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Privathaftpflicht Schaden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 8. Dezember 2016.

  1. electrohunter

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    Hallo zusammen!

    Vor einigen Wochen hatte ich einen Schaden in meiner Mietwohnung am Fensterrollo verursacht. Ich hatte das meiner Versicherung per Telefon gemeldet und dummerweise teilte ich denen mit, dass das sicherlich nur um die 100 € kosten wird. Die Versicherung meinte, ich sollte das machen lassen und die Rechnung per Mail zuschicken. Also keine Fotos und nichts schriftliches ausfüllen und auch keinen Kostenvoranschlag.

    Das Rollo wurde von einer Firma repariert. Dummerweise ist das Rollo nach drei Tagen nach der Reparatur beim Runterfahren wieder beschädigt worden. Ich weiß, wie kann man nur so blöd sein. Also kam die Firma noch einmal und das ganze Rollo musste diesmal erneuert werden. Vor einer Woche kam dann die Rechnung von über 600 €. Ich also die Versicherung noch eimal angerufen und die meinten ich soll die Rechnung per Mail schicken. Soweit so gut.

    Gestern rief mich dann die Versicherung an und fragte: Warum ich mich erst nach drei Monaten wieder melde? (ging ja nicht, bis das neue Rollo fertig war und die Rechnung kam, vergingen halt drei Monate). Warum ich keine Fotos eingereicht hätte? Und die Rollos wären ja 14 Jahre alt und die Versicherung würde natürlich nur den heutigen Wert begleichen. Ich war echt geschockt. Am Ende des Telefonats meinte der Mann von der Versicherung, die werden das jetzt noch einmal intern besprechen und mir dann das Ergebnis schriftlich mitteilen.

    Jetzt hab ich natürlich Angst das die viel zu wenig zahlen werden. Erst einmal war ich geschockt, dass die meinen Vermieter diesbezüglich angeschrieben hatten, sonst wüssten die ja nicht wie alt die Rollos sind. Ich wollte das alles ohne den Vermieter klären. Ich habe einen Schaden in der Wohnung von meinem Vermieter versurscht. Wie kann jetzt die Versicherung behaupten das die nur einen Teil des Schaden bezahlen wollen, da die Rollos älter sind? Ich kann doch nicht irgendwo alte Rollos kaufen und die dann selber einbauen lassen. Dann meinte der noch, dass Geld wird immer an den Geschädigten ausbezahlt. Ich hab doch den Schaden verursacht und ich muss doch die Firma bezahlen. Ich wollte genau aus diesem Grund den Vermieter da raus halten.

    Wer kennt sich mit Versicherungen aus und kann mir Rat geben?
     
  2. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    Hi,

    Die Versicherungen erstatten immer nur den Zeitwert, was ich aber für normal halte. Irgendwann geht halt alles mal kaputt und muss erneuert werden. 14 Jahre ist ja auch schon eine Hausnummer.
    Aber sicher sind hier noch richtige Experten, die das fundierter darlegen können.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Schon mal was von einer Neuwertversicherung gehört ?
     
  4. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    Ein 5 Jahre altes Smartphone, was damals 700 € gekostet hatte, ist heute vielleicht nur noch 80 € wert. Da verstehe ich das mit dem Zeitwert.

    Jetzt habe ich aber in der Wohnung einen Schaden angerichtet. Das Fensterrollo ist so beschädigt, dass man es nicht mehr reparieren kann. Das neue Rollo kosten 350 €. Gesamtkosten 600 €. Auch wenn das gebrauchte Rollo nicht mehr 350 € wert ist, es lässt sich doch nicht mehr reparieren und ein neues muss her. Ein gebrauchtes Smartphone oder ein Auto zu kaufen ist kein Problem, aber ein gebrauchtes Rollo? Und das mit einer Breite das extra angefertig werden muss?

    Liege ich richtig, dass die Reparaturkosten in Höhe 250 € trotzdem übernommen werden? Und nehmen wir an, das alte Rollo ist laut Zeitwert nur noch 50 € wert, dass die Versicherung dann 300 € bezahlt und ich für die restlichen 300 € aufkommen muss?

    Ich hab doch genau aus diesem Grund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit, wenn ich mal einen Schaden in einer Wohnung versursache, dass diese dann dafür aufkommt?
     
  5. electrohunter

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    In bestimmten Dingen sind 14 Jahre nicht wenig, aber ohne meinen Fehler, wäre es ja nicht kaputt gegangen und es hätte vielleicht noch weitere 20 Jahre überlebt.
     
  6. Creep

    Creep Guest

    Du hast beim Vermieter einen Schaden verursacht und mußt ihm diesen ersetzen. Eine Haftpflicht ersetzt im Gegensatz zur Hausrat eben den verursachten Schaden und nicht den Neuwert. Es gibt aber auch das Prinzip, daß durch einen Schaden niemand bessergestellt werden darf. Dein Vermieter bekommt nun aber ein neues Rollo für das alte, daß er vielleicht in den nächsten Jahren ohnehin hätte ersetzen müssen. Die Differenz müßte er also tragen. Erkundige Dich am besten mal gezielt in diese Richtung.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz geringer

    Da ein komplett neues Rollo eingebaut wurde und nicht nur das alte repariert, würde ich danach annehmen, daß der Abzug der Versicherung korrekt ist, der Vermieter jedoch einen Teil der Kosten tragen muß. Ob das durchsetzbar ist, hängt sicher vom Verhältnis zum Vermieter ab und wie wichtig dieses ist.
     
  8. electrohunter

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    Das ist ja das Problem. Ich wollte das dem Vermieter gar nicht melden, da ich das einfach selber regeln wollte. Es gab schon mal ein Fall wegen was anderem, ohne das ich schuld hatte und da ging es hin und her. Aus diesem Grund wollte ich das Ganze vermeiden. Ich gehe mal davon aus, der Vermieter hätte gesagt: Du hast den Schade verursacht und ob die Versicherung zahlt oder ich ist mir egal. Na ja. Jetzt warte ich mal ab was die Versicherung schreiben wird.
     
  9. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    Grundsätzlich haben Dinge eine gewisse Lebensdauer, im Extremfall kommt auch ein Nullwert zustande. Das Problem ist ja, dass man irgendwann einen Gegenstand zerstört, weil Materialermüdung o.ä. vorliegt. Das Beispiel mit dem Handy trifft es ganz gut.
    Ein Beispiel: ein (ambulanter) Pfleger schaltet für den Patienten morgens immer das TV-Gerät ein und abends wieder aus. irgendwann ist der Schalter kaputt. Auf den ersten Blick könnte man denken, dass der Pfleger die Schuld trägt und seine Versicherung den Schaden ersetzen müsste. In diesem Fall würde dem zu Pflegenden ein neues TV-Gerät bezahlt - bis an diesem wieder ein Defekt auftritt usw. In der Praxis würde das ja bedeuten, dass er nur einmal im Leben einen Fernseher zu kaufen brauchte und dann die Versicherung immer einen neuen bereitstellen würde.
    Hier kommt allerdings versicherungsrechtlich wohl noch hinzu, dass der Pfleger quasi im Auftrag den Fernseher einschaltet und seine Versicherung damit heraus ist. Ähnlich verhällt es sich bei Umzugsschäden, die ich verursache, weil ich einem Freund helfe und dabei Umzugsgut zerstöre. Das mache ich ja quasi auch im Auftrag ...
    Vielleicht meldet sich ja noch ein Versicherungsexperte ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2016
  10. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    Denke ich auch. Der Vermieter würde sich demnach mit der Versicherung auseinandersetzen müssen und hätte keine weiteren Ansprüche gegen den Threadersteller... auch wenn er das möglicherweise anders sehen würde und eine Beziehung dadurch eingetrübt würde ...