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Doppelte Staatsbürgerschaft

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 7. Dezember 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Nomorepremiere!

    Ist doch alles Quatsch was du schreibst! Zeigt auch, dass du überhaupt keine Ahnung von der Materie hast und hier auf Stammtischniveau Lügen und Unwahrheiten verbreitest.

    Für wie blöd hältst du eigentlich die Staaten (auch Deutschland), dass man Verpflichtungen gegenüber dem Staat einfach so umgeht in dem man sich irgendwo einbürgern läßt? Glaubst du ernsthaft eine Staatsbürgerschaft ist wie ein Bibliotheks-Ausweis wo man Name und Adresse ausfüllt, Ausweis vorlegt und zack hat man eine weitere Staasbürgerschaft? Anscheinend glaubst auch, dass wenn man 2 Staatsbürgerschaften hat, jeweils den anderen Pass zeigen muss um keinen Wehrdienst abzuleisten... :D

    Nun gut, Stammtische sind wie sie sind und dazu gehört eine gewaltige Portion Unwahrheiten damit das eigene Weltbild passt. Wie auch immer, um irgendwo eingebürgert zu werden muss zuerst der Heimatstaat amtlich mitteilen dass es keine Einwände gegen eine Einbürgerung hat. Nun darfst du 3x raten ob ein Staat jemand aus der Staatsbürgerschaft entläßt wenn dort Wehrpflicht besteht. Oder man eine Strafe abzusitzen hat. Oder man dem Staat noch Steurn schuldet.

    Jetzt komm aber das beste zum Schluss: Jeder, der von seinem Staats nicht entlassen wird oder von unzumutbaren Bedinungen die Entlassung gemacht wird.......bekommt.......taraaaa......nach deutschem Recht und Gesetz erst recht die doppelte Staatsbürgerschaft. Deutschland tritt damit nicht nur internationales Völkerrecht mit Füßen, sondern gießt sogar noch Öl ins Feuer indem ggf. gegen den Willen des Heimatstaates eine weitere Staatsbürgerschaft verleiht.

    BEVOR DU ALSO SO EINEN MIST HIER SCHREIBST, erkundige dich bitte vorher. Denn diese Gesetzeslage stammt noch von deinen -ach so konservativen- Gesinungsgenossen von der CDU/CSU die gerne mal Unterschriften gegen die doppelte Staatsbürgerschaft in der Fußgängerzone sammeln, aber Millionen Russen mit 2 Pässen geschaffen haben und erst recht den Doppelpass erlauben, wenn der Heimatstaat dagegen ist. Bei soviel Verarsche fällt ihr noch rein und bekommt sogar noch Beifall von anderen Usern hier. Na dann....
     
  2. Wambologe

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    Letzteren Satz hat er so nicht getätigt und mit seinen Ausführungen zur Wehrpflicht hat er definitiv Recht. Es gibt diese Abkommen, wonach die Ableistung der Wehrpflicht gegenseitig anerkannt wird und daher nur in einem Land Wehrdienst geleistet werden muss. Doppelpass-Inhaber können sich somit den angenehmeren Wehrdienst aussuchen oder dem Wehrdienst entgehen, wenn sie in Deutschland Zivildienst ableisten. Deutschtürken mit Doppelpass konnten sich - und auch da hat Nomorepremiere! recht - sogar von jeglichem Dienst freikaufen. Jeder Türke kann sich für umgerechnet 6000 Euro vom Wehrdienst freikaufen: Doppelpass: Das Wehrpflicht-Problem der jungen Deutschtürken - WELT

    Durch den Wegfall der Wehrpflicht in Deutschland ist die Möglichkeit, über den Zivildienst den Wehrdienst abzugelten, erloschen. Damit müssen Doppelpass-Inhaber den Wehrdienst entsprechend in ihrem zweiten Land ableisten, sofern es dort einen gibt. Oder man wendet das hierzulande durchaus durch alle Schichten hindurch beliebte Mittel des Ausssitzens an. Wenn die Wehrpflicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt ist, muss man eben einfach den Kontakt zum zweiten Land vermeiden bis die Frist verstrichen ist und man um den Dienst gekommen ist. Die türkische Regierung ist zudem Anfang des Jahres allen Türken entgegengekommen, die im Ausland leben. Sie müssen nur noch 1000 Euro bezahlen, um sich freizukaufen.. vielleicht auch um zu verhindern, dass der Doppelpass abgegeben wird, wie bei der Welt spekuliert wird.

    Wie dem auch sei: Nomorepremiere! hat mit seinen Ausführungen zur Wehrpflicht beim Doppelpass grundsätzlich recht... allenfalls über die (vermutlich) überspitzte Äußerung, dass sich immer ein korrupter Beamter finden ließe, könnte man streiten... wenn man denn Goldwagendiskussionen über das Wort immer führen wollte.

    Wehrpflicht war aber - zumindest in meinem Umfeld - durchaus ein relevantes Thema, wenn es um Passfragen geht. Für einen hierzulande geborenen Freund mit vietnamesischen Eltern war es sogar das entscheidende Thema. Er hätte auf seinen vietnamesischen Pass prinzipiell sofort verzichtet, wollte den deutschen Pass aber grundsätzlich erst dann betragen, wenn er nicht mehr zum Dienst hierzulande einberufen werden kann.
     
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  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Nicht-EU-Bürger haben ohne EU-Pass aber schon mit diversen Einschränkungen im Alltag zu kämpfen. Das kann man nicht leugnen.
     
  4. brixmaster

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    Aber sich der Wehrpflicht entziehen, würde sich jeder, wenn er könnte.
    Daher ist das legitim, und niemanden vorzuwerfen.

    Türken können sich freikaufen, oder einfach nicht mehr ihr Heimatland besuchen, um sich so den Zugriff der dortigen Behörden zu entziehen.
     
  5. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Offensichtlich ist dir der Begriff eines Deserteurs nicht allzu geläufig, denn bis zur Abschaffung der Wehrpflicht sah dies bei unserer BW nicht großartig anders aus und selbst heute gibt es noch die sogenannten Feldjäger.
    Angriffskriege bzw. deren Unterstützung gerade seitdem Jugoslawien und Kosovo waren aber sicher nur ein Grund weshalb man z.B. unsere Truppe zur Berufsarmee umgebaut hat.
    Desweiteren gab es auch gelegentlich viel Unmut einiger Elternteile deren U21 Kids sich für harmlos angepriesenene Auslandseinsätze meldeten und oftmals danach leicht traumatisiert zurück kamen.
    Selbst im Büro mit erlebt und war schon interessant wie man damit umging.
    Es sollte halt legale Mittel geben, um der Wehrpflicht zu "entkommen" egal ob mit, oder ohne Doppelpass, vor allem wenn man deshalb nur als letzten Ausweg die eigene Heimatflucht sieht.
    Problem dabei dürfte aber sein, dass jedes Land nun seine eigenen Bestimmungen hat und jedem darum nun Schutz anzubieten ist vollkommen sinnfrei, eher sollte man in dem eigenen Land verstehen warum es so ist, oder versuchen dies für sich selbst und zukünftige Generationen zu ändern.
    Ist aber leider nicht so bequem, wie sich zu verpissen.
     
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  6. Wambologe

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    Wobei sie in dem Fall nie wieder in ihr Heimatland zurückkehren können. In der Türkei existiert keine Altersgrenze, ab der man nicht mehr einberufen wird. Folglich bleibt als einzige Option (neben dem inzwischen günstigen Freikauf) die Abgabe des türkischen Passes.

    Mal abgesehen, dass man auch beim Wort jeder eine Goldwagendiskussion führen könnte, ist das ein gefährliches Argument. Damit könntest du zum Beispiel auch Steuerhinterziehung legitimieren. Jeder würde sich der Steuerpflicht entziehen, wenn er könnte. Du könntest den Gedanken auch weiterspinnen: Jeder würde gerne Einkommensteuer in Monaco oder zumindest in Bulgarien bezahlen, aber Kindergeld aus Deutschland bekommen. Man kann das auch ins Strafrecht übertragen: Jeder würde gerne selbst entscheiden, wie hart die Strafe sein soll, wenn er könnte. Nur weil etwas nachvollziehbar ist, macht es die Sache noch nicht automatisch richtig.

    Darüber hinaus fiel das Argument ja in einem Gesamtzusammenhang, weswegen ich raten würde, das Thema nicht zu sehr auf die Wehrpflicht zu versteifen. Zumal sich die Problematik dahingehend ja auch relativ vereinfacht hat: Wer keinen Kriegsdienst, Ersatzdienst oder finanziellen Dienst leisten will, muss einfach seinen ausländischen Pass abgeben und hat seine Ruhe. Das ist die einfachste Lösung.

    Und wenn du anbringst, dass man ja gerne andere Vorteile des ausländischen Passes nutzen will, aber trotzdem auf den Wehrdienst ersatzlos verzichten kann, kannst du direkt wieder eine Seite zurückgehen und die Diskussion bei @Nomorepremiere! von vorne beginnen. Sein Argument im Gesamtzusammenhang war schließlich, dass jeder Staatsbürger die gleichen Pflichten haben soll und damit entweder alle Wahlfreiheit genießen und Cherrypicking betreiben können oder eben nicht.


    Mir persönlich ist es übrigens egal, ob es einen Doppelpass gibt. Ich sehe Gründe dafür und dagegen, halte das Thema insgesamt aber nicht für so relevant, dass ich da aktuell eine Entscheidung treffen müsste. Integrationspolitisch halte ich andere Themen für wichtiger, die Auswirkungen von Doppelpass oder Nicht-Doppelpass dagegen für relativ gering. Es ist mehr eine Detailfrage.

    Ich bin gerade nur eingestiegen, weil ich etwas zu einem angezweifelten Fakt beitragen konnte. Grundsätzlich würde ich mir für die Diskussion um den Doppelpass (genau wie jeder anderen Diskussion) eines wünschen: Konsistenz in der Argumentation - und das ist jetzt ganz allgemein, nicht speziell an dich gerichtet. Wer gegen Vorteile für Staatsbürger ist, weil es ja absoluter Zufall sei, wo und als wessen Kind man geboren wird, sollte auch erst dann für Doppelpässe sein, wenn die Vorteile in allen Staaten gestrichen sind. Andernfalls begünstigt man das System "Zufall" ja noch. Besonders weil nicht mal alle Ausländer beim Doppelpass gleichbehandelt werden können. Eine Freundin aus China, die hier schon lange lebt und arbeitet, würde sich nie um einen deutschen Pass bewerben, weil das China nicht tolerieren würde und der Pass eingezogen würde, sobald sie davon Wind bekommen. Damit könnte sie nicht mehr zurück.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2016
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  7. +los

    +los Senior Member

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    Doppelpass ist ein postfaktisches, preelektorales Fake-Wahlkampfthema. Populisten der CDU glauben, mit Unterschriftensammlungen gegen den Doppelpass wieder Wähler von der AfD zurückholen zu können. Die schrecklichen Ereignisse der letzten Zeit waren aber kein Problem des Doppelpasses, für sowas kommt man auch ohne Pass rein.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Wambologe
    @Nomorepremiere!

    Das ist doch alles Quatsch was ihr schreibt!

    Auszug Verwaltungsvorschrift Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


    12.1.2.3.2.2 Macht der Herkunftsstaat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig, so ist dies eine unzumutbare Entlassungsbedingung (also Doppel Pass), wenn der Einbürgerungsbewerber

    1. über 40 Jahre alt ist und seit mehr als 15 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Herkunftsstaat hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland,
    2. durch die Leistung des Wehrdienstes in eine bewaffnete Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland oder mit einem mit der Bundesrepublik Deutschland verbündeten Staat verwickelt werden könnte,
    3. zur Ableistung des Wehrdienstes für mindestens zwei Jahre seinen Aufenthalt im Ausland nehmen müsste und in einer familiären Gemeinschaft mit seinem Ehegatten und einem minderjährigen Kind lebt oder
    4. sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatzdienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird.
    Kann die nach den Buchstaben a) bis d) unzumutbare Wehrdienstleistung durch Zahlung einer Geldsumme abgewendet werden („Freikauf"), so ist dies in der Regel unzumutbar, wenn das Dreifache eines durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens des Einbürgerungsbewerbers überschritten wird. Ein Betrag von 5 112,92 Euro (umgerechnet von 10 000 DM) ist immer zumutbar.

    Im Rahmen der Zumutbarkeit ist auch an dieser Stelle zu prüfen, ob die Leistung ausländischen Wehrdienstes für im Inland aufgewachsene Einbürgerungsbewerber zumutbar ist (der frühere § 12 Abs. 3 ist durch das Richtlinienumsetzungsgesetz entfallen). In Anlehnung an die Nummer 3.3.1.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise vom 22. Dezember 2004 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Aufenthaltsverordnung ist die Erfüllung der Wehrpflicht im Herkunftstaat für Einbürgerungsbewerber zusätzlich unzumutbar, die bereits in der zweiten und weiteren Generationen in Deutschland leben. Auch ein Freikauf ist dieser Personengruppe generell nicht mehr zuzumuten.


    Migrationsrecht.net

    P.S Das, was ihr verhindern wollt -ist eigentlich seit Jahren geltendes Recht. Ist schon lustig....:D
     
  9. Wambologe

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    Der einzige, der Quatsch schreibt, bist du. Und das ist offenbar darauf zurückzuführen, dass du ein Problem mit dem Lesen hast, denn dein kopierter Text ist an und für sich ja richtig, er ist ja auch nicht von dir. Er hat leider nur Null mit dem Thema zu tun.

    Nomorepremiere und damit in Konsequenz auch ich schrieben in erster Linie über Personen, die bereits einen Doppelpass haben und damit den Vorteil der Wahlmöglichkeit genießen. Um genau zu sein schreibt der ganze Thread darüber, denn es geht bei der Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft um die Abschaffung der Abschaffung der Optionspflicht.

    Dein kopierter Text dreht sich um Leute, die noch keinen deutschen Pass haben wollen und ihn nun erlangen wollen. Dafür war in der Vergangenheit und ist bis heute nötig, dass der alte Pass zurückgegeben wird. Wer ihn nicht zurückgeben kann, kann nach §10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz eigentlich nicht deutscher Staatsbürger werden.

    §12 definiert allerdings ein paar Ausnahmen. Wehrdienst ist dort nicht direkt aufgelistet, sondern wird in den Anwendungshinweisen des Innenministeriums definiert. Den hast du zitiert, wenn auch nicht ganz korrekt, den dicken roten (also Doppel Pass) hast du eingefügt. Aber darauf wollen wir uns nicht aufhängen. Denn deine Antwort ist als Antwort auf unsere Beiträge aus ganz anderen Gründen quatsch.

    Gerade die Hervorhebung dieser Zeilen ist absoluter Schwachsinn, denn sie sind obsolet. Wer hier in zweiter oder weiterer Generation lebt, ist in der Regel hier geboren und bekommt bei Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft und wird gar nicht erst gezwungen, die ausländische abzugeben.

    Nicht nur, dass deine Hervorhebungen unsinnig ist und die Antwort völlig an den Inhalten unseren Beiträgen vorbeigehen (Doppelpassinhaber vs. "Doppelpassbewerber"), hast du auch das Anliegen ganz offensichtlich nicht verstanden.

    Das ihr ist schon allein deshalb falsch, weil ich keine Forderung aufgestellt habe und in diesem Thread bereits zu Protokoll gegeben habe, dass es mir egal ist, ob es einen Doppelpass gibt oder nicht.

    Darüber hinaus wollte keiner etwas verhindern, wir wissen hier alle, dass das geltendes Recht ist. Hier hat entsprechend niemand gegen die Einführung des Doppelpasses argumentiert (das wäre Verhinderung), sondern für die Abschaffung. Und was schon da ist, kann per Definition nicht verhindert werden. Weil ich so freundlich bin und dir nicht zumuten will, alle Beiträge nochmals zu lesen (auch wenn das sehr zu empfehlen wäre!), hier zwei Beiträge, bei denen die Schlüsselwörter markiert sind, die zeigen, dass die Wahlmöglichkeit als geltendes Recht anerkannt ist.
    Darüber hinaus finde ich es auch angebracht, nachdem du jetzt wohl aus Panik Google bedient hast und in der Hoffnung, andere Leute mit einem langen Text zu erschlagen, die erstbeste Passage kopiert hast, auch dich zu zitieren:
    Denn jetzt hast du einen Text kopiert, der genau das erlaubt: Sich einbürgern zu lassen, um die Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu umgehen.

    Im Übrigen: Auch wenn und gerade weil Deutschland ihm ausnahmsweise erlaubt, den türkischen Pass zu behalten, heißt das nicht, dass er von der Wehrpflicht befreit ist. Das wäre erst, wenn er einen Wehr- oder Ersatzdienst in Deutschland leistet, was nicht mehr geht. Sprich: Er kann nicht zurückreisen, weil er sonst eventuell eingezogen wird. Aber es gibt eine Lösung, die ich hier in dem Thread bereits gehört habe:
    Aber auch Aussitzen ist das Umgehen von Verpflichtungen. Das ist ein schönes Ei, dass du dir da gelegt hast. Aber immerhin gibt es jetzt etwas, wo ich dir tatsächlich zustimme:

    Wobei... Probleme mit dem Leseverständnis sind mehr traurig als lustig.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Wambologe

    Also ich weiß echt nicht was du hast? Ihr dreht euch mit Schaum im Mund im Kreis und ich weiß gar nicht wogegen ihr seid: gegen die doppelte Staatsbürgerschaft als solche, gegen die Optionspflicht, für die Optionspflicht, gegen die Türken oder überhaupt gegen alle Ausländer....:mad:

    Aaaalso. Mal angenommen die AfD macht es euch recht und besteht ab sofort auf die Optionspflicht -was ihr ja erreichen wollt da es ja Rosinenpickerei sei. Nun gut -spielen wir das mal durch.

    Plan A:
    Der 23 jährige Türke, der sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss -entscheidet sich für die türkische. Einen Monat später beantragt er die deutsche Staatsangehörigkeit und zack greifen die weiter oben verlinkten "unzumutbaren Bedingungen" wie Wehrdienst, 6.000€ Ablöse und das die in 2. und 3. Generation hier leben und schon hat er denn Doppel-Pass.

    Plan B:
    Der 23 jährige Türke, der sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss -entscheidet sich für die deutsche. Seine türkische Staatsangehörigkeit erlischt aber nicht auf Zuruf Deutschlands, sondern das entscheidet immer noch der Heimatstaat bzw. die Türkei in dem Fall. Um den türkischen Wehrdienst zu entkommen muss der 23 jährige Türke zwar die 6.000€ Ablöse erbringen, aber er ist damit längst nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Somit bleibt er weiterhin Doppelstaatler, da Deutschland keine fremden Staatsbürgerschaften entziehen kann.

    P.S. Man, man, man. Deiner Logik nach müßte man auch den ausländischen Führerschein abgeben wenn man hier einen deutschen macht. Ist doch alles Rosinenpickerei...:(