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LKW rast in Weihnachtsmarkt

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 19. Dezember 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Strafrecht ist aber keine Mathematik und die Strafe beruht auf dem Schuldprinzip. Da kann man Heranwachsende schlecht über einen Kamm scheren. Man hat sich dabei schon was gedacht, als man das eingeführt hat.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Genau das ist aber der Fehler. Man sollte endlich aufhören, Heranwachsende mit Samthandschuhen anzufassen. Die lachen doch über ein paar Sozialstunden, die es selbst für Strafbereiche gibt, wo ein Erwachsener mehrere Jahre im Bau verschwindet....
     
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  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Stammtisch olé!
     
  4. avd700

    avd700 Talk-König

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    Aha
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Das hat überhaupt nichts mit Stammtisch zu tun. Ich sehe nur keinen Grund, warum man einen 18jährigen anders behandeln soll, wie jemand, der 21 ist.
     
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich bin schon lange dafür bei Jugendlichen von mir aus auch bis 21 Jahre zu prüfen, ob man ihm nach Erwachsenenstrafrecht anklagen kann.
    Wieso sollte ein Siebzehnjähriger nicht in der Lage sein, sein Verbrechen zu begreifen?
     
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  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Strafmündig wird man genau deshalb schon mit 14, also keine Sorge.

    18-21-jährige werden nach Erwachsenenstrafrecht bestraft, es sein denn die Entwicklung des Jugendlichen weist Reiferückstände auf oder die Tat trägt "jugendtypische Züge". Was daran problematisch sein soll, erschließt sich mir nicht.
     
  9. avd700

    avd700 Talk-König

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  10. Kapitaen52

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    Dann gehören solchen aber auch alle Rechte abgenommen, vom Wahlrecht bis zum Recht ein Auto zu führen.
     
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