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Das Maß von Herrn Maas ist voll.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von poly61, 31. Oktober 2016.

  1. atomino63

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    Darüber - der Mündigkeit - herrscht doch ein Konsens, allgemein mit Vollendung des 18. Lebensjahres und dann mit den eventuell vorhandenen Einschränkungen.

    Was spricht denn nun aber objektiv und konkret und in unserer Gesellschaft, für eine Heirat vor Vollendung des 18. Lebensjahres, was nicht noch bis dahin Zeit hätte?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2016
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das Selbstbestimmungsrecht der Heiratenden, das der Staat zu akzeptieren hat und nur mit überzeugenden Gründen einschränken darf. Mit 16 kann man Sex haben, mit wem man will, eine Familie gründen und dem darf der Staat nur aus wohlüberlegten Gründen im Wege stehen. Der Staat erwartet von einer 16-jährigen auch, ein Kind zu erziehen und zu versorgen, obwohl es noch nicht volljährig ist. Die Frage des Staates vor einem Eingriff darf nur sein: Was spricht dagegen? Eine potenzielle Missbrauchsmöglichkeit eines Gesetzes darf nicht dazu führen, dass man anderen ein Recht komplett abspricht und es dazu führt, dass die sich liebenden Eltern eines Kindes sich nicht heiraten dürfen.

    Was spricht dagegen, wenn Eltern und das Familiengericht nach Prüfung zustimmen, dass die Partner reif genug sind? Das Gesetz wurde 116 Jahre nicht in Frage gestellt, nur mit der Islamophobie glaubt man derzeit gut zu punkten. Wie alt waren denn Deine Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, als sie geheiratet haben?

    Im Übrigen wird das Bestimmungsrecht der Eltern durch die Heirat des Minderjährigen eingeschränkt (§ 1633 BGB), was insbesondere bei Familiengründungen mit Kindern nicht unwichtig sein kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2016
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die finanzielle Versorgung von Mutter und Kind.
     
  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Meine Eltern, Großeltern und Urgroßeltern mußten vor der Volljährigkeit heiraten, weil der Braten schon in der Röhre war.
     
  5. atomino63

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    Der gegebene Anlass, von in letzter Zeit vermehrt auftretenden Kinderehen, hat wohl Teile der Gesetzgebung veranlasst, die Sache neu zu überdenken.

     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ca. 115-150 Fälle im Jahr, die unter den Paragraphen fallen, um genau zu sein.

    Das worüber gesprochen wird, sind Kinderehen die in anderen Rechtsordnungen erfolgt sind, nicht die, die unter den Uralt-Paragraphen des BGB fallen. Da hat Maas ja jetzt Ansätze enwickelt, um dagegen vorzugehen.

    Der Uralt-Paragraph hat mit diesen Ehen aber nix zu tun, der soll nur wegen der Islamophobie und dem dahinterstehenden Populismus gleich mit zum Opfer fallen.
     
  7. atomino63

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    Das mag deine Meinung sein und bleiben, allein ich teile auch ohne unter einer Phobie zu leiden nicht.
     
  8. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

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    ..das fällt ja meist auch nicht den Betroffenen sondern Anderen auf ;)
     
  9. atomino63

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    Ja, diese Patienten kenne ich auch. :)
     
  10. modus333

    modus333 Guest

    Völlig korrekt. Fällt mir bei dir sehr stark auf. Phobische Reaktionen bei abweichenden Meinungen mit LTI-Speech bei fehlenden Argumenten.
     
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