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Urteil: Keine Pflicht zur Änderung des WLAN-Schlüssels

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. November 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Wird die vom Hersteller voreingestellte WLAN-Verschlüsselung gehackt und das Netzwerk missbraucht, haftet der Nutzer nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Nutzer stehen demnach nicht in der Pflicht, den Schlüssel zu ändern.

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  2. Das ist schon bemerkenswert, man begeht als Käufer einer kopiergeschützten DVD zum Beispiel eine Straftat, wenn man eine Kopie anfertigt, egal, wie einfach der Schlüssel zu ermitteln ist, andererseits muss man bis zum BGH um nicht für Sicherheitslücken einer Software bestraft zu werden.

    Zumindest kann man das Urteil mal gut heißen, im Gegensatz zu vielen anderen.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Zitat
    "Wegen Fehlern bei der Generierung war der Code leicht zu knacken"

    Wie geht denn das? Mit einem 16-stelligen Schlüssel? :(

    Selbst meine uralte 7170 Fritzbox muss noch (alias ich) alle neuen Geräte zulassen, damit diese überhaupt im Netzwerk sind und ins Internet können. Und um ins kennwortgeschützte Menü zu gelangen und dieses zu ändern muss man ja erstmal eine Verbindung zur Fritzbox haben. Sehr dubiös die Geschichte....:cool:
     
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Durch Interpolation:

    Die rechnerischen Ermittlung des 16-stelligen Schlüssel ist dadurch gekennzeichnet, daß aus kombinierten Fritzboxdaten (x-Werte) sowie den bekannter 16-stelliger Schlüssel (y-Werte) mehrerer Fritzboxen eine Funktion errechnet wird, aus welcher die unbekannten 16-stelligen Schlüssel weiterer Fritzboxen durch Interpolation ermittelt werden.

    Die Grundsätze lernt man z.B. am Gymansium im Mathe-LK. Die kreative Anwendung dann evtl. im Studium:LOL:

    Eine zeitlang konnte man so übrigens auch die PIN von EC-Karten grottenleicht errechnen.:cool:
     
    hans-hase gefällt das.
  5. Ofen

    Ofen Gold Member

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    Das A und O der Sicherheitsmasnahmen wurden hier missachtet ( kein eigener, sicherer WLAN Schlüssel, der Zugang zum Router scheinbar nicht Password geschützt und die Option alle neuen WLAN Geräte zuzulassen aktiviert) Der Anschlussinhaber wird nicht belangt. Was sind denn das für Signale an andere so sorglose und fahrlässige Nutzer?
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    hi-hi-hi :(

    Und so einen Aufwand betreibt jemand der gerade mal einen Film runterladen will (womöglich in einem Wohngebiet), anstatt in das erstbeste Internetcafe zu gehen oder an einem der zahlreichen und kostenlosen (und ohne Reg.) Hotspots irgendwo in der Stadt sich den Film runterzuladen? Absurd!

    Also 16 stelliger Schlüssel ist schon ziemlich sicher. Nichtsdestotrotz habe ich meinen Schlüssel abgeändert indem ich eine Zahl mit einem Buchstaben ersetzt habe.

    Eben. Und selbst wenn alles offen war, bleibt immer noch die MAC-Adresse des neuhinzugefügten Gerätes gespeichert als Beweis dass es ein fremdes gerät war. Dennoch finde ich die Story eher erfunden als dass sie der realität entsprechen würde.
     
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Meine bessere Hälfte hatte 2011 Probleme mit 1&1. Angeblich wurde das Control Center gehackt und eine Rechnung von ca. 1000 Euro flatterte ins Haus. Nach Absprache mit 1&1 wurde der Betrag angeblich aus Kulanz übernommen.
    Nun wurden die Zugangsdaten erneuert aber wenige Monate später kam die nächste Rechnung, jetzt mit über 3000 Euro inkl. Drittanbieter. Da wir wohl selber Schuld wahren, sollte diese Rechnung von uns bestritten werden.
    Jetzt begann der Kampf, unzählige Besuche bei der Verbraucherzentrale brachten nichts, 1&1 stellte sich quer. Dann kam ich auf die Idee, den Fall mal Computer Bild vorzulegen, aber man antwortete nur, dass man nichts für uns machen könne. Aus Spass schickte ich den Fall noch mal direkt an die Bild. Wenige Tage später kam ein Brief von 1&1, dass sich alles erledigt hat, es bedauere usw. Der Außerordentliche Kündigung, die wir vorher schon verlangten, entsprach man dann auch endlich.
    Von einem Drittanbieter kommt heut noch Post, der 2011 schon vor Gericht gehen wollte, wenn wir nicht endlich zahlen und das will er bis heut noch machen...wir heften nur noch fleißig ab und gut...

    soviel zum Thema Daten ändern...
     
  8. Ofen

    Ofen Gold Member

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    Das hat aber jetzt nichts mit dem Thema zu tun!
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    nicht direkt...will damit nur sagen, wenn jemand etwas knacken will, kann man seine Daten ändern wie man will, es nutzt nichts...ob nun Wlan Schlüssel oder irgendwelche Zugangsdaten, egal...
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht wirklich...