sich weiterhin weigert und deswegen prozessiert werden muss?
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nunja, es ist eine "Erwerbs"-Steuer, daher hat die der Erwerber zu zahlen.

    Wer hat denn geschrieben, dass nun der Verkäufer zuständig wäre, etwa das Finanzamt? Warum treiben die nicht beim neuen Besitzer ein?
     
  3. +los

    +los Senior Member

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    Finde es seltsam, dass notariell etwas zur Grunderwerbsteuer festgelegt wurde. Die hat mit dem Kauf/Verkauf selbst nichts zu tun. Als wir die Wohnung in Stuttgart kauften war das nie ein Thema. Nach dem Abschluss meldete sich das Finanzamt automatisch bei uns (Käufer).
     
  4. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Grunderwerbsteuer zahlen - Serviceportal Baden-Württemberg

    Auszung von der Seite

    Verfahrensablauf

    Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des wirksamen Rechtsgeschäfts, z.B. des notariellen Kaufvertrages.

    Notare, Gerichte und Behörden bzw. die jeweiligen Vertragsparteien müssen das zuständige Finanzamt über den Grundstückskauf bzw. über andere grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge informieren.

    Meistens vereinbaren die Parteien in einem Grundstückskaufvertrag, dass die kaufende Partei die Steuer zahlt. Das Finanzamt setzt daher zuerst gegenüber dieser Partei die Grunderwerbsteuer fest. Sie erhalten dazu einen Steuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.

    Hinweis: Zahlen die Käufer oder Käuferinnen nicht, kann sich das Finanzamt auch an die Verkaufenden wenden.
     
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  5. +los

    +los Senior Member

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    Hätte ich jetzt nicht für möglich gehalten. Die Outsourcen das Inkasso, aber was passiert, wenn der Verkäufer auch nicht bezahlt? Ist der einfach der letzte in der Kette und hat den schwarzen Peter gezogen?

    Nachtrag: Wir haben vor etwa 2 Jahren eine Wohnung gekauft (Baden-Württemberg) und zwei Wohnungen verkauft (beide in Bayern). An sowas in den Verträgen kann ich mich nicht mehr erinnern. Muss die wieder mal suchen. Wahrscheinlich habe ich nur auf die Zahlen geschaut...
     
  6. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    das interessiert mich nun auch. Wir sollen zahlen und das Geld vom Käufer zurück holen, aber wie gesagt, wenn der sich weiterhin weigert, was zu vermuten ist, gibt es reichlich Sackgang...und das seh ich nicht ein...

    ich weiß nur, dass der neue Besitzer erst ins Grundbuch eingetragen wird, wenn die Steuer bezahlt wurde aber welche Auswirkung das auf den Verkäufer hat, wenn dieser auch verweigert, weiß ich eben nicht...
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Bei der Grunderwerbsteuer haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. Das heißt, beide Parteien sind grundsätzlich Schuldner dieser Steuer. Das Finanzamt wendet sich meist erst an den Erwerber. Was im Notarvertrag drin steht, ist für das Finanzamt unerheblich. Das hat nur zivilrechtliche Auswirkungen. Steht im Notarvertrag drin, dass der Erwerber die Steuer schuldet, kann der Verkäufer, wenn dieser vom Finanzamt in Anspruch genommen wird, den Betrag zivilrechtlich einklagen. Deswegen sollte dieser Passus auf jeden Fall im Notarvertrag mit drin stehen!

    Wenn keine Parteien zahlen, folgt das ganz normale Mahnverfahren des Finanzamts. IdR Mahnung (muss nicht sein), dann Zwangseintreibung inkl. Kontenpfändung / -sperrung. Bei beiden, bis der Betrag getilgt ist. Streitigkeiten zwischen den Parteien sind dem FA egal.

    Also besser schnell reagieren.
     
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  8. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    sollte das Finanzamt diese Prozedur nicht eher beim Käufer zur Anwendung bringen?
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, weil eben nach § 13 Nr 1 GrEStG alle Vertragspartner gesamtschuldnerisch haften. Es gibt gesetzlich keine Regelung, dass der Käufer alleiniger Steuerschulnder ist (außer bei Spezialfälle wie Enteignungen etc.). Das ist ein weitläufiger Irrtum, weil es "Erwerbsteuer" heißt.´Und deswegen sollte man das im Notarvertrag auch genau festlegen, wer die Steuer zahlen muss. Das hat aber nur zivilrechtliche Folgen, hebt nicht gesetzliche Regelungen auf.

    Dem Finanzamt sind persönliche Nicklichkeiten wurscht, die wollen ihr Geld.
     
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  10. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ist mir unverständlich. Der Käufer kann also sagen, "ich bezahl nicht" und uns schickt man den Kuckkuckskleber auf den Hals? Das kann ich nicht nachvollziehen...
     
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