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Kündigunsfrist und Umzug

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von peter05, 17. August 2013.

  1. peter05

    peter05 Junior Member

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    Hallo, bevor ich mich an den Hotline Dschungel wende, möchte ich mein Problem kurz hier schildern, vielleicht hat das ja schon jemand gehabt.

    Mein Vertrag läuft bis 24.07.2014. Ich will ihn eigentlich fortsetzen aber nun habe ich meine Wohnung wegen Eigenbedarf zum 01.09.2014 gekündigt bekommen.
    Da es noch 1 Jahr hin ist, weiß ich natürlich noch nicht wo ich hin ziehen werde, und demnach weiß ich auch nicht ob dort VDSL verfügbar sein wird.

    Muss ich dann am 23.06. (4 Wochen Kündigungsfrist?) zum 24.07. kündigen und dann 5 Wochen ohne TV/Internet bleiben, oder gibt es die Möglichkeit nur bis zum 01.09. zu verlängern?

    Dem Produkt möchte ich treu bleiben, aber eine Verlängerung macht natürlich keinen Sinn wenn es dann nicht verfügbar wäre.
     
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

    AW: Kündigunsfrist und Umzug

    Wenn an Deiner neuen Adresse nicht der gleiche Anschluss bereitgestellt werden kann, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten wird der Vertrag weitergeführt.

    Link 1

    Link 2

    Link 3
     
  3. RoterTeufel

    RoterTeufel Senior Member

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    Ich packe meine Frage einfach mal hier rein, weil es inhaltlich in etwa passt:

    Die Lage ist ja klar, wenn man beispielsweise momentan mit 50 mbit/s surft, es am neuen Wohnort aber nur 6 mbit/s gibt. Jetzt ist es bei mir aber so, dass ich zurzeit den Magenta M Entertain habe und mit 50 mbit/s surfe, aber Ende Januar umziehe und der neue Wohnort max. 25 mbit/s bietet. Die Sache ist ja aber, dass diese 25 mbit/s dem gleichen Tarif entsprechen, weil der Magenta S ja nur 16 mbit/s bietet. Steht mir in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht zu oder muss ich einfach damit leben, nur noch mit der halben Geschwindigkeit surfen zu dürfen?
     
  4. Mike91

    Mike91 Board Ikone

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    Ne. Du hast ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 vollen Monaten.
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Telekom Internet L
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    Willst du nach der Sonderkündigung gar nicht mehr Surfen ??
     
  6. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Habs selber gerade am Laufen. Das Produkt ist entscheident und nicht am Ende die Geschwindigkeit.

    Heißt wenn du jetzt MagentaZuhauseM hast samt Entertain und dieses Produkt auch am neuen Ort schaltbar ist, besteht keine Sonderkündigung. Auch wenn du dann "nur" mit 25MBit surfst, reicht dieses aus für Entertain.
    Produkt ist das Wort und nicht die Geschwindigkeit ;)
     
  7. Mike91

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    Doch. Wenn anstelle der bisherigen 50 MBit/s nur 25 MBit/s schaltbar sind, hast du trotzdem ein Sonderkündigungsrecht. Auch, wenn die Geschwindigkeit ausreicht.
     
    fuerstenbrunn gefällt das.
  8. RoterTeufel

    RoterTeufel Senior Member

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    Ein Mitarbeiter der Hotline meinte, dass sich eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit bei Umzug und eine Mitnahme der restlichen drei Monate an den neuen Wohnort ausschließen. Was ich vergessen habe zu fragen: Wenn ich jetzt außerordentlich kündige und noch diese drei Monate bezahlen muss bis die außerordentliche Kündigung greift, kann ich in dieser Zeit meine Leistungen noch am bisherigen Wohnort nutzen oder kann man in diesen drei Monaten gar nicht surfen, telefonieren und fernsehen?
    Oder einfacher gefragt: Sollte ich erst an dem Tag außerordentlich kündigen, wenn ich von meinem aktuellen Wohnort wegziehe und hier kein Internet, Telefon und Fernsehen mehr benötige?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2016
  9. Mike91

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    Der Anschluss läuft noch 3 Monate an der alten Adresse weiter. Es ist egal, wann du umziehst. Die 3 Monate gelten ab Kündigungstag. Würde bedeuten, wenn du es diesen Monat noch tust, kommst du am 31.03.17 aus dem Vertrag. Wenn du erst am 02.01.17 kündigst, dann Ende April
     
  10. RoterTeufel

    RoterTeufel Senior Member

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    Danke dir, @Mike91, das wollte ich hören ;-)
     
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