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ARD will Rundfunkbeitrag schrittweise anheben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Dezember 2016.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    @Winterkönig, es behauptet ja heute fast jede Seite "die Wahrheit" gepachtet zu haben.
    Von daher nimmt sich das eine nichts vom anderen, in der Art und Weise der Argumentation.
     
    Winterkönig gefällt das.
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ist so nicht richtig. Wer z.B. einen 450€ Job nur hat, zahlt Rundfunkbeitrag.
    Hier gibt es einen user der "beim Amt" arbeitet ". Unterhalte dich mal mit jenem...
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Eben, 20€ sind 20€. Und wenn einer schreibt er kann sich wegen der HHA nichts mehr leisten aber hat noch Sky. Dann scheint es mit den Hungertuch noch nicht weit zu sein. Weil wenn ich soweit bin das ich mir nicht mal mehr den Strom leisten kann dann habe ich nicht nur kein Geld für die HHA auch für Sky und andere Abo-Dienste habe ich dann keine Kohle mehr.

    Denn auch Sky gibt es nicht für ein Butterbrot.
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Dem kann ich dir nicht widersprechen. ;)
     
    Gast 144780 gefällt das.
  5. moznov

    moznov Guest

    Wenn er nur einen 450,00 Eurojob hat, kann er Hartz 4 beantragen. Wenn er das nicht macht, sein Problem..
    Ich hatte mal vor Jahren eine Teilzeitstelle mit um 930,00 Euro netto, habe ergänzendes Hartzt IV beantragt, und damals noch etwas über 100,00 Euro Hartz IV bezogen.
    Und somit befreit von den Rundfunkabgaben..
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Wie ich schon schrieb, unterhalte dich dazu mal am besten mit timecop.
    Aus der Praxis weiß ich, dass jemand der H4 bezieht und zusätzlich einem 450€ Job nachgeht, jener Haushaltsabgabe zahlen muss und davon auch nicht befreit wird. Von dem 450€ bleiben ihn nach Abzug vom Amt, umme 160€. Ich denke nicht, dass mich der Ex-Arbeitskollege anlügt. Er hat da ja nix von....
    Was auch immer bei dir damals war.
     
  7. moznov

    moznov Guest

    Dann leben wir in verschiedenen Welten..
    Ansonsten , Google hilft
    http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/

    Empfänger von Sozialleistungen..
     
  8. moznov

    moznov Guest

    Du bekommst bei einer Bewilligung von Sozialleistungen ( Hartz IV ) eine Bestätigung dieser, die Du zusammen mit einem Antrag, den man sich übers Internet besorgen kann, an den Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio schickst..
    Gängige Praxis..
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Wenn die Tätigkeit der 450,- Euro nicht als Versicherungspflichtig gilt, wird sie bei Hartz IV nicht angerechnet und es besteht Anspruch auf Befreiung des Rundfunkbeitrages.
    Hartz IV Einkommen - Arbeitslosengeld II Zuverdienst
     
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    iPad mini 2
    Ehrlich gesagt, bin ich jetzt auch davon ausgegangen. Dieser Posten würde doch nun wegfallen, egal ob es nun die Produktions- als auch die Rechtekosten betrifft. Diese jetzt frei gewordenen Geldmittel, welche sicherlich zuvor in die längerfristige Finanzplanung bzw. -berechnung eingeflossen sind, müssen doch nicht zwangsweise/zwangsläufig ausgegeben werden, sondern sollten/könnten stattdessen für eine Reduzierung der Haushaltsabgabe genutzt werden.