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LKW rast in Weihnachtsmarkt

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 19. Dezember 2016.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Ich finde es ist ziehmlich populistisch zu behaupten das das Jugendstrafrecht generell milder wäre als das Erwachsenenstrafrecht. Sondern ich denke beides ist in den meisten Fällen durchaus vergleichbar, nur auf die jeweilige Altersgruppe angepasst.

    Für Straftaten wofür ein Jugendlicher Sozialstunden leisten muss, würde nämlich kein Erwachsener in den Bau wandern, sondern eine Geldstrafe bekommen. Typische Sachen sind da z.B. leichtere Formen von Körperverletzung, leichtere Formen von Betäubungsmitteldelikte, Fahrerlaubnisvergehen, in Wiederholungsfall auch Diebstahl oder Beleidigung. Grob gesagt kann man so sagen wo z.B. ein Erwachsener oft 60 Tagessätze bekommen würde gibts dann nach Jugendstrafrecht 60 Sozialstunden. Beides dürfte in etwa vergleichbar sein, und eine Geldstrafe würde bei Jungen Erwachsenen ohne oder mit nur geringfügigem Einkommen eh nicht viel Sinn machen.

    Bei mittelschweren Straftaten ist das Jugendstrafrecht oft sogar härter als das Erwachsenenstrafrecht. Denn wo es nach Erwachsenenstrafrecht vielleicht 9 Monate auf Bewährung geben würde, gibts dann nach Jugendstrafrecht 2 Wochen Dauerarrest. Und ich denke 2 Wochen tatsächlich absitzen zu müssen tut mehr weh als 9 Monate angedroht bekommen aber nie antreten zu müssen. Generell ist es aber natürlich trotzdem nicht falsch, wenn straffällige Jugendliche dann sehen was ihnen droht.

    Nur bei schweren Straftaten ist das Jugendstrafrecht scheinbar milder - zumindest auf den ersten Blick. Denn wo z.B. ein Erwachsener wegen schweren Raub 6 Jahre bekommen würde sind es nach Jugendstrafrecht dann nur 3 1/2 Jahre Jugenstrafe, und wo ein Erwachsener z.B. Lebenslänglich mit effektiv ~19 Jahren bekommen würde, sind es nach Jugendstrafrecht maximal 10 Jahre.

    Bei genauerer Hinsicht halte ich aber auch da die Strafen für vergleichbar, da man in Jungen Jahren einfach mehr verpasst. Ich denke 3 1/2 Jahre von 20 - 23 1/2 im Gefängnis verbüsen zu müssen ist durchaus vergleichbar mit 6 Jahre von 48-54 im Gefängnis verbringen zu müssen.

    Und auch die Gesellschaft hat einen Nutzen davon. Denn ich denke jemand seine ganzen Jungen Jahre im Gefängnis verbracht hat, wäre selbst wenn er dort einen Schulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt, nicht mehr in die Gesellschaft integriertbar, und eine Karriere als Berufsverbrecher vorbestimmt. Und das kann auch nicht das Ziel sein.
     
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  2. Wambologe

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    Es mag beim Strafmaß vielleicht vergleichbare Strafen geben und den Hinweis zum Schluss auf die Beeinträchtigungen bezüglich soziale (bzw. eher wirtschaftliche) Integration finde ich nicht nur richtig, sondern wichtig. Allerdings verkennst du trotzdem Eigenheiten des Jugendstrafrechts.

    Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Es zielt ganz explizit auf Erziehung ab, während das reguläre Strafrecht der Abschreckung, Vergeltung und bei schweren Taten letztlich auch dem Schutz der Allgemeinheit dient. Manchmal wird auch als Gegensatzpaar Täterstrafrecht <> Tatstrafrecht genannt, wenn Jugend- mit normalen Strafrecht verglichen wird. Es steht weniger die Tat, sondern mehr der Täter im Mittelpunkt. Oder anders ausgedrückt: Die Strafe wird auf einer anderen Grundlage bestimmt. (Anzumerken sei jedoch, dass auch das Jugendstrafrecht kein reines Täterstrafrecht ist und die Tat mit einfließen kann, z.B. wenn der Richter eine besondere Schwere der Schuld feststellt.. kommt nur recht selten vor, da eben der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht).

    Das Jugendstrafrecht räumt Jugendlichen und Heranwachsenden zudem ein, dass man beim Erwachsenwerden eben Fehler macht, weil man noch kein ausgebildetes Unrechtsbewusstsein hat oder es noch nicht richtig anwenden kann, also entsprechend des Bewusstseins handelt. In der Tat spricht das Jugendgerichtsgesetz auch explizit von Verfehlungen, nicht von Verbrechen (wobei das nicht ausschließt, dass Jugendliche auch Verbrechen begehen können). Oder anders ausgedrückt: Selbst wenn Jugendstrafrecht kein Erziehungsstrafrecht wäre und es einen identischen Strafrahmen geben würde, würden Jugendliche und Heranwachsende immer noch aufgrund verminderter Schuldfähigkeit milder bestraft.

    Kurzum (und um deine Beispiele aufzugreifen): Es ist unwahrscheinlich, dass ein Jugendlicher und ein Erwachsener für die gleiche Tat 60 Sozialstunden und 60 Tagessätze, 2 Wochen Dauerarrest und 9 Monate auf Bewährung oder die Höchststrafe bekommen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2016
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    Genau das ist aber das Problem in Deutschland. Straftätern immer schön den Allerwersten pudern. Die Opfer, gerade solcher Katastrophen, können schauen, wo sie bleiben und bekommen oftmals lebenslänglich. Weil ihr altes Leben verpfuscht ist ohne Aussicht auf Begnadigung.
     
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  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Das funktioniert aber eigentlich eh nicht.

    Kein Räuber wird sich denke für 3 1/2 Jahre könnte man ruhig mal ein paar Juweliergeschäfte überfallen aber 6 Jahre sind dann doch zuviel. Oder für 10 Jahre könnte man jemanden ermorden aber ~19 Jahre sind dann doch zuviel.

    Sondern Straftäter begehen Straftaten etweder aus dem Affekt, aus einer (scheinbaren) Zwangslage heraus oder in der Selbstüberschätzung eh nicht erwischt zu werden. Egal ob der Täter jetzt 17, 20 oder 48 ist.

    Und die Opfer werden davon auch nicht mehr lebendig wenn der Täter ein paar Jahre länger sitzt.

    Schutz der Allgemeinheit ist so ne Sache. Bei manchen Tätern besteht eh kaum eine Wiederholungsgefahr, bzw. kann die Wiederholungsgefahr schon innerhalb einiger Jahre minimiert werden. Und andere Täter bleiben so oder so dauerhaft gefährlich.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Naja, so läuft es aber nun mal. Es ist doch jedem klar dass Kaugummis klauen eine ganz andere Nummer ist als einen Polizisten im Rücken erschießen. Ich denke aus Sicht der Täter sind das Kollateralschaden die man schon irgendwo im Hinterkopf hat. Das sieht man doch sehr schön an Banküberfällen -wie oft werden denn da direkt Leute erschossen? Und ich meine jetzt im Kopf oder Herz gezielt?
     
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    @Martyn nach einer solchen “Grünen“ Interpretation könnte man gleich alle Strafen bleiben lassen.
     
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  7. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    Was wäre denn die Alternative? Todesstrafe wie in den USA? Dort ist die Kriminalitätsrate bekanntlich nicht geringer und die Opfer bleiben auch dort Opfer.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nach Deiner Interpretation könnte man gleich wieder das alttestamnetarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Strafrecht einführen oder gleich ein Scharia-ähnliches Gesetzbuch einführen (Dieben die Hand abhacken, Sexualstraftäter kastrieren etc.).

    Strafe verfolgt verschiedene Zwecke, general-präventive und spezial-präventive. Der Glaube, dass Strafe die Menschen besser bzw. gefügiger macht, ist völlig unsinnig. In den USA gibt es auch nicht weniger Morde, weil dort in einigen Bundesstaaten die Todesstrafe gilt. Ein Täter geht regelmäßig davon aus, dass er nicht erwischt wird.

    Es macht wenig Sinn, 18-jährige gleich in den Erwachsenenknast zu stecken, damit sie gleich den Kontakt zu den "richtig" Bösen bekommen.
     
  9. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    Das Strafrecht basiert auf dem Grundgesetz. Du könntest die Zeit zwischen den Jahren nutzen um dich mit Inhalt und geschichtlichem Hintergrund vertraut zu machen.
     
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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ja, natürlich! Es ist doch unerheblich ob sich die Straftaten dadurch verringern oder nicht -das Signal soll eher sein: Das kannst du nur 1x machen!

    Es macht aber noch weniger Sinn zu sagen: DU kannst das ja noch ein paar Jahre machen und dann ist aber richtig Schluss. Nee, entweder darf man was nicht oder man darf das. Das sind ja keine Jugendstreiche mehr sondern richtig schwere Kriminalität -und da sollte man eine "Erwachsenentat" auch mit "Erwachsenenknast" bestrafen. So einfach ist das.:cool:
     
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