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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. OMD

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    Dann kannst ja auch MGM Channel, AXN und P7S1 Sender etc. zurück fordern :D
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Mal abgesehen davon entsprechen die Erhöhungsklauseln der neuen AGB von Sky den Regelungen des neuesten Urteils des BGH, deswegen wurden ja (nicht nur bei Sky), neue AGB Ende 2014 rausgebracht.

    Sollte ein Anwalt eigentlich wissen...

    Zum Thema: bin von Sky immer noch nicht wegen einer Erhöhung angeschrieben worden.
     
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  3. deister7

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    ich auch nicht, aber Mail habe ich schon fertig, wenn die Erhöhung kommen sollte :D

    Sky soll es einfach lassen, dann haben die nicht so viel Aufwand und ich auch nicht
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, aber auch die neuen AGB schließen ja -nur weil sie neu sind- nicht aus, das sie angreifbar sind. Und die Offenlegung in der vom BGB genannten Form "verweigert" Sky ja.
     
  5. Wolfgang38

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    Deswegen die einmalige und ganz persönliche Kulanz? :)
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, aber unser Anwalt will ja gegen den AGB-Passus vorgehen, der entspricht aber voll dem Urteil des BGH.

    Wenn, dann muss er gegen die nicht AGB-konforme Umsetzung von Sky vorgehen, d. h. dagegen, dass Sky bei der Ankündigung eben nicht eine gewichtete Auflistung der einzelnen Kosten beifügt, die zu dieser Preiserhöhung führen.

    Für Rechtsverdreher schon ein großer Unterschied in der Begründung einer außerordentlichen Kündigung ;)

    Da Sky deswegen wie immer kein Urteil riskieren wird, stehen die Chancen daher gut, mit dieser Begründung zumindest die Erhöhung zu vermeiden. Mit genügend Druck auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrags.
     
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  7. Wolfgang38

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    So hatte ich "meinen" Einspruch auch verstanden bzw. die Vorlage :).
     
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  8. Michael-K.

    Michael-K. Senior Member

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    Das tut mir leid. Sky ist wohl der einzige Verein, bei dem nach einer Preiserhöhung der Preis sinkt:D

    Ich zahle für Komplett jetzt nur noch 27,99 statt 29,99;)
     
  9. Teoha

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    Ja, vermutlich. Oder wieso sonst ?
     
  10. OMD

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    So war die Vorlage ja auch gedacht, allerdings mit dem Hintergedanken das Sky auch die in der Vorlage geforderte Offenlegung des BGH nichts bringen wird weil ja ohnehin für nahezu alle in der Preiserhöhungsmail (bzw. in Mails des Service die immer ablehnend waren) genannten Positionen, die Kosten sowie die Laufzeit der jeweiligen Rechte und wann der Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. Bundesliga, Champions League etc.), öffentlich bekannt sind bzw. waren. ;)

    Mit einer Offenlegung der –überwiegend schon ohnehin öffentlich bekannten Kosten- kommt man zwar den Anforderungen des BGH nach (Transparenz), steht damit aber trotzdem auf Kollisionskurs bzw. Kriegsfuß mit den eigenen AGB, weil die Kostensteigerung gemäß AGB unvorhersehbar sein muss und bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war.

    Und dies ist eben regelmäßig bei Verträgen über mehrere Jahre wo die (kommenden) Kosten auch schon Jahre im Voraus bekannt sind, nicht der Fall und somit eben auch nicht unvorhersehbar. ;)
     
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