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ARD will Rundfunkbeitrag schrittweise anheben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Dezember 2016.

  1. moznov

    moznov Guest

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    Was wird angerechnet..?
    Wie gesagt, ich habe mit der Teilzeitstelle damals um 930 Euro netto gehabt, das Jobcenter hat nach Abzug aller Freibeträge , die seit 2011 glaub ich erhöht wurden , was das Einkommen betrifft, noch über 100 Euro als ergänzendes Hartz IV gezahlt.
    Und wenn du Hartz IV beziehst, bekommst du von deinem Jobcenter eine Bescheinigung über den Bezug für den Rundfunkservice, wo kein Betrag drauf steht, was du beziehst..
    Wenn das nur in Berlin so abläuft, wäre ich erstaunt..
     
    timecop gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Jetzt kommst Du der Sache langsam näher. ;)

    Wenn ich in ein öffentliches Schwimmbad gehe, dann muß ich auch für den Besuch Eintritt zahlen.

    Die Frage nach der Höhe ist selbstverständlich berechtigt und auch, ob wir überhaupt einen staatlich finanzierten Rundfunk benötigen.

    Bei gleichen Einnahmen im Durchschnitt natürlich nicht, aber die Beitragslast wird gerechter verteilt. Heute zahlt ja der Minijobber gleich viel wie der Millionär. Und die ganzen Sonderfälle mitsamt der daran hängenden Bürokratie wären dann hinfällig.

    Nein, da sich die Beitragshöhe jederzeit automatisch an Deinen Verdienst anpaßt. Du hast keine zusätzliche Arbeit, wenn sich irgendetwas an Deiner finanziellen oder wohnlichen Situation ändert.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ich finde das schon ganz schön heftig, daß Du bei Teilzeit mit 930 Euro netto noch Sozialhilfe bekommst und von Dingen wie der HHA freigestellt wirst. Da würde ich mich ja schämen.
     
  4. Gorcon

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    Jeder Cent den man verdient. 1€Jobs sind natürlich ausgenommen da das ja kein Verdienst ist sondern nur eine Aufwandsentschädigung.
    Hat man einen 400€Job dann muss man auch GEZ bezahlen und ist nicht mehr befreit.
    Das ist richtig, die bekommst Du aber nicht wenn Du zusätzlich Geld verdienst (oder Aufstocker bist), wenn doch dann war das ein versehen.
    Mir wurden sogar 10€ angerechnet.
     
  5. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Außerdem vereinfacht sich das ganze Prozedere mit dem Einzug der Abgabe und das ständige Penetrieren der vermeinlichen und echten Nichtzahler. Das spart Millionen an Verwaltungsaufwand.
    Als nächstes ist die Pensionsgewährung für ehemalige Mitarbeiter der örA an die Rentenzahlungen anzupassen und die Leistungen und Anspruchserwerbe sind in die Rentenkassen zu integrieren.
     
  6. moznov

    moznov Guest

    Das ist relativ unsachlich..
    Wenn ich nun bei Vollzeit ein Einkommen habe , von dem ich leben kann, zahle ich genauso meine Steuern, wie mit Ergänzungen.
    Bedankt sich auch keiner bei mir. Deshalb gibts da auch keinen Grund sich zu schämen.
    Und wenn Dir die Beträge, an denen sich die Höhe der Anrechnung bemisst , zu hoch sind, ja , was soll ich sagen, hab ich ja nicht zu verantworten.
     
  7. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Das hab ich so nicht behauptet.
    Natürlich kann ich mir die 17,50 leisten. Aber es sind 17,50 EUR Ausgaben ohne jeglichen Nutzen für mich.

    Für 17,50 EUR bekomm ich auch ein anständiges Rumpsteak mit Pommes und Salat. Aus freien Stücken bestellt - im Gegensatz zum Angebot des ÖR.
    Vielleicht will ich die 17,50 EUR auch einfach unangetastet am Girokonto belassen.
    Hätte ich die Wahl, HHA, oder die 17,50 in die schwarze Tonne zu werfen, könnte ich genauso gut letzteres machen.
    Völlig egal; mein Geld, meine Entscheidung.
     
  8. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Macht doch keinen Sinn dir das zu erklären wenn du mindestens die Hälfte nicht verstehen kannst , oder willst.
     
  9. moznov

    moznov Guest

    Habe ich nun mehrfach geschrieben, das ich das zusätzliche Geld unter Anrechnung sämtlicher damals gültiger Freibeträge erhalten habe..

    betanet - Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung - Soziales & Recht

    Mal auf den Punkt 3. Befreiung vom Rundfunkbeitrag gehen,
    Empfänger von Arbeitslosengeld 2 .
    unter 4.1. stehen die Freibetragsregelungen seit 2011

    Nirgends steht , das Aufstocker nicht von der Zahlung des Beitrages befreit werden, sondern es gibt nur den Begriff
    " Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld " ( Hartz IV ) ,
    und das bist Du dann mit ergänzenden Hartz IV..
    Bekomme ich ja schriftlich..

    Unter dem Punkt 3.1 steht dann noch folgendes

    • Befreiung als besonderer Härtefall
      Wer nur deshalb keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil sein Einkommen weniger als 17,50 € über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt, bekommt dennoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
    Ansonsten gern noch einmal
    http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/
     
  10. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Bei Aktiengesellschaften bestimmen die Aktionäre das Einkommen des CEO, warum nicht auch die Beitragszahler bei den Sender CEOs?