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Urteil: Unternehmen müssen Rundfunkbeitrag zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Dezember 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Zum wiederholten Male wurde eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erklärt die Gebühr auch für Unternehmen für rechtsmäßig. Der unterlegene Autovermieter Sixt will nun Verfassungsbeschwerde einlegen.

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  2. K0900

    K0900 Senior Member

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    Gegen das System der GEZ-Geldbeschaffung und Pensionsversorgung für Millionäre wird selbst SIXT nichts ausrichten, außerdem, von welchem "Verfassungsgericht" ist hier die Rede ? Die letzte Verfassung ist die "Bismarcksche Reichsverfassung" von 1871 :LOL:
     
  3. Gorcon

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    Netter Witz! Seit 1990 ist das Grundgesetz unsere Verfassung.
     
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  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Für mich bleibt fraglich, wieso Unternehmen und öffentliche Einrichtungen für Radio und TV bezahlen müssen. Schließlich wird dort sicher keiner arbeiten, um ausschließlich Fernsehen zu schauen oder Radio zu hören.
    Und selbst wenn Beschäftigte nebenbei Radio hören... sie/er wird ja im Normalfall dafür privat schon Rundfunkgebühren zahlen.
    Wozu dann dieses "doppelte abfassen"?

    Ja mancher Rundfunkbeitragsbefürworter wird jetzt sicher meinen "recht so".
    Nur ist das zu kurz gedacht. Was machen Unternehmen mit Kosten?...
     
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  5. Ofen

    Ofen Gold Member

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    Es wird kein Gericht, auch kein Verfassungsgericht etwas gegen die GEZ entscheiden.
    Auch wenn die GEZ noch so ungerecht ist und absurde Auswüchse annimmt.
    Die werden sich doch nicht wegen einer Entscheidung zu Gunsten eines Klägers, einen rießen Berg an Arbeit aufhalsen. Danach würde es zigtausend andere Klagen geben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2016
  6. SynTom

    SynTom Senior Member

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    Warum nicht einfach alles doppelt und dreifach kassieren?!
    Es kann doch wirklich nicht sein, dass ich in meiner Wohnung bezahlen muss und für die Arbeitsstätte der Chef. Das ist irgendwie krank - aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte es nie anders entscheiden werden, weil es ja GELD GELD GELD bedeutet.
     
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  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Der zahlt für sein Zuhause ja auch nochmal. :(
     
  8. satmanager

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    Sky Voll-Abo HD gepaired (ex AC R2.2 "Muss-Betrieb")
    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    Das ist schon lange ganz "normal" das die alles in den Rachen geworfen bekommen ....
    Siehe ZPUE ("GEMA" in Tarnung anderer Firmenbezeichnung).

    Kassieren für die USB-Aufnahmemöglichkeit an einem Receiver und für die Möglichkeit des HDD-Einbaus noch einmal zusätzlich zu den schon gezahlten Abgaben auf USB´s/HDD´s ab).
    Tarife + Formulare
    =>
    ZPÜ-Schelmenstück belegt Festplatten mit Gebühr - speicherguide.de
    ZPÜ erhöht Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten drastisch
    =>
    Pauschalabgabe – Wikipedia


    Ist doch nichts anderes als Sanifair ... als die vom Staat diese Sachen übernommen haben hat es der Staat zugelassen das der Pasus im Vertrag steht "... Sanifair wird bemüht sein die Nutzung kostenlos zu halten ..". Wie kann man ein "bemüht" nur zulassen ? Da ist doch vorher schon klar (wahrscheinlich auch dem Staat) was dabei raus kommt ... jetzt kostet sogar das Pinkeln noch, das wohl vordringlichste Menschenrecht (mit Essen, Freiheit, med. Versorgung ....).
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Du hast recht. Ursprünglich wollte ich es auch etwas "schärfer formulieren", so in etwa:
    Die ÖR leben wie "die Made im Speck".
    Gepämpert von zwangsmäßig eingetriebenen Gebühren, im Kabel sich auf "must carry" berufend und dort und an anderen Stellen noch Geld über die GEMA eintreiben, ohne im Kabel für die Einspeisung zu zahlen, wie es auch kleinere Sender machen müssen. Speziell für kleinere Sender eine klare Benachteiligung. Aus meiner Sicht, eine Wettbewerbsverzerrung. Die größeren Sendergruppen, sind ja an den Erlösen mit HD beteiligt.
    Eine Lizenz zum Geld abfassen für die ÖR, die lässt man sich nicht gern streitig machen. Jedweder Widerstand wird "weg gebissen".
    Veränderungen daran unerwünscht.
    Allerdings künftige weitere "kreative Einnahmequellen", sicher mehr als erwünscht. Wofür hält man sonst den ein-oder anderen Platz für diverse Politiker in den Aufsichtsgremien frei?
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Nur gehts darum garnicht in der Klage! Die Unternehmen sehen sogar ein dass sie zahlen müssen. Es ging nur um den Verteilerschlüssel, nicht um den Grundsatz "zahlen ja/nein". In der Klage fand es NETTO ungerecht, dass sie für ~4.000 Filialen mit 60.000 Beschäftigten 145.000 Euro zahlen müssen, während ein Unternehmen mit einer einzigen Fabrik und 20.000 Arbeitern nur 3.150 Euro im Monat zahlen müsste.