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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Die ZK zählt imho nicht. Aber ich glaube nicht das du über 5% bist. Und selbst wenn, dann schickt dir Sky eine neue, korrekte Erhöhung. Und dann ?
    Dann kannst du auch direkt widersprechen und hast Ruhe.
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    34,99 Euro +5% = 36,74 Euro = +1,75 Euro. Ich glaube 2 Euro sind mehr wie 5%. Damit Sonderkündigung möglich wenn gewünscht. Ein neuerliches Schreiben ist meiner Erachtens unerheblich, es zählt was auf dem Tisch liegt. Sky kann sich das nicht nachträglich zurechtbiegen bis es passt.

    Ansonsten ist die Rechnerei, sofern man bei Werbe Deutschland bleiben will, sowieso unerheblich, da die Preiserhöhung bekanntlich unwirksam ist, zumindest für die Informierten.
     
  3. tomcologne

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    Ich glaube mit über 5% hatten wir noch nicht. Mag ich kaum glauben..., aber eh egal. Widerspreche und gut ist. Selbst unter 5% geht es ja auch nach AGB nur unter ganz bestimmten Bedingungen, die Sky imho nicht einhält. Haben wir hier aber schon alles durch...
     
    Berliner gefällt das.
  4. Menelaos

    Menelaos Guest


    Das mag sein. Ich will aber raus und nicht drin bleiben. Notfalls auch mit Anwalt. Sky und ich hatten ein verdammt gutes Verhältnis. Davon konnten auch eine Menge Kunden auch hier im Forum profitieren. Aber das hat sich rapide verschlechtert in den letzten Monaten.
    Du triffst den Nagel auf den Kopf Berliner und ich will raus aus dem Vertrag. Sky hat den Fehler gemacht, bei der erhöhung die Zweitkarte mit einzu beziehen.
     
  5. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    dann versuche dein Glück, kannst ja dann hier berichten, ob alles geklappt hat...
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    @Menelaos
    Und ? Was spricht de jure gegen die Betrachtung "incl. ZK" ? Deine Gesamtabokosten/Abonnementbetrag haben sich um weniger als 5% erhöht.

    EDIT: Habe mal bei mir nachgesehen, da war es identisch. 35+14 Abo und 2,- (später 3,-) Erhöhung. Die ZK zählt also laut Sky Definition sehrwohl zum "Abonnementbetrag". Ich vermute, deine Chancen auf Basis diesen Sachverhaltes aus dem Vertrag zu kommen, sind sehr gering.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2016
    Wolfgang38 gefällt das.
  7. Menelaos

    Menelaos Guest

    Ja, bis gestern abend hatte ich auch noch so gedacht. Aber ich habe es nun schriftlich, dass nur der Grundbetrag für die Preiserhöhung genommen werden darf. Die zweikarte ist davon unberührt. Was ja auch Sinn ergibt. In dem schreiben wird die Zweitkarte nicht erwähnt.

    Aber ich werde es hier mitteilen, wenn sich was andert
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Schriftlich ? Von wem ?
     
  9. OMD

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    Ich hatte die Frage vor ein paar hundert Post hier auch schon einmal aufgeworfen, da Sky bei der Erhöhung auch die Zweitkarte mit einrechnet und somit beim Hauptabo die Erhöhung dann über 5% ist. In nem Mietverhältnis kann man z.B. ja auch nur ne Mieterhöhung auf die Kaltmiete machen und nicht noch zusätzlich auf die Nebenkosten.

    Da stell sich dann schon die Frage ob die Zweitkarte als "Nebenkosten" angesehen würde, insbesondere wenn der Preis der ZK im monatlichen Kontoauszug im KC nach durchgeführter Preiserhöhung gleich bliebe bzw. bleibt.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Die ZK als Nebenkosten zu vergleichen ist sicher nicht korrekt, da die ZK genauso eine zubuchbare Option ist wie Premiumpakete.
    HD+ oder die TVD wäre etwas was man nicht erhöhen könnte.